Halööchen an alle, ich hoffe ich finde hier jemanden, der mir helfen kann.
konkret geht es um eine Frage zu einem Arbeitsvertrag:
Jemand hatte einen auf ein Jahr befristeteten Arbeitsvertrag (2009/2010) in dem stand, dass sich der Urlaubsanspruch nach dem Dienstplan richtet, es war keine Stunden oder Tageszahl vermerkt. deswegen wurden jemand anteilig für 4 eingetragene Arbeitstage im Dienstplan pro Woche für das Kalenderjahr 22,4 Tage Urlaub gewährt.
in dem neuen Arbeitsvertrag von Jemand vom 1.8. diesen Jahres steht nun, dass 13h an 5 Tagen pro Woche gearbeitet wird, ein Zusatz mit Orientierung des Urlaubs am Dienstplan fehlt. Es ist tatsächlich so, dass Jemand im Dienstplan nur für 4 Tage wöchentlich eingetragen ist und in der Regel arbeitet, da jemand an dem 5. Tag studiert. In den Semesterferien kommt es jedoch vor, dass Jemand auch an dem fünften Tag arbeitet.
Jemand hat seinen Arbeitgeber nun auf den ihm zustehenden Urlaub angesprochen und dieser möchte nun den Vertrag ändern und zwar dahingehend, dass aufgenommen wird dass jemand 13h an 4 Tagen pro Woche arbeitet.
Den letzten Arbeitsvertrag haben sowohl jemand als auch der Arbeitgeber unterschrieben.
Muss jemand nun den neuen Vertrag sang und klanglos akzeptieren auch wenn der alte Vertrag auf einem Fehler des Arbeitgebers beruht?
Bleiben jemand andere Wege als im schlimmsten Fall der Rechtsweg offen? oder soll jemand lieber darauf eingehen und den neuen Vertrag einfach so unterschreiben??
Danke für Eure Antworten!
einige Facts zum Betrieb:
133 Mitarbeiter
Betriebsrat
Jemand ist im zweiten Jahr Teilzeit (13h / Woche) und befristet auf ein Jahr (bis 2011) eingestellt