Ich mache seit dem 1.9.04 eine Weiterbildung zur CNC-Fachkraft. Die dauert noch bis einschließlich 1.3.05,geht also ein halbes Jahr. Laut Aubildungsvertrag ist kein Urlaub vorgesehen. Doch wie sieht die Sache eigentlich rechtlich aus ? Sogar als Arbeitsloser hat man 15 Tage Urlaub/Jahr, doch im Moment zähl ich ja nicht als arbeitslos. Müsste dann nicht der gesetzliche Mindesturlaub von 18 Tagen greifen, ich also anteilig 9 Tage Urlaub kriegen ?
Hintergrund: Laut momentaner Lage müssen wir zwischen Weihnachten und Silvester 4 Tage „los“, was wir Teilnehmer natürlich nicht besonders toll finden. Als Einzige in der ganzen Bildungseinrichtung: Ein Kindergarten, Lehrlingswohnheim,Schule, Verwaltung,Umschulungen…alle sind an diesen Tagen dicht bzw haben Urlaub. Nur wir 7 Hanseln sollen antanzen. Es geht ja nicht drum,um wochenlang frei zu machen,sondern nur um 4 Tage.
Marco