Hallo zusammen,
angenommen Person A bekommt von seinem AG B vor einigen Monat eine Woche Urlaub genehmigt. Daraufhin bucht A einen Urlaub (Flug + Hotel) und bezahlt diesen auch direkt.
Nun fällt B auf, dass, durch den Urlaub von A (und ein paar anderen Faktoren) ein Projekt vermutlich nicht fertig wird und streicht A’s Urlaub.
Nun steht A ja schön blöd da, Urlaub ist gebucht und bezahlt, kann aber wegen B nicht angetreten werden. Eine Reiserücktrittsversicherung wurde nicht mit dem Reisebüro vereinbart (auch nicht angeboten).
Ich würde ja in diesem Fall davon ausgehen dass B verpflichtet ist, den finanziellen Schaden auf den Cent genau zu ersetzen.
Liege ich da richtig?
Ich danke euch im voraus für eure Mühen.
Grüße