Hallo,
Frau X möchte z.B.fristgerecht zum 28.4.07 kündigen, die 4 Wo.Kündigungsfrist sind dann vorbei. Laut Arbeitsvertrag stehen Frau X anteilig jeden Monat 2 Tage Urlaub zu. Hat Frau X somit auch in den 4 Wochen Kündigungsfrist recht auf 2 Tage Urlaub?
MfG
Hi,
was sollte dagegen sprechen ?
Man ist auch während der Kündigungsfrist noch Firmenangehöriger und leistet seinen Anteil an der Arbeit.
Gruß
BJ
Hallo,
Frau X möchte z.B.fristgerecht zum 28.4.07 kündigen, die 4
Wo.Kündigungsfrist sind dann vorbei.
Wenn die Kündigungsfrist nur 4 Wochen und nicht „4 Wochen zum Monatsende“ lautet, dann ist das ja okay.
Laut Arbeitsvertrag
stehen Frau X anteilig jeden Monat 2 Tage Urlaub zu. Hat Frau
X somit auch in den 4 Wochen Kündigungsfrist recht auf 2 Tage
Urlaub?
Kommt drauf an, was im Vertrag genau dazu steht und wie lange Frau X in der Firma tätig war. Sollte sie bereits seit 01.01. in der Firma sein und die vertraglichen Regelungen dem Bundesurlaubsgesetz entsprchen, dann gibts für den April keinen Urlaubsanspruch (weil dafür volle Beschäftigungsmonate erfüllt sein müssten, was am 28.04. noch nicht der Fall wäre).
MfG
Achso…
also Frau X muss z.B. zum 30.4.07 kündigen, weil im Vertrag steht, Frist v.4 Wochen zum Monatsende. Alles klar…danke
Und wenn Frau X zum 30.4.07 kündigt und seit dem 01.01.in der Firma ist, hätte Sie bei 24 Urlaubstagen insgesamt den Anspruch auf die 2 Tage für April?
MfG
also Frau X muss z.B. zum 30.4.07 kündigen, weil im Vertrag
steht, Frist v.4 Wochen zum Monatsende. Alles klar…danke
Jep. Deswegen steht ja der Zusatz dabei.
„zum“ bezieht sich dann übrigens immer auf das Ende des Arbeitsverhältnisses (und nicht den Beginn der Kündigungsfrist oder die Abgabe der Kündigung)
Und wenn Frau X zum 30.4.07 kündigt und seit dem 01.01.in der
Firma ist, hätte Sie bei 24 Urlaubstagen insgesamt den
Anspruch auf die 2 Tage für April?
Ja, den hätte sie dann. Anspruch = 24:12*4 (= volle Beschäftigeungsmonate bis Ende April). In diesem Fall insgesamt also 8 Tage (abzüglich evtl. bereits genommenen Urlaubs).
MfG