Urlaub gestrichen - wer zahlt für bereits bezahlten Flug und Hotel?

Hallo zusammen,

angenommen Person A bekommt von seinem AG B vor einigen Monat eine Woche Urlaub genehmigt. Daraufhin bucht A einen Urlaub (Flug + Hotel) und bezahlt diesen auch direkt.

Nun fällt B auf, dass, durch den Urlaub von A (und ein paar anderen Faktoren) ein Projekt vermutlich nicht fertig wird und streicht A’s Urlaub.

Nun steht A ja schön blöd da, Urlaub ist gebucht und bezahlt, kann aber wegen B nicht angetreten werden. Eine Reiserücktrittsversicherung wurde nicht mit dem Reisebüro vereinbart (auch nicht angeboten).

Ich würde ja in diesem Fall davon ausgehen dass B verpflichtet ist, den finanziellen Schaden auf den Cent genau zu ersetzen.

Liege ich da richtig?

Ich danke euch im voraus für eure Mühen.

Grüße

hallo

eine unjuristische frage:

Nun fällt B auf, dass, durch den Urlaub von A (und ein paar
anderen Faktoren) ein Projekt vermutlich nicht fertig wird

wieso fällt das eigentlich nicht A selber auf der ja (so zu vermuten) viel „näher“ am projekt arbeitet wenn er so unentbehrlich ist ??
ich frage weil mir das immer selbst am besten klar ist; vielleicht kann ich meine erfahrungen aber auch nicht auf andere fälle übertragen.

grüße

Hallo,

ganz ungerechtfertigt ist die Frage natürlich nicht, stellen wir uns also vor, dass die bei den Anforderungen seitens Projektmanagement nicht der volle Funktionsumfang genannt wurde um den Projektplan, gegenüber Kunden und Vorgesetzten, zu schönen.

Somit wäre A nichtmal ansatzweise in der Lage gewesen den nötigen Restaufwand realistisch abzuschätzen. Zudem wären bestehende Funktionen so umdefiniert, auch während der Entwicklung, dass eine grundlegende Neuimplementierung nötig gewesen wäre.

Gruß

ok, danke
viel glück bei der sachfrage (zu der ich nichts sagen kann, tut mir leid)

grüße

Hallo,

das ist dann Sache des AG…

siehe dazu

http://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++a…

http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2007/ur…

Hallo,

erstmal Danke für deine Antwort.

Generell ist es also für einen AG schwer Urlaub einseitig zu streichen. Soweit so gut.

In deinen Links sehe ich aber nicht, wer für den finanziellen Schaden aufkommt, den A erleidet.

Ich sehe nur dass A im Normalfall einfach sagen kann „Nö ist nicht - Urlaub war genehmigt - ich fahre“, das würde aber sicherlich das Vertrauensverhältnis zwischen A und B massiv schaden.

D.h. A müsste zu B hingehen und sagen „Ok - ich stimme zu wenn du mir den Urlaub bezahlst“ ?

Grüße

Das ich F.M. noch mal in Schutz nehmen müßte…

Hallo,

Hallo,

erstmal Danke für deine Antwort.

In deinen Links sehe ich aber nicht, wer für den finanziellen
Schaden aufkommt, den A erleidet.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil - und wer vollständig liest, noch mehr.
Im zweiten Link steht am Schluß klar und deutlich:

_"Folgen

Der Arbeitgeber hat die durch den Widerruf des Urlaubs entstandenen Storno- und sonstigen Kosten einer bereits gebuchten Reise seines Arbeitnehmers zu tragen. Selbstverständlich ist auch die nicht in Anspruch genommene Urlaubszeit zu einem späteren Zeitpunkt nachzugewähren. Weigert sich der Arbeitgeber, diese Kosten zu übernehmen, bleibt letztlich wiederum nur die Möglichkeit, das Arbeitsgericht einzuschalten."_

D.h. A müsste zu B hingehen und sagen „Ok - ich stimme zu wenn
du mir den Urlaub bezahlst“ ?

Das wird er tun müssen, da es Rechtsprechung gibt, die die Pflicht zum Kostenersatz nur für den AN selbst, nicht aber zB auf Mitreisende (Partner/in, Familie), als gegeben sieht.

Grüße

&Tschüß

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Da hast du recht, das muss ich wohl überlesen haben

Danke

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