Urlaub im Kleinbetrieb

meine Freundin arbeitet in einer Bäckerei, einem Kleinbetrieb, als Fachverkäuferin. Nun gibt es regelmässig Ärger mit der Arbeitszeit, mit ihrem Urlaub.

Normal arbeitet sie 4 Tage je 3 Stunden, Samstags 6 und alle 14 Tage Sonntags 4 Stunden. Normalerweise,
meist muss sie täglich jedoch 6 Stunden arbeiten, der freie Mittwoch wird gestrichen und Sonnabends und Sonntags durchgehend, sprich 7 Tage die Woche ohne Pause. Selbst ein seit 3 Monaten eingereichter Urlaub für 2 Tage wird nicht gewährt.

Welche Möglichkeiten gibt es, ihr zu helfen.
Gruß kikut

Hallo kikut.

Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Anspruch eines jeden (!) Arbeitnehmers.
Laut Bundesurlaubsgesetz stehen jedem Arbeitnemer mindestens 24 Werktage bezahlten Erholungsurlaub zu.

Da Deine Freundin schon seit drei Monaten auf den beantragten Urlaub wartet, würde ich den Betrieb schriftlich (!) um Stellungnahme bitten, warum der ihr zustehende Urlaub gemäß Bundesurlaubsgesetz […] nicht gewährt wird.
Zur Sicherheit setzt Du dem Betrieb eine Frist von ca. 2 Wochen zur Stellungnahme.
Sollte nach Fristablauf keine Stellungnahme erfolgt sein, würde ich den Urlaubsantrag erneut einreichen, mit einem Begleitschreiben, aus dem hervorgeht, dass sie auf das Schreiben vom … nicht reagiert haben, Du (oder Deine Freundin) somit keinen wichtigen betriebsbedingten Grund erkennen kannst, warum der Urlaub nicht gewährt wird und Du nun den Urlaub vom … bis … antreten wirst.

Vielleicht macht es jedoch vorher noch Sinn, den Geschäftsführer, bzw. Betriebsinhaber direkt anzusprechen und das Problem persönlich zu klären.

Habe hier noch einen Link zu dem Thema gefunden.
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/

Lieben Gruß …Melanie…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo Melanie,

das Problem ist ja, dass der Betrieb extrem wenig Personal hat und einfach unter Druck gesetzt wird. Es ist doch auch nicht zulässig 28 Tage an einem Stück zu arbeiten, nur weil hier und dort jemand erkrankt ist. Sie ist total fertig, zumal sie zur Silberhochzeit ihrer Schwester wollte.

Dieses kurzfristige Ablehnen so 2 Tage vorher praktiziert die Chefin jedes Mal.

Da der Mann arbeitslos ist, beugt sie sich immer wieder weinend - nur das ist doch kein Zustand…
kikut

danke für den Link und Tipp

Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Anspruch eines jeden (!)
Arbeitnehmers.
Laut Bundesurlaubsgesetz stehen jedem Arbeitnemer mindestens
24 Werktage bezahlten Erholungsurlaub zu.

Da Deine Freundin schon seit drei Monaten auf den beantragten
Urlaub wartet, würde ich den Betrieb schriftlich (!) um
Stellungnahme bitten, warum der ihr zustehende Urlaub gemäß
Bundesurlaubsgesetz […] nicht gewährt wird.
Zur Sicherheit setzt Du dem Betrieb eine Frist von ca. 2
Wochen zur Stellungnahme.
Sollte nach Fristablauf keine Stellungnahme erfolgt sein,
würde ich den Urlaubsantrag erneut einreichen, mit einem
Begleitschreiben, aus dem hervorgeht, dass sie auf das
Schreiben vom … nicht reagiert haben, Du (oder Deine
Freundin) somit keinen wichtigen betriebsbedingten Grund
erkennen kannst, warum der Urlaub nicht gewährt wird und Du
nun den Urlaub vom … bis … antreten wirst.

Vielleicht macht es jedoch vorher noch Sinn, den
Geschäftsführer, bzw. Betriebsinhaber direkt anzusprechen und
das Problem persönlich zu klären.

Habe hier noch einen Link zu dem Thema gefunden.
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/

Lieben Gruß …Melanie…

meine Freundin arbeitet in einer Bäckerei, einem Kleinbetrieb,
als Fachverkäuferin. Nun gibt es regelmässig Ärger mit der
Arbeitszeit, mit ihrem Urlaub.

Normal arbeitet sie 4 Tage je 3 Stunden, Samstags 6 und alle
14 Tage Sonntags 4 Stunden. Normalerweise,
meist muss sie täglich jedoch 6 Stunden arbeiten, der freie
Mittwoch wird gestrichen und Sonnabends und Sonntags
durchgehend, sprich 7 Tage die Woche ohne Pause. Selbst ein
seit 3 Monaten eingereichter Urlaub für 2 Tage wird nicht
gewährt.

Welche Möglichkeiten gibt es, ihr zu helfen.
Gruß kikut

bei uns in Österreich heißt es Arbeiter- und Angestellten-Kammer - die Vertretung vom arbeitenden Volk - weiß leider nicht, wie das in Deutschland heißt. Auf jeden Fall sich dorthin wenden und um Hilfe bitten!

Betriebe, die die Angst und Not (Arbeitsplatz) derart ausnützen, sollten in die Schranken gewiesen werden!

mfg
Peter Krackowizer

Arbeitsgerichtsprozesse in der Bäckerei

das Problem ist ja, dass der Betrieb extrem wenig Personal hat
und einfach unter Druck gesetzt wird. Es ist doch auch nicht
zulässig 28 Tage an einem Stück zu arbeiten, nur weil hier und
dort jemand erkrankt ist.

Dieses kurzfristige Ablehnen so 2 Tage vorher praktiziert die
Chefin jedes Mal.

Da der Mann arbeitslos ist, beugt sie sich immer wieder
weinend - nur das ist doch kein Zustand…

Hallo, kikut,

die Beschäftigung im Klein(st)betrieb hat im passenden Arbeitsumfeld eine ganze Menge Vorteile. Einer davon kann eine im Interesse von AG und AN sehr flexibel gehandhabte Arbeitszeitregelung sein. Wenn ich Dich richtig verstehe, ist Deine Freundin als Teilzeitkraft eingestellt worden, musste aber mittlerweile ihre Arbeitszeit nahezu und ohne einen einzigen freien Tag in der Woche verdoppeln.

Mal unterstellt, dass die Chefin Deiner Freundin keine übermässige Freude an der Sklaventreiberei entwickelt hat und auch nicht möglichst schnell ihre persönlichen Geldspeicher auf Kosten ihrer Angestellten füllen will, dann könnte man annehmen, dass sie als Unternehmerin zu der Überzeugung gelangt ist, das die Geschäftslage die Einstellung und Bezahlung einer weiteren Halbtagskraft nicht rechtfertigt. Die Urlaubsverweigerung ist nur noch eine logische Folge der personellen Unterbesetzung an der Verkaufstheke.

Bei allem und in diesem Fall wohl besonders gerechtfertigtem Ärger mit der Arbeitssituation halte ich das Wedeln mit dem Bundesurlaubs- und weiteren Arbeitsgesetzen für sinnlos. Worauf soll es hinauslaufen, wenn das in aller Konsequenz durchgezogen wird? Ein Arbeitsgerichtsprozess im Kleinbetrieb? - Deine Freundin scheint nervlich, wen wundert’s, schon jetzt reichlich angeschlagen zu sein. Glaubst Du, das würde sich durch schriftliches Einreichen von Urlaubsanträgen mit Begleitschreiben und Fristsetzung bessern?

Ich sehe zwei Möglichkeiten: Zuerst und sinnvollerweise gibt es ein ernstes persönliches Gespräch mit der Arbeitgeberin. Im Vier-Augen-Gespräch und nicht vor Gericht werden die Positionen geklärt. Am Ende muss für Deine Freundin wenigstens ein akzeptabler Kompromiss herauskommen, und der besteht sicher nicht in der Einführung der 7-Tage-Woche.

Ändert sich danach nichts, würde ich mir die ohnehin strapazierten Nerven nicht durch juristische Reibereien und Winkelzüge völlig ruinieren. Ein Stellenwechsel ist angesagt, schon der eigenen Gesundheit zuliebe.

Gruss,
Andreas

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Hallo.

Sollte nach Fristablauf keine Stellungnahme erfolgt sein,
würde ich den Urlaubsantrag erneut einreichen, mit einem
Begleitschreiben, aus dem hervorgeht, dass sie auf das
Schreiben vom … nicht reagiert haben, Du (oder Deine
Freundin) somit keinen wichtigen betriebsbedingten Grund
erkennen kannst, warum der Urlaub nicht gewährt wird und Du
nun den Urlaub vom … bis … antreten wirst.

2 Bewertungspunkte für eine Anleitung zum Thema „wie bekomme ich meine fristlose Kündigung?“… Denn genau das wird wohl bei eigenmächtiger Urlaubsnahme geschehen.

Gruß,
LeoLo

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Hallo.

Das Eine hat erst einmal mit dem anderen nichts zu tun. Der AG erteilt Urlaub unter Berücksichtigung der AN-Wünsche und in Abwägung zu den betrieblichen Belangen. Wenn er partout keinen Urlaub gewährt, hilft letztendlich nur der Weg zum Arbeitsgericht (also der Versuch, den Urlaub einzuklagen) und ggf das Erwirken einer einstweiligen Verfügung. Allerdings tippe ich bei „Bäckerei“ auf 5 oder weniger AN i.S.d. KSchG. Also, wenn meine Vermutung stimmt, sollte Deiner Freundin sich mit dem Gedanken des Gekündigtwerden vertraut machen.

Zum Thema Arbeitszeit sieht es ähnlich aus. Inwieweit hier vertragliche Grundlagen oder das Arbeitszeitgesetz verletzt werden, geht aus Deinem Text nicht eindeutig hervor. Rein gesetzlich ist (gaaaanz vereinfacht gesagt) eine 48Stunden-Woche bei 6Tagen/Woche im Schnitt erlaubt. Natürlich sieht es so aus, als würde hier der ein oder andere Paragraph nicht eingehalten, aber da müßtest Du die Arbeitszeiten einmal konkret schildern. Zudem müssen einzel- und tarifvertraglich anderslautende Regelungen beachtet werden. Wehren kann man sich gegen die Pflichtverletzungen des AG immer, aber bei Betrieben mit 5 oder weniger AN gilt eben das KSchG nicht…

Am Sinnigsten wäre also: erst neuen Job, dann kündigen.

Das ArbZG findest Du hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/index…
Das KSchG hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kschg/index…

Gruß,
LeoLo

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danke Andreas, ich werde die Stellungnahmen als Text mal ausdrucken und mit ihr durchsprechen. Das Fatale ist ja, dass ihr Mann nicht von Arbeitseifergeprägt ist. Vielen Dank kikut

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke…
ich danke euch für die Mühe, euch Gedanken zu machen. Wie schon Andreas geschildert, sammel ich und werde noch einmal in Ruhe mit ihr darüber sprechen
kukut