Urlaub in 2001 nehmen

Hallo,
heute wurden wir von unserem Vorgesetzten aufgefordert, den noch anstehenden Urlaub von 2001 komplett in diesem Jahr noch zu nehmen. Ein Übertrag bis Ende Mrz./2002 soll nicht gestattet werden.
Ist solch eine „Verordnung“ - auch im Hinblick, dass nur noch 1/4 Jahr Zeit verbleibt - legal? Ich hätte viel lieber im Sommer 2 Wochen Urlaub mehr genommen, statt jetzt im November zuhause rumzuhängen …
Was meinen die Experten hier im Forum dazu?

Gruß,

Michael

Bundesurlaubsgesetz
Hi,

dürfte durchaus statthaft sein, das Gesetz sagt dazu folgendes:

BUrlG §7 Abs. 3:

"Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres genommen werden.
… "

Gruss
Feanor

dem ist nichts hinzuzufügen! oT
:wink:

Danke …
… für eure Antworten.
Das war mir soweit auch klar.
Bisher wurde die Urlaubsplanung bei und äußerst großzügig gewehrt und jetzt, quasi ohne Warnung heisst es, den Urlaub nehmen.
Es gibt doch auch die Formulierung, dass der Arbeitgeber den Urlaub so zu gewähren hat, daß der Arbeitnehmer damit auch was anfangen kann. Als Arbeitnehmer muß ich doch auch ne Chance haben, übers ganze Jahr verteilt Urlaub zu nehmen…

Gruß,

Michael

Zusatzfrage
Hi Feanor,
und wenn der Urlaub auch bis März nicht genommen werden kann?
Verfällt er, oder hat man ein Recht auf Auszahlung?
Ich habe nämlich mit meinem Sommerurlaub 2001 mal gerade den Urlaubsanspruch aus 2000 abgegolten. Nun hat meine Firma kein Problem damit (sind froh, wenn ich da bin), aber würde mich halt mal so interessieren.
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,
-ich häng mich in deine Zusatzfrage mal mit rein -
so wie du schreibst war es auch bei uns die gängige Praxis. Ich hatte auch noch 3 Wochen aus 2000. Jetzt - 3 Monate vor Silvester - hab ich noch 4 Wochen Urlaub und die soll ich noch in 2001 nehmen. Wie gesagt, die gängige Praxis war - bis gestern- dass manden Urlaub auch weit ins nächste Jahr schieben kann. Mit Genehmigung vom Chef sogar über den 1.4.hinaus.
Ausgezahlt werden konnte der Urlaub nicht, da hat die Gewerkschaft was dagegen. Aber ich weiss, dass kleinere Firmen gerne auch mal einige Urlaubstage auszahlen.

Gruß,

Michael

Michael.

Es gibt doch auch die Formulierung, dass der Arbeitgeber den
Urlaub so zu gewähren hat, daß der Arbeitnehmer damit auch was
anfangen kann. Als Arbeitnehmer muß ich doch auch ne Chance
haben, übers ganze Jahr verteilt Urlaub zu nehmen…

– Man hat ja auch 12 Monate Zeit… Der AG entscheidet über den Urlaub. Er ist nur daran gehalten, mindestens 1x 12 Werktage am Stück zu gewähren und die Urlaubsgewährung unter Berücksichtigung der betrieblichen und sozialen Belange (z.B. Mutter von 2 Kindern würde in der Ferienzeit einem „Single“ vorgezogen) durchzuführen. Soll heißen: wenn betriebliche Belange keinen Urlaub zulassen, kann er diesen zunächst verweigern. Sollte die betriebliche Situation, oder aber ein in der Person des AN liegender Grund (z.B. Krankheit) eine Urlaubsgewährung bis zum Ende des Jahres nicht zulassen, muß der Urlaub laut BUrlG bis Ende März übertragen, beantragt und gewährt werden. Danach verfällt er unwiderruflich. Vertraglich (AV, TV, BetrV, …) kann dieser Übertragungszeitraum natürlich verlängert werden. Primär ist es aber das Recht des AG, eine Urlaubsnahme bis zum Ende des Kalenderjahres zu verlangen.

Gruß,
LeoLo