Urlaub in der Schwangerschaft nicht genehmigt

Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem und hoffe hier kann mir jemand diesbezüglich ein kleines bischen weiterhelfen.

Einige Grundlegende Infos vorweg:
Arbeitsvertrag: unbefristet
Beschäftigt seit: 01.April 201ß
Ich habe laut Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub pro Jahr
Entbindungstermin ist der 06.10.2011
Beginn Mutterschutz: 25.08.2011
Bis heute genommene Urlaubstage: 7

Ich bin nun in der 23. Woche schwanger und mein Chef war natürlich von Anfang an nicht begeistert, was ich ja irgendwie auch ein bisschen nachvollziehen kann.
Ich habe mich mit ihm aber schon zu Beginn meiner Schwangerschaft mündlich darauf geeinigt, dass ich meinen gesamten Urlaub, den ich dieses Jahr dann noch habe, vor Beginn meines Mutterschutzes komplett nehme (das war im Januar). Und das war sogar sein eigener Vorschlag. Und jetzt habe ich meinen Rest Urlaub (7 Tage hatte ich schon genommen) schriftlich beantragt und er meinte daraufhin, dass mir ja erst einmal nur der Urlaub bis August zustehen würde. Den Rest, also für September, Oktober und November, müsste ich nach meiner Elternzeit nehmen, da ich ihn mir noch nicht verdient hätte. Das wären 7,5 Tage. Er wollte sich das aber noch mal durch den Kopf gehen lassen, ob er ihn mir nicht doch noch geben würde. Seit dem habe ich aber nichts mehr gehört Jetzt habe ich aber gesehen, dass er mich erst ab dem 08.08. in seinem Kalender, als in Urlaub eingetragen hat., bei meinem kompletten Urlaub wäre das aber schon ab dem 28.07.
Meine erste Frage wäre jetzt, kann er mir den Urlaub überhaupt verweigern? Ich habe im Bundesurlaubsgesetz gelesen, dass der Chef Urlaub nur aus betrieblichen Gründen verweigern kann. Damit wäre ja seine Begründung „Ich habe ihn noch nicht verdient“ nicht akzeptabel, oder? Und das nächste wäre, kann ich auf eine schriftliche Ablehnung dieser Urlaubstage mit Begründung der Ablehnung bestehen, oder kann er mir auch sagen, dass ich da kein Anrecht drauf habe. Ich frage deswegen, weil ich eventuell damit dann zur Gewerkschaft gehen könnte und ohne etwas schriftliches macht das doch keinen Sinn.

Ich würde mich sehr über einige Antworten freuen.

Liebe Grüße
Meeris06

Hallo Meeris06,

ich hätte Dir jetzt gleich empfohlen zur Gewerkschaft zu gehen. Denn die beraten und kennen sich auch aus. Die helfen auch Schreiben aufzusetzen.

Sorry, in diesem Bereich bin ich nicht so firm.
Wünsch Dir jemanden der Dir weiterhelfen kann.

VG

Hallo Julia,
stelle einfach den Antrag auf den kompletten Urlaub. Irgendwas muss Dein Chef ja damit machen - entweder genehmigen oder ablehnen. Dann hast Du es schriftlich. Im übrigen kann er es (glaube ich) nicht ablehnen und Dir den Urlaub erst nach der Elternzeit geben, da bin ich aber nicht ganz sicher.
Viel Erfolg!!
Phantomin

Du bist doch schwanger?
Meine persönliche Einstellung dazu, da meine Frau auch
schlechte Erfahrungen mit ihrem Arbeitgeber gemacht
hat.

  1. Kein Stress, ist nicht gut fürs Baby!
  2. Zum AG gehen nochmal höflich fragen ob er sich da sicher ist, das so zu handhaben.

Sollte er nicht einlenken und du dich dann „unwohl“ fühlen.
Suche deinen Arzt auf und sage das es dir nicht gut geht!
Kind geht vor! Immer!

Und jetzt viel Glück und Freude bei der Geburt!

Hallo Meeris06,

sie haben 30 Tagen Urlaub, das ist 2,5 Tagen in Monat.
Er kann Ihnen Urlaug anteilig für die vergangenen Monaten geben, aber er ist nicht verpflichtet Ihnen das Jahresurlaub zu geben, da sie nicht verdient haben, d. h. Zeitraum und nicht Arbeit. Sie werden Urlaub nach der Entbindung mehr brauchen, als jetzt.

In jedem Betrieb gibt es ein Urlaubsplan und nach dem richtet sich ihr Chef auch.

Für ein paar Tagen ein Staatsaffäre zu machen löhnt es sich nicht, da sie dort weiter arbeiten wollen und ein gutes Verhältnis mit ihrem Chef pflegen wollen.

Es geht nicht was in dem Gesetz steht, sondern wie in einem Betrieb ohne Störung des Betribsablauf jeder Einzelnen seine Wünsche erfüllen kann.

Denken Sie darüber nach.

Gruß
Marinel

Hallo, ich denke, dass der Weg über der Betriebsrat/Personalrat eingehalten werden sollte. Sollte ihre Firma keinen Betriebsrat haben, dann können Sie sich auch mit Ihrer mündlichen Schilderung direkt an Ihre Gewerkschaft wenden. Diese Leute können Ihnen besser mitteilen was in Ihrer Branche üblich ist. Im Allgemeinen muss der Arbeitgeber nur den Urlaub bewilligen, der schon verdient wurde, aber auch wenn man nicht schwager ist, dann gibt es in größeren Firmen meistens einen Urlaubsplan. Nach diesem wird man oftmals schon gezwungen den Jahrenurlaub z.B. im Mai zu nehmen, obwohl der Urlaub erst bis Jahresende verdient wird. Vielleicht ärgert sich Ihr Chef wirklich nur, weil Sie nach so kurzer Beschäftigungszeit schwanger wurden und somit als Arbeitskraft ausfallen.

Hallo Meeris06,
bei Urlaub ist immer auch der Betriebsrat mit im Boot. Soweit es einen solchen gibt würde ich den Sachverhalt mit diesem besprechen.
Ansonsten das Gespräch mit dem Chef suchen und auf die Differenzen hinweisen.
Ein Recht auf eine schritliche Begründung gibt es nicht. Ich würde versuchen die Angelegenheit gütlich zu regeln. Vielleicht ergit sich im Gespräch ein akzeptabler Kompromiss?
Mit betrieblichen Gründen kommt Dein Chef durch, wenn es keinen Betriebsrat gibt, der das überprüfen kann. Man geht wegen der Sache ja nicht so schnell vor Gericht.
Liebe Grüße
pleitier

Hallo Julia 1985,
ich würde damit zur Gewerkschaft gehen und den Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.
Gruß
Cress

Hallo Julia,
ich hoffe, Dir hilft das Folgende weiter:

der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes und der Elternzeit besteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen. Der Mutterschutz unterliegt hierbei dem Mutterschutzgesetz.
Dieses besagt, dass die werdende Mutter in dieser Zeit – nämlich sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach dem Geburtstermin – keine Beschäftigung ausüben darf. Daraus dürfen Ihr keine Nachteile für einen Urlaubsanspruch entstehen. Diese Fehlzeiten vor und nach der Geburt gelten als reguläre Arbeitszeit. Deshalb hat die Mutter nach Ablauf der Schutzfrist den Anspruch auf die vollen Tage des Jahresurlaubes, wenn Sie keine Elternzeit in Anspruch nimmt.

Der Urlaubsanspruch während Mutterschutz und Elternzeit:

Diesen Urlaubsanspruch kann man im Falle einer Schwangerschaft sogar über einen längeren Zeitraum als üblich geltend machen. Normalerweise verfällt der nicht genommene Jahresurlaub zu einem festgelegten Zeitraum im nächsten Jahr.

Hat eine Frau aber in der Zeit des Mutterschutzes noch Urlaubsanspruch und kann diesen nicht mehr abgelten – da sie anschließend in die Elternzeit geht – verfällt dieser nicht. Dieser Urlaub kann direkt im Anschluss an diese Zeit genommen werden, oder sogar noch im Folgejahr bis zu einem bestimmten Zeitraum, der betrieblich festgelegt ist.

Urlaubsanspruch und Elternzeit:

Hat man einen Jahresurlaub von beispielsweise 30 Tagen, so kann man in diesem Fall über die ganzen Tage verfügen. Anders verhält es sich, wenn die berufstätige Mutter eine Elternzeit beantragt. In diesem Falle darf der Arbeitgeber vom Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat in der Elternzeit 1/12 des Jahresurlaubs kürzen.

Geht beispielsweise eine Mutter ab September eines Jahres in die Elternzeit, so verkürzt sich der Jahresurlaub um zehn Tage, bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr. Hat man aber vor dem Mutterschutz mehr Urlaub genommen, als einem durch die Streichung der Elternzeit zustehen würde, wird er dann im Jahr der regulären Beschäftigung abgezogen. Geht man während der Elternzeit wieder in Teilzeit oder stundenweise arbeiten, so muss der Arbeitgeber die Urlaubstage anteilmäßig nach dem Teilzeitgesetz für die entsprechende Zeit anrechnen.

Hallo,
sorry aber leider kann ich dir nicht weiterhelfen.

Hallo Meeris06 ,

  1. Ja dein AG kann aus betriebl. Gründen deinen Urlaub verweigern.

  2. Resturlaub :
    ( BErzGG § 17 Absatz 2 ) Hat der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
    Wenn Sie sich entschließen, Ihre Arbeit nach Ablauf der Elternzeit nicht wieder aufzunehmen, sondern vielmehr das Arbeitsverhältnis zu beenden, entfällt auch in diesem Fall Ihr Urlaubsanspruch nicht. Sie können sich den Urlaub durch Ihren Arbeitgeber auszahlen lassen.
    liebe Grüße lena

Hallo,

gibt es denn eine Urlaubsregelung ? Ist ein Betriebsrat vorhanden, dann kannst Du diesen einschalten.

Gruß

Klaus