Urlaub im Juni 2011 : Ja oder Nein

Hallo zusammen

folgende Situation

Ein Handwerker ( Elektrotechnik ) verliert am 15.06.10 seinen Arbeitsplatz , weil die Firma in Insolvenz ging .
zum 01.08.10 unterschreibt dieser Facharbeiter einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma , Zeitarbeit war eine bessere Lösung als eventuell monatelang AL 1 zu beziehen , zumal man als Facharbeiter durchaus einen vernünftigen Stundensatz bekommt .
Dieser Arbeitnehmer wird bei einem mittelständischen Handwerksbetrieb eingesetzt und der eigentliche Arbeitgeber scheint recht zufrieden mit der Arbeitsleistung zu sein , so das dieser den Zeitarbeiter gefragt hat , ob er ab dem 01.01.11 bei ihm direkt als Facharbeiter unter Vertrag gehen könne .

Laut Deutschen Arbeitsrecht steht einem Mitarbeiter in den ersten 6 Monaten kein Urlaub zu ( für einzelne Tage wird da meist mal ein Auge zugedrückt ).

Die Frage ist folgende :

Dieser Arbeitnehmer würde gerne mitte Juni 2011 für etwas über eine Woche eine Event Veranstaltung in Paris besuchen , die Tickets dazu müssten in den nächsten 10 - 14 Tagen geordert werden und sind nicht gerade billig .
Wenn der Mitarbeiter bei der Zeitarbeitsfirma bliebe , dürfte es kein Problem sein , wechselt der Arbeitnehmer aber direkt zu seinem eigentlichen Chef , bei dem er ja eigentlich schon zu dem Zeitpunkt rund 11 Monate gearbeitet hat , aber eben noch nicht ganz 6 Monate unter eigenen Vertrag ,also eigentlich erneut die ersten 6 Monate kein Urlaubsanspruch hat , steht ihm dann zu dem Zeitpunkt der Urlaub zu , oder ist das zu wackelig und eher nur ein Hühneraugenzudrückkann ?

gruss

Toni

Hallo zusammen

Hallo,

Laut Deutschen Arbeitsrecht steht einem Mitarbeiter in den
ersten 6 Monaten kein Urlaub zu ( für einzelne Tage wird da
meist mal ein Auge zugedrückt ).

Das hat mit „Augenzudrücken“ nix zu tun. Die Tatsache, daß der AN seinen Urlaub nicht VERLANGEN kann, heißt nicht, daß er nicht trotzdem durch den AG gewährt werden kann, wenn sich beide Seiten einig sind.

, steht ihm dann zu dem Zeitpunkt der Urlaub zu , oder ist das
zu wackelig und eher nur ein Hühneraugenzudrückkann ?

Das ist einfach nur ein vertragsrechtliches Problem. Der AN ist nicht gehindert, dies bei den Verhandlungen anzusprechen. Läßt sich der AG darauf ein und sichert (beweisbar)zu, einen (Teil-)Urlaub innerhalb der 6-Monats-Frist zu einem bestimmten Zeitpunkt zu gewähren, ist dies rechtlich verbindlich und einklagbar.

gruss

Toni

&Tschüß
Wolfgang