Urlaub im Arbeitsvertrag

Hallo,
ich habe bereits das Bundesarbeitsgesetzt konsultiert, habe aber zu meinem Problem noch keine Lösung gefunden.
Ich habe am 01.10.2011 einen Zweijahresvertrag unterschrieben. Vorher habe ich bereits ein halbes Jahr für das Unternehmen gearbeitet. Im Vertrag steht: „Der Urlaub richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er beträgt zurzeit 25 Arbeitstage im Kalenderjahr. Pflichttage sind zwischen Weihnachten und Neujahr.“
Meine Frage: Durfte ich (z.B.) im November 2011 schon Urlaub nehmen und wenn ja, wird dieser Urlaub von meinem Jahresurlaub 2012 abgezogen? 25 Tage Urlaub heißt ja grob gerechnet 2 Tage Urlaub/Monat - kann man da nicht sagen, dass mir für Oktober, November und Dezember 6 Tage Urlaub noch aus dem Jahresurlaub 2011 zustehen?

Ich freue mich über eure Antworten.

Hallo,
grundsätzlich wird der Jahresurlaub auf die 12 Kalendermonate im Verhältnis z.B. 25/12 gerechnet und zwar pro Kalenderjahr. Ihnen stehen daher pro Monat 2,x Tage zu. Diese können Sie aber nicht einfach nehmen! Die Lage des Urlaubes muss mit ihrem Arbeitgeber abgesprochen werden. Für 2011 stehen Ihnen daher 6,25 Urlaubstage zu! Wichtig: Wenn Sie diese in 2011 nicht genommen haben, dann sind diese per 31.12.2011 verfallen, es sei denn Ihr Unternehmen hat eine Sonderregelung oder Sie durften den Urlaub nicht nehmen, z.B. wegen Probezeit.
Dann wird dieser Urlaub auf 2012 übertragen, aber längstens (de jure) bis Ende März. Ab dann gibt es keine gesetzliche Grundlage mehr für eine Verlängerung.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

Danke für diese sehr hilfreiche Antwort!

hallo

aus meiner sicht machst du dir die probleme.

gehe doch einfach deiner arbeit nach.

beantrage dein urlaub so wie du es brauchts und warte ebtscheidung ag ab.

was urlaub 2011 angeht
die mitarbeiter der personalabteilung können dir die in dem betrieb geläufigen abläufe bestimmt erklären.

viel spass und erfolg
hasan

normalerweise wird das genaus so wie du schreibst gehandhabt. Also dann eben auf die Monate umgerechnet. Bei dir sollte auch die Zeit davor schon mit eingerechnet werden. Wenn du da für das Unternehmen schon gearbeitet hast.

Hallo,
ich habe bereits das Bundesarbeitsgesetzt konsultiert, habe
aber zu meinem Problem noch keine Lösung gefunden.
Ich habe am 01.10.2011 einen Zweijahresvertrag unterschrieben.
Vorher habe ich bereits ein halbes Jahr für das Unternehmen
gearbeitet. Im Vertrag steht: „Der Urlaub richtet sich nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Er beträgt zurzeit 25
Arbeitstage im Kalenderjahr. Pflichttage sind zwischen
Weihnachten und Neujahr.“
Meine Frage: Durfte ich (z.B.) im November 2011 schon Urlaub
nehmen

Im allgemeinen kann man sofort Urlaub nehmen in der Höhe was einem zusteht. Du rechnetest ganz richtig: pro Monat erarbeitet man sich 2 Tage (etwas mehr im Jahr daher dann 25 Tage/5Tage pro Woche)

und wenn ja, wird dieser Urlaub von meinem Jahresurlaub
2012 abgezogen?

Nein, denn Du erwirbst Dir in dem Monat wo Du arbeitest, den Urlaub für den Monat. Also Arbeit im Nov 2011 ergibt Urlaub für Nov 2011.

25 Tage Urlaub heißt ja grob gerechnet 2 Tage
Urlaub/Monat - kann man da nicht sagen, dass mir für Oktober,
November und Dezember 6 Tage Urlaub noch aus dem Jahresurlaub
2011 zustehen?

Ja, das heisst, wenn Du 3 Monate im 2011-Jahr beschäftigt bist, erhältst Du 1/4el des Jahresurlaubs 2011 also 6 Tage für 2011, die Du dann auch 2011 nehmen musst (resp. bis 31.3.2012) angetreten haben musst.

Ich freue mich über eure Antworten.

Im Allgemeinen wollen Firmen erstmal, dass man 6 Monate keinen Urlaub nimmt, aber wenn man fragt und nix dagegen spricht, kannst Du Urlaub nehmen,natürlich sollte man sich nicht mehr Urlaub nehmen als man erarbeitet hat, aber auch das ist Absprache mt dem Vorgesetzten.

ganz klar stehen dir die 6 tage zu, allerdings können die bis oktober 2012 abgezogen werden, nur dann nicht wenn du das ganze jahr durcharbeitest, aalso es ist so, du hast von oktober bis oktober 2012 25 tage

Hallo Moritz,

wenn es auch im Gesetz heißt, dass du Urlaub erst nach einer Wartezeit von einem halben Jahr nehmen kannst, so erwirbst du in diesem halben Jahr dennoch Urlaubsanspruch, folglich auch für Oktober bis Dezember 2011. Sollte dir dein Arbeitgeber diesen erworbenen Teilurlaub nicht schon in 2011 (z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr) gewährt haben, so wird er auf 2012 übertragen. Also, freu dich auf den Urlaub im neuen Jahr :smile:

Guten Rutsch wünscht fgeyer3

jup…so ist es…dir stehen selbstverständlich für diese Monate Urlaub zu (rund 2 Tage pro Monat)

Greetz

Guten Tag,
erstens gab es ja aus dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis schon Urlaub (ca. 12,5 Tage) - wurde der schon aufgebraucht?
zweitens benötigen Sie nach dem Vertrag 2011 die 4 Tage vom 27.-30.12.11 bleiben 2 Tage in 2011 zur Verfügung
Es sollte also der Urlaub 2012 noch ganz zur Verfügung stehen, falls Sie nicht im Vorfeld und nach Absprache mit Ihrer Firma mehr verbraucht haben
Guten Rutsch
mfg
Michael

Hallo,
um Ihre Frage zu beantworten, ist es wichtig zu wissen, wann Sie genau die Beschäftigung aufgenommen haben.
Um welche Art Beschäftigung handelte es sich vor dem 2-Jahresvertrag?
Gab es einen Vertrag für diese kurze Beschäftigung?
Wurde diese Beschäftigung nahtlos fortgesetzt?
Haben Sie bereits für die erste Beschäftigung Urlaub erhalten?

Sollte die Beschäftigung nahtlos in ein zweites, für 2 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis, übergegangen sein, dann:
steht Ihnen für die gesamte Zeit Urlaub zu, also für 2011.
Beispiel: Beginn der ersten Beschäftigung ist der 1.4.2011, somit stehen Ihnen 25 : 12 x 9 Monate = 19 Tage zu (es wird auf- oder abgerundet)

Ich hoffe, die Beantwortung reicht Ihnen

Gruß
Trotzkopf

Auch hallo,
wo ist der Urlaub von dem halben Jahr, ist er genommen?
Für die drei Monate besteht ein Anspruch der nicht mit 2012 verrechnet werden kann.
Gruß
Cress

Hallo Moritz,

in aller Regel sind die ersten sechs Monate nach Beschäftigungsbeginn Urlaubssperre. Das liegt daran, dass meist die ersten Monate als Probezeit herangezogen werden. Das kann Arbeitgeberseitig natürlich individuell gelöst werden. Grob kann man sagen, dass Ihnen tatsächlich ca. 6 Tage für die Monate Oktober bis Dezember zustehen. Ein generellen Anspruch diese auch zu nehmen haben Sie nicht, wie oben beschrieben. Allerdings sollte der Jahresurlaub auch in dem aktuellen Jahr in Anspruch genommen werden. Sie sehen, hier stoßen zwei Regelungen aufeinander. Wenn der Arbeitgeber den Urlaub aus betrieblich begründeten Situationen aber nicht geben kann, dürfen Sie den Urlaub bis ins darauffolgende Jahr zum 31.03. aufschieben.

Sie schrieben aber, dass im Vertrag eine Art Betriebsurlaub zwischen Weihnachten und Neujahr geregelt ist. Hier würden Ihnen in diesem Jahr bereits 4 Tage angerechnet, so dass ohnehin nur 2 Tage übrig bleiben.

Urlaub aus dem darauffolgenden Jahr vorzuziehen ist grundsätzlich nicht gesetzlich geregelt. Hier besteht wiederrum nur die Möglichkeit, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber entgegenkommt.

Ich hoffe, dass ich etwas Licht ins dunkle bringen konnte und wünsche Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

Gruß Holger

Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage.In einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag kann ein höherer als der gesetzliche Mindesturlaub vereinbart werden (häufig), jedoch kein ungünstigerer (§ 13 Abs. 1 S. 1 BUrlG).
Der gesetzliche Mindesturlaub ist bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit ist der Anspruch im Dreisatz umzurechnen. Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20 Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen.Der Anspruch auf den Vollurlaub entsteht erstmalig erst mit Ablauf der Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 Abs. 1 BUrlG). Für die Fristberechnung gelten die §§ 186, 187 BGB. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sondern auf den Zeitpunkt der beabsichtigten Arbeitsaufnahme an. Beginnt ein Arbeitsverhältnis mit dem Beginn des Tages, so wird dieser Tag mitgezählt, auch wenn die Arbeitsaufnahme erst im Laufe des Tages erfolgt oder der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit, eines Feiertages usw. verhindert ist.

Ich hoffe, dir helfen diese Infos weiter.

Hallo,

im Jahr des Antritts steht einem Urlaub anteilig zu.
25/12monate x Arbeitsmonate.
Somit besteht ein Anspruch ab November.
Wenn Pflichttage zwischen den Feiertagen vorgesehen sind, dann wir der Urlaub aus dem laufendem Jahr genommen.
Sonst kann der Arbeitgeber auch den neuen Urlaub aus dem nächsten Jahr anrechnen, wenn zu wenige Tage zur Verfügung stehen.

BG