ich habe da mal ne Frage.Ich habe mit meinem Ex das gemeinsame Sorgerecht. Wir leben seit 2006 nicht mehr zusammen…
Ich habe im ende letzten Jahres ihm mitgeteilt das ich mit mit meinem Partner und meinem Kind,der jetzt 10jahre ist, im diesem Jahr nach Ägythen will reisen werde,die wir auch im Februar gebucht habe.Ich hatte auch mit seiner Zustimmung den Reisepass beantragt.
Mein Kind ist immer 4 Wochen am Stück in den Sommerferien bei mir.
Nun kommt er mir 2 Wochen vor dem Urlaubsantritt damit das er seine Zustimmigkeit nicht gibt.Darf er das verbieten???
Es gibt laut Auswärtigen Amt keine Warnung da nicht hinzufliegen.Es sind nur Hinweise…Wir machen nur eine Woche Nil und eine Woche Hurgada,wo noch nie was passiert ist…
Hallo Daisy,
ich war im Dezember / Januar in Sharm-el-Sheik, mein Freund ist jetzt dort. Probleme mit der Sicherheit gab es überhaupt nicht - jedenfalls würde ich mir keine übertriebenen Sorgen machen und würde auch mit dem Kind hinfliegen.
Ob der Vater einen rechtlichen Einfluss darauf hat, Dir, resp. Deinem Kind, den Urlaubsflug nach Ägypten zu untersagen, kann ich Dir nicht beantworten. Am besten wendest Du Dich an Dein zuständiges Jugendamt. Die werden mit solchen Problemen sich häufiger konfrontiert. M.E. kann er seine Zustimmung schon alleine deswegen nicht zurückziehen, da sich die Lage in Ägypten in den letzten vier Wochen nicht gravierend verändert hat.
Viele Grüße
Ernesto
Danke für deine schnelle Antwort.
Ich denke mal eher es purer Neid von meinem Ex,da er ihn sowas nicht bieten.
Und wir haben uns ja nur so Ägythen aussucht.
Es hat auch geschichtlichen Hintergrund hat,wir wollen da nicht nur rummelgammeln,sondern was sehen.Und glaube nicht das es dem Kind schaden wird,was von Ägythen und dessen Geschichte was zu wissen…
und da wir schon 2 wochen fliegen weiß ich nicht ob die vom Jugendamt was machen können,die ja sonst auch nicht helfen konnten oder wollten…
Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens kann jeder einzeln entscheiden, ohne sich mit dem andern Elternteil überhaupt beraten zu haben oder sich einigen zu müssen.
Angelegenheiten des täglichen Lebens sind z.B.:
Organisation des täglichen Lebens des Kindes
Freizeitgestaltung
Kleidung
Hausaufgaben
normale Arztbesuche
Also auch wenn es nach der Trennung oder Scheidung bei dem gemeinsamen Sorgerecht bleibt, dürfen Sie alle Angelegenheiten des täglichen Lebens selbst entscheiden, ohne Ihren (Ex-)Partner fragen zu müssen. Nur bei den wirklich wichtigen Entscheidungen, den Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, müssen Sie zusammen entscheiden.
das ist was so in Rechtlagen drinne steht.Meines Wissen dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen…so sehe ich das…weil es zum täglichen Lebens gehört…
Horus-Tempel, Besichtigung des Tals der Könige, des Tempels der Königin Hatschepsut, des Tempels Deir el-Bahri und der Memnon-Kolosse, Tempel des widderköpfigen Gottes Chnum, Karnak-Tempel u.u.u.
und danach entspannung in hurgada
Hallo,
ich glaube da sind Sie mit Ihrer Frage bei mir nicht richtig gelandet. Habe davon auch keine Ahnung.
Bei mir geht es um das Thema ( Herzklappe)
Versuchen Sie es nochmals woanderst. Viel Erfolg.
LG H.B.
Na dann: Viel Spaß!
Dort war ich schon vor 15 Jahren. Es lohnt sich sehr. In Frankfurt waren in einer Ausstellung (Tut-Ench-Amun) die Teile oder besser Nachbildungen zu sehen, die ich vor Ort ja nicht mehr sehen konnte.
Sehr lehrreich!
Viel Spaß wünscht:
Ernesto
Hallo Daisy,
also ich bin auch allein erziehend und mir ist absolut nichts bekannt, dass ein Exmann dir den Urlaub mit Kind verbieten könnte.
Dazu müsstest du schon in ein Krisengebiet fahren, indem höchste Sicherheitsstufe herrscht. Mir ist im Moment auch überhaupt nichts bekannt, außerdem müsste er das dann schon gerichtlich irgendwie verbieten lassen, damit du nicht fahren kannst. Ich denke: Reg dich einfach nicht auf und genieß deinen Urlaub.
Hallo! Leider haben wir keine Kinder. Das Problem hat meines Erachachtens nichts mit dem Urlaubsort(wenn Sie über den neuen Kinderausweiß verfügen), sondern eher mit dem gemeinsamen Sorgerecht zu tun. Ist Ihr Lebenspartner äygptischer Nationalität? Dann denke ich , hat Ihr Ex durchaus Sorgerechtsbedenken…z.B. aus der Urlaubsreise wird ein Daueraufenthalt! Gemeinsames Sorgerecht wird vom Gericht verfügt…ich glaube Sie sollten Ihren Rechtsanwalt/Amtsgericht bemühen, dort Klärung erfahren, wie/was bei einem gemeinsamen Sorgerecht in den 4 Wochen möglich ist. Hoffe geholfen zu haben…L.G.
danke für deine Antwort. Ich sehe es auch so,wenn müsste er es gerichtlich verbieten und da denke ich mal wird er keine Chancen haben.Ich denke eher er soll dem Kind dem Urlaub gönnen,der junge Mann freut sich auch schon total darauf endlich mal zufliegen…
Da er auch beim meinem Ex solch Reisen nicht erwarten kann(Hartz4)
Wir werden es bestimmt geniessen,es geht ja am 3.7. los…
Hallo,
der Reisepass wurde mit seiner(Ex) Zustimmung beantragt.Mein jetztiger Lebenspartner ist deutscher,der auch die Reise finanziert hat.
Nein das ist purer Neid,weil er sich sowas nicht leisten kann…
Die Reise ja nur 2 Wochen,da der kleine ab 23.7. wieder beim ist und den Rest Ferien beim ihm geniessen kann…
Hallo! Antworte gerne …eine Bekannte von uns hat Zwillinge, vom neuen Lebenspartner. Die Ex von ihm hat mit den 2 Kindern einen Schweizer geheíratet. Der Lebenspartner hatte nur das Besuchsrecht…jedes Wochenende…wie geht dies, wenn Ex-Frau mit den Kindern in der Schweiz lebt, der Vater allerdings in NRW?! Von denen weiß ich nur das Amtsgericht/Rechtsanwälte eine eindeutige Regelung gefunden haben. Deshalb mein Tipp, erkundigen Sie sich dort…oder fragen Sie beim Vormundschaftsgericht nach Ihren Rechten. Wir hoffen es klappt, damit Ihrem Urlaub nichts im Wege steht. ))
leider ist es mir nicht möglich weiterzuhelfen. Ich kann Dir nur empfehlen einen Anwalt aufzusuchen aber bedenke die Kosten bei seinem Besuch. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Anliegen und dann auch einen angenehmen Urlaub am Nil