Hallo!
Ich hoffe, hier gibt es jemanden, der mir Folgendes auseinanderzwirbeln kann! Ich schreibe hier zum ersten Mal und hoffe, daß ich nichts verkehrt mache!
Ein Arbeitnehmer (Öffentlicher Dienst-Tarif) hat eine 6-Tage-Woche. Es ist aber vom Arbeitgeber her vorgeschrieben, daß er (wie alle) ein Wochenende durcharbeitet und dafür das folgende ganz frei hat. Also 12 Tage arbeiten- 2 Tage frei.
Wenn Urlaub genommen wird muß der Samstag miteingerechnet werden!
1.Bsp.: Donnerstag + Freitag und freies WE (davor und danach das WE wird gearbeitet!)
- Es werden 3 Tage Urlaub angerechnet!
- Bsp.: Montag bis Sonntag (Dienstwochenende) = 6 Tage Urlaub
- Es dürfen aber nur 3 Dienstwochenden im Jahr genommen werden!
- Bsp.: 3 Wochen zusammenhängend Urlaub, davon 1 Dienstwochenende
- Alle 3 Samstage werden gezählt, die Sonntage nicht!
Ist das so rechtens?
Der Arbeitnehmer ist überzeugt, für das sowieso freie Wochenende keinen Urlaub nehmen zu müssen, da der jeweilige Samstag schon rausgearbeitet wurde!
Alternativ wird vom Arbeitgeber in Erwägung gezogen, für den Samstag eines Dienstfreien Wochenendes Überstundenfrei abzugelten, es werden Überstunden minimiert.
Wenn alles normal abläuft, ist der dienstfreie Samstag in keinerlei Hinsicht mit Urlaub oder Überstundenfrei belegt!
Wer weiß Bescheid?
Danke für jegliche Mühe!
Wenn etwas zu unverständlich ist, bitte melden!
LG Doreen