Hallo,
ich weiss nicht, ob ich mit dieser Frage im Arbeitsrechtsforum hier richtig bin oder in einem anderen besser am Thema wäre - ich versuche es mal hier…
Über Tipps und Infos zu folgender hypothetischen Rechtsfrage würde ich mich freuen:
Angenommen, einem Angestellten im öffentlichen Dienst (kommunal) wird ein zuvor genehmigter Urlaub wieder gestrichen. Grund könnte z.B. ein geändertes Arbeitsaufkommen oder der Ausfall einer anderen Arbeitskraft sein - Folge ist eben: der Angestellte wird gebraucht, darf nicht in Urlaub fahren, seine schon gebuchte Reise muss er stornieren.
Hierfür fallen ihm Stornokosten an, einzelne Teile (z.B. Flug- und Zug-Tickets) lassen sich gar nicht stornieren, hier sind mehrere hundert Euro Vorauszahlung verloren.
Hätte der Angestellte einen Anspruch auf Ersatz dieses Schadens durch den Arbeitgeber oder wäre es pP (persönliches Pech)?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank
Hallo,
der Arbeitgeber darf bereits bewilligten, noch nicht angetretenen Urlaub nur aus wichtigen Gründen widerrufen. Tut er es dennoch, muss er die hierdurch entstehenden Kosten bezahlen. Dazu zählen auch Stornokosten bzw. Kosten für einen gebuchten Urlaub.
Das war heute oder gestern in irgendeinem Nachrichtenmagazin Thema.
muss er die hierdurch entstehenden Kosten
bezahlen. Dazu zählen auch Stornokosten bzw. Kosten für einen
gebuchten Urlaub.
Ergänzung: aber nur die des AN! Nicht etwa von Ehepartner oder Freunden etc, die mitkommen wollten
Gruß,
LeoLo
Bei Ehepartnern - einer muss allein fliegen?
Hallo LeoLo,
Ergänzung: aber nur die des AN! Nicht etwa von Ehepartner oder
Freunden etc, die mitkommen wollten
Danke für Deine Antwort! Kurze Nachfrage (im fraglichen Fall zum Glück nicht so, aber finde ich schon interessant):
Oft nehmen Ehepartner ja für die gleiche Zeit Urlaub, um diesen gemeinsam zu verbringen. Was denn, wenn einem Ehepartner aus wichtigem Grund der Urlaub gestrichen wird? Wird dann erwartet, dass der andere allein fliegt (wenn anderer Arbeitgeber)? Oft kann der andere ja seinen Urlaub auch innerhalb der Firma nicht auf einen anderen Zeitraum umdisponieren…
Viele Grüße
Frank
Hallo
Oft nehmen Ehepartner ja für die gleiche Zeit Urlaub, um
diesen gemeinsam zu verbringen. Was denn, wenn einem
Ehepartner aus wichtigem Grund der Urlaub gestrichen wird?
Wird dann erwartet, dass der andere allein fliegt (wenn
anderer Arbeitgeber)?
Zumindest geht die Rechtslage davon aus, daß der AG des einen nicht beide Stornokosten übernehmen muß.
Oft kann der andere ja seinen Urlaub
auch innerhalb der Firma nicht auf einen anderen Zeitraum
umdisponieren…
Das ist dann natürlich sehr sehr ärgerlich.
Allerdings liegt die Messlatte für das nachtägliche Streichen eines bereits bewilligten Urlaubs äußerst hoch. Der AN muß sich natürlich auch erst einmal (zunächst über den BR, sonst gerichtlich) wehren… Bei der hohen Arbeitslosigkeit oft aus Angst leider nicht der Fall…
Gruß,
LeoLo