Urlaub im Minijob

Hi,
ich habe einen Halbtagsjob als Hauptjob und noch zusätzlich einen Minijob auf 450-Euro-Basis.

Nun kam die Firma im Minijob heute auf mich zu und sagte, ich solle mir mal „Gedanken über meine Urlaubspläne für nächstes Jahr“ machen, weil die den Urlaubsplan gerne fertigstellen möchte. Ich habe eine Woche Zeit mir da die Urlaubstage zurechtzulegen. Dabei sind die Ferien, sowie Wochen mit Feiertage grundsätzlich tabu (wir haben keine Kinder).

Was mir jetzt vor allen Dingen in die Quere kommt, ist die Tatsache, dass ich in meinem Hauptjob erst Ende des Jahres den Urlaub einreichen kann, bzw. dieser auch erst Ende Februar geplant und genehmigt wird.
Auch haben wir uns aktuell auch noch so gar keine Gedanken über irgendwelche Urlaubsziele gemacht (da man im Moment ja auch noch nicht mal abwägen kann, ob die Corona-Krise im nächsten Jahr wirklich beendet ist).

Ich meine eigentlich mal gehört zu haben, dass der Minijob sich generell an den Urlaub des Hauptjobs orientieren muß, damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Erholung hat.

Kennt sich jemand aus und kann mir sagen, wie ich mich in dieser Speziellen Situation verhalten kann/muß?
Wie gesagt, beim Hauptjob wird der Urlaub erst geplant, wenn alle Mitarbeiter ihren Urlaub eingereicht haben (Frist ist da Ende Januar). Ausnahmen gelten da eben nur wenn man Urlaub im Januar/Februar haben möchte, bzw. reicht man diesen im Idealfall schon ein Jahr vorher ein (ist aber in der Regel auch nicht nötig, weil da kaum jemand Urlaub nimmt).

Vielen Dank

Hallo,

das hier

ist beileibe nicht eindeutig geregelt.
Zwar verbietet § 8 BUrlG
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__8.html
eigentlich eine Erwerbstätigkeit während des Urlaubs, die mir vorliegende Fachkommentierung nimmt aber die Tätigkeit in einer bereits bestehenden Nebentätigkeit ausdrücklich aus. So zB ErfK, Gallner, § 8 BUrlG Rn 2.

Der AG im Mini-Job muß daher nicht die Genehmigung im Hauptjob abwarten, wenn er einen anderen Planungsvorlauf hat.

&tschüß
Wolfgang

Gesetzlich weiß ich nicht genau wie das geregelt ist. Aber generell finde ich eine Urlaubsplanung jetzt für 2021 auch sehr früh.
Ich würde erstmal mit deinem Chef von dem Minijob sprechen und ihm dein Problem schildern. Wie wahrscheinlich ist es denn, dass deine Urlaubswünsche nicht genehmigt werden?

Hallo,

so ein langer Vorlauf ist üblich in größeren Betrieben und vor allem in solchen, die den Betrieb aufrechterhalten müssen bzw. wollen.

&tschüß
Wolfgang

Wobei man hier natürlich zwei Dinge auseinander halten muss: Einmal das Verbot der Arbeit im Urlaub (mit der genannten Ausnahme) auf der einen Seite, und die praktische Abwicklung der Urlaubsplanung auf der anderen Seite.

D.h. selbst wenn die Ausnahme hier nicht gelten würde, würde das Verbot der Arbeit im Urlaub nicht im Umkehrschluss bedeuten, dass man dadurch einen Anspruch auf parallelen Urlaub bzw. einen parallelen Vorlauf in der Urlaubsplanung gegenüber einem bzw. beiden der AG hätte. Das Verbot bezieht sich tatsächlich lediglich auf das Verbot der Tätigkeit beim anderen AG während des Urlaubs, und lässt es vollkommen offen, wie der AN die Einhaltung dieser Regelung bei mehreren Arbeitsverhältnissen sicherstellt.

D.h. wenn sich die betroffenen AG nicht zu einer einvernehmlichen Regelung bewegen lassen, dann muss der AN ggf. beim 2. AG unbezahlten Urlaub nehmen, oder das zweite Arbeitsverhältnis notfalls sogar aufgeben, wenn der 2. AG nicht gerade aus reiner Schikane handelt/ggf. sogar gut begründen kann, warum er dem AN in der gewünschten Zeit keinen Urlaub geben kann. Der VW-Arbeiter aus Wolfsburg mit fixen Werksferien in den nds. Sommerferien tut sich daher keinen Gefallen mit der Aufnahme eines Nebenjobs im Heidepark Soltau. Denn er kommt um die Werksferien bei VW nicht herum, und wird in genau denen im Heidepark aus nachvollziehbarem Grund keinen Urlaub erhalten.

Hallo,

das ist ja alles soweit schlüssig - nur ist es nicht mehr als eine Meinung. Es gibt auch andere.

Der Gesetzgeber hat die nicht unwesentlich von ihm selbst als Folge der unsäglichen „Agenda“-Reformen hervorgerufene Regelungslücke einfach nicht geschlossen und die AN in diesem Bereich alleine gelassen.

&tschüß
Wolfgang