Moin allerseits,
eine gute Seele arbeitet auf €400-Basis als Kinderfrau, 2 halbe Tage die Woche (Mo und Mi, jeweils nachmittags). Ihr (gesetzlicher) Urlaubsanspruch beträgt dann 4 Tage respektive 8 halbe Tage pro Jahr, da sie ja nur nur halbtags arbeitet. Richtig?
fragende Grüße,
Ralph