Ich bin Auszubildender in der Altenpflege und hab meinen Urlaub in den Sommermonaten wegen einer längeren Krankheit nicht zur Gänze antreten. Der Dienstplan im Dezember sähe jetzt so aus das ich vom 3 bis zum 24 Urlaub gehabt hätte. Jetzt wurde ich aber am Samstag angerufen und mir wurde mitgeteilt das mein Urlaub „gestrichen“ wurde weil ich für, jemanden der ausfällt, einspringen muss. Ich wusste schon über einen Monat im voraus das ich den Urlaub haben werde, mein Vater so wie meine Freundin haben sich darufhin ihren Urlaub auch so gelegt. Konzertkarten wurden gekauft und ein Flug gebucht. Muss ich mir das jetzt einfach gefallen lassen?
Hallo,
War dein Urlaub denn schon schriftlich genehmigt ?? Oder nur mündlich ?? Mündlich hast Du schlechte Karten. Dann steht Aussage gegen Aussage, weil dein Arbeitgeber theoretisch dann für deine Stornokosten für den Flug bezahlen muss. Wenn Du im Urlaub fliegen willst, und Dir natürlich dadurch Unkosten entstehen, weil Du nicht den Urlaub antreten kannst. Für die gekauften Konzert Karten, musst Du auch wohl alleine für gerade stehen, wenn dein Urlaub nicht schriftlich genehmigt worden ist, und Du keinen unterschriebenen Urlaubsantrag vom Chef vorlegen kannst.
Viel Glück !!
Gruß
Schnucki
hallo,
eine entscheidende Sache ist: hast Du schriftlich, dass Dein Urlaub jetzt im Dezember gewesen wäre?
Lass Dir schriftlich geben, dass Dein Urlaub aus dringenden betrieblichen Gründen gestrichen werden muss.
Ich bin nicht sehr sicher, glaube aber, dass in so einem Fall der Arbeitgeber die Ausgaben wie bezahlte Urlaubsreisen, evtl. auch jetzt nicht wahrnehmbare Konzertkarten erstatten muss. Da solltest Du aber Betriebsrat, Gewerkschaft oder Anwalt für Arbeitsrecht fragen. Viel Glück!
Ich hab den Urlaub nicht beantragt sondern den hat meine Chefin selbst eingetragen, also der stand im Dienstplan drin. Und jetzt sind die ganzen "U"s durchgestrichen und andere Dienste wurden eingetragene
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Nein. Wenn Ihr Urlaub bereits genehmigt war, sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch anmelden und Ihre Gründe darlegen. Fakt ist aber auch, dass der Betrieb weiter gehen muss. Mit freundlichen Grüßen.
Ja, ich hab ja auch Verständnis dafür, ich versuche jetzt einen Kompromiss auszuhandeln das ich wenigstens am Geburtstag meiner Oma da sein kann
Lach,…das ist natürlich ärgerlich,…Flüge und Konzertkarten sind bereits bezahlt und liegen bereit…?.. … ich gehe mal jetzt davon aus, dass dein Urlaub offiziell geplant und auch genehmigt war.
Also ich würde dann folgendes machen :
Zuerst einmal würde ich meinem Chef die Tickets und die Karten zeigen und versuchen eine Lösung in der Betriebsplanung zu finden. Vielleicht erst einmal versuchen den Urlaub und das Konzert zu realisieren. Evtl. mit einem Kollegen der bereit wäre zu tauschen. Gerade für diese bereits geplanten und bezahlten Aktivitäten.
Anderseits ist dein Urlaub gesetzlich geregelt und Erholungsphasen muss dir der Arbeitgeber gewähren, die stehen dir zu. Krankenzeiten sind keine Erholungszeiten. Und gesunde und ausgeruhte Mitarbeiter ist das Kapital eines jeden Betriebes. Aber der Betriebsfrieden und der Betriebsablauf muß von dir gewährleistet werden. Das ist deine verdammte Pflicht…
Und was bringt dir das Ganze, wenn du nachher ein Jahr mit dem Chef deswegen Stress hast. Also ich würde mit ihm nochmal reden und mit ihm nach einer Lösung suchen.
Wenn du ohne Genehmigung gebucht hast,…dann warst du einfach zu schnell und kannst nur hoffen, dass dein Chef ein guter Chef ist und dir hilft. Aber das ist ganz sicher nicht der Weg den mann gehen sollte. Dann lerne daraus für das nächste Mal. Und das würde dich mindestens ein kleines Frühstück kosten,…für deinen Chef und deine Kollegen.
Also viel Glück.
Ich würde da eventuell mal mit einem Anwalt drüber sprechen denn rechtsmässig ist das glaube ich nicht.
hallo
schau in deinen arbeitsvertrag
da ist das geregelt
gruss und viel erfolg
.
Hallo Janobald,
das ist ein sehr schwieriges Thema, extrem schwierig.
Auszug aus dem Bundesurlaubsgesetz:
…"§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen,
es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer
Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist
zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder
Rehabilitation verlangt"…
Es wäre aber jetzt das zweite Mal in einem Jahr, dass Du Deinen „Jahresurlaub“ wegen betrieblichen Belangen verschieben musst, von den Kosten für Konzertkarte und Flug ganz abgesehen.
Hier geht nur eins: „reden“, eine andere Möglichkeit sehe ich da leider nicht.
Der Arbeitgeber muss allerdings Deine persönlichen Kosten übernehmen, auch wenn das nur ganz ganz wenig Trost ist.
Aber… Du hast Urlaub außerhalb der Schulferien, hat da der Arbeitgeber nicht gemeckert, weil Du doch den Unterricht in der Berufschule versäumst?
Sofern es bei Euch keinen Betriebsrat gibt der Dich unterstützen könnte, habe ich keine Hoffnung, dass Dir der Urlaub dennoch gewährt wird. Außer der Arbeitgeber findet noch eine andere Lösung…
Ich würde mich sehr freuen, wenn Du mir mitteilen könntest, wie ihr verblieben seit.
Danke und viel Erfolg!
LG… Hoelti
von einem Betriebsrat weiß ich nichts, ich hab jetzt morgen nochmal ein Gespräch, mal schauen wie das verläuft. Wegen der Berufsschule, wir haben Blockunterricht, das ist nicht immer konform mit der Ferienzeit.
Mache Dir heute schon eine Art Liste, in der Du wirklich ALLES notierst, was evtl. wichtig wäre.
Schon alleine die Tatsache, dass Du im Sommer auch auf Deinen Urlaub verzichtet hast, ist ein SEHR wichtiges Argument.
Dann natürlich ALLE Kosten aufführen, die Du bezahlen musst, auch wenn Du nicht in Urlaub fliegst. Hotelkosten? Dramatisiere ruhig alles
Die, die mitfliegen, sind natürlich extrem enttäuscht, dass Du nicht mit kommst… Kannst natürlich auch erwähnen, dass die Anderen NUR Deinetwegen mitfliegen, und sie sehr enttäuscht sind, wenn Du nicht mitkommen würdest…
Melde Dich morgen noch mal, ich bin schon sehr gespannt, was dabei raus kommt!
von einem Betriebsrat weiß ich nichts, ich hab jetzt morgen
nochmal ein Gespräch, mal schauen wie das verläuft. Wegen der
Berufsschule, wir haben Blockunterricht, das ist nicht immer
konform mit der Ferienzeit.
Das wird schwierig werden. Ich würde auf jeden Fall versuchen, wenn Du absolut keinen Urlaub bekommen kannst, die Stornokosten für deinen Urlaub ( Flug ) deinem Chef auf´s Auge zu drücken. Der Urlaub wurde eingetragen und so hast Du auch geplant, also kannst Du deine Stornierungskosten vom Chef zurück verlangen.
Das ist aber nun keine Rechtsauskunft von mir !! Da musst Du Dich an Leute wenden, die sich wirklich damit auskennen, z.b. Anwälte für Arbeitsrecht. Allerdings, bekommst Du anschließend keinen Fuß mehr auf dem Boden im Betrieb gestellt, wenn Du wegen entgangene Urlaubsfreuden einen Anwalt einschaltest.
Viel Glück !!!
Gruß
Schnucki
Ich hab den Urlaub nicht beantragt sondern den hat meine
Chefin selbst eingetragen, also der stand im Dienstplan drin.
Und jetzt sind die ganzen "U"s durchgestrichen und andere
Dienste wurden eingetragene