Hallo zusammen
folgende Situation
Ein Handwerker ( Elektrotechnik ) verliert am 15.06.10 seinen Arbeitsplatz , weil die Firma in Insolvenz ging .
zum 01.08.10 unterschreibt dieser Facharbeiter einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma , Zeitarbeit war eine bessere Lösung als eventuell monatelang AL 1 zu beziehen , zumal man als Facharbeiter durchaus einen vernünftigen Stundensatz bekommt .
Dieser Arbeitnehmer wird bei einem mittelständischen Handwerksbetrieb eingesetzt und der eigentliche Arbeitgeber scheint recht zufrieden mit der Arbeitsleistung zu sein , so das dieser den Zeitarbeiter gefragt hat , ob er ab dem 01.01.11 bei ihm direkt als Facharbeiter unter Vertrag gehen könne .
Laut Deutschen Arbeitsrecht steht einem Mitarbeiter in den ersten 6 Monaten kein Urlaub zu ( für einzelne Tage wird da meist mal ein Auge zugedrückt ).
Die Frage ist folgende :
Dieser Arbeitnehmer würde gerne mitte Juni 2011 für etwas über eine Woche eine Event Veranstaltung in Paris besuchen , die Tickets dazu müssten in den nächsten 10 - 14 Tagen geordert werden und sind nicht gerade billig .
Wenn der Mitarbeiter bei der Zeitarbeitsfirma bliebe , dürfte es kein Problem sein , wechselt der Arbeitnehmer aber direkt zu seinem eigentlichen Chef , bei dem er ja eigentlich schon zu dem Zeitpunkt rund 11 Monate gearbeitet hat , aber eben noch nicht ganz 6 Monate unter eigenen Vertrag ,also eigentlich erneut die ersten 6 Monate kein Urlaubsanspruch hat , steht ihm dann zu dem Zeitpunkt der Urlaub zu , oder ist das zu wackelig und eher nur ein Hühneraugenzudrückkann ?
gruss
Toni