Hallo,
ich habe bereits das Bundesarbeitsgesetzt konsultiert, habe
aber zu meinem Problem noch keine Lösung gefunden.
Ich habe am 01.10.2011 einen Zweijahresvertrag unterschrieben.
Vorher habe ich bereits ein halbes Jahr für das Unternehmen
gearbeitet. Im Vertrag steht: „Der Urlaub richtet sich nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Er beträgt zurzeit 25
Arbeitstage im Kalenderjahr. Pflichttage sind zwischen
Weihnachten und Neujahr.“
Meine Frage: Durfte ich (z.B.) im November 2011 schon Urlaub
nehmen
Im allgemeinen kann man sofort Urlaub nehmen in der Höhe was einem zusteht. Du rechnetest ganz richtig: pro Monat erarbeitet man sich 2 Tage (etwas mehr im Jahr daher dann 25 Tage/5Tage pro Woche)
und wenn ja, wird dieser Urlaub von meinem Jahresurlaub
2012 abgezogen?
Nein, denn Du erwirbst Dir in dem Monat wo Du arbeitest, den Urlaub für den Monat. Also Arbeit im Nov 2011 ergibt Urlaub für Nov 2011.
25 Tage Urlaub heißt ja grob gerechnet 2 Tage
Urlaub/Monat - kann man da nicht sagen, dass mir für Oktober,
November und Dezember 6 Tage Urlaub noch aus dem Jahresurlaub
2011 zustehen?
Ja, das heisst, wenn Du 3 Monate im 2011-Jahr beschäftigt bist, erhältst Du 1/4el des Jahresurlaubs 2011 also 6 Tage für 2011, die Du dann auch 2011 nehmen musst (resp. bis 31.3.2012) angetreten haben musst.
Ich freue mich über eure Antworten.
Im Allgemeinen wollen Firmen erstmal, dass man 6 Monate keinen Urlaub nimmt, aber wenn man fragt und nix dagegen spricht, kannst Du Urlaub nehmen,natürlich sollte man sich nicht mehr Urlaub nehmen als man erarbeitet hat, aber auch das ist Absprache mt dem Vorgesetzten.