Urlaub in Zusammenhang mit freiem Wochenende

Hallo!

Ich hoffe, hier gibt es jemanden, der mir Folgendes auseinanderzwirbeln kann! Ich schreibe hier zum ersten Mal und hoffe, daß ich nichts verkehrt mache!

Ein Arbeitnehmer (Öffentlicher Dienst-Tarif) hat eine 6-Tage-Woche. Es ist aber vom Arbeitgeber her vorgeschrieben, daß er (wie alle) ein Wochenende durcharbeitet und dafür das folgende ganz frei hat. Also 12 Tage arbeiten- 2 Tage frei.

Wenn Urlaub genommen wird muß der Samstag miteingerechnet werden!

1.Bsp.: Donnerstag + Freitag und freies WE (davor und danach das WE wird gearbeitet!)

  • Es werden 3 Tage Urlaub angerechnet!
  1. Bsp.: Montag bis Sonntag (Dienstwochenende) = 6 Tage Urlaub
  • Es dürfen aber nur 3 Dienstwochenden im Jahr genommen werden!
  1. Bsp.: 3 Wochen zusammenhängend Urlaub, davon 1 Dienstwochenende
  • Alle 3 Samstage werden gezählt, die Sonntage nicht!

Ist das so rechtens?

Der Arbeitnehmer ist überzeugt, für das sowieso freie Wochenende keinen Urlaub nehmen zu müssen, da der jeweilige Samstag schon rausgearbeitet wurde!

Alternativ wird vom Arbeitgeber in Erwägung gezogen, für den Samstag eines Dienstfreien Wochenendes Überstundenfrei abzugelten, es werden Überstunden minimiert.

Wenn alles normal abläuft, ist der dienstfreie Samstag in keinerlei Hinsicht mit Urlaub oder Überstundenfrei belegt!

Wer weiß Bescheid?

Danke für jegliche Mühe!
Wenn etwas zu unverständlich ist, bitte melden!

LG Doreen

Hallo,

ohne Kenntnis der näheren Umstände (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag - welcher genau aus dem öffentlichen Dienst?, gibt es BR/PR?) ist es meiner Meinung nach tendenziell unzulässig, für dienstplanmäßig freie Tage Urlaub anzurechnen oder Stunden vom Zeitkonto abzuziehen.
Aber: Gibt es einen Dienstplan im Vorraus, in dem die freien Tage vermerkt sind ?
&Tschüß

Wolfgang

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Hallo!

Vorerst schon mal Danke für die schnelle Antwort!

Im Dienstvertrag ist folgendes vermerkt:

Rechtsträger ist dem Deutschen Caritasverband angeschlossen.

Für das Dienstverhältnis gelten die AVR.

Von Seiten des Arbeitgebers hieß es sinngemäß: wie öffentlicher Dienst!

  • Im Dienstplan ist das freie Wochenende leer! Es steht nichts drin. An allen anderen Tagen sind Touren (Patientennamen) vermerkt.

Gruß Doreen

Hallo!

Rechtsträger ist dem Deutschen Caritasverband angeschlossen.
Für das Dienstverhältnis gelten die AVR.

Also die AVR Caritsa findest du hier http://www.diag-mav.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm (und in Anlage 14 auch die Regelung zum Urlaub)

Von Seiten des Arbeitgebers hieß es sinngemäß: wie
öffentlicher Dienst!

Äähm neee, nur so ähnlich.

Schau dir die Anlage 14 an. Meines Erachtens läuft da was schief bei deiner beschriebenen Urlaubspraktik. Wenn ihr ne MAV habt, dann sprich mal mit denen.

MfG

1 Like

Hallo Xolophos,

besten Dank! Ich hatte zwar schon in den AVR nachgesehen, aber nichts gefunden!
Manchmal hat man ein Brett vor dem Kopf!!:frowning:(

LG Doreen

Hallo

Ich kann Dir nur ein kleines Beispiel geben, wie zB mindestens in einem Bewachungs-Unternehmen die Urlaubssache gehandhabt wird. Der Tarifvertrag ist dem ÖTV angegliedert. Demnach gibt es keine Sonn und Feiertage, denn Sicherheit kennt keine Pausen. Daher ergibt sich dann auch, daß man je nach Alter und Betriebszugehörigkeit ab 34 Tage Urlaub im Jahr hat. Da es ja nun, wie schon gesagt Sonn- und Feiertage in diese Branche gibt, zählt eigentlich ein jeder Tag gleich.
Dafür sollten dann allerdings die entsprechenden „Sonn- und Feiertage“ auch mitbezahlt. Dieser Lohnfortzahlungssatz (Urlaub, Krankheit) pro Tag errechnet sich wie folgt: den Gesamtverdienst der letzten 3 Moanate zusammenzählen und durch 91 (=Anzahl der Tage in 3 Monaten) teilen. Was rauskommt ist der Betrag der für freigenommene Tage oder Arbeitsunfähigkeit pro Tag auf der Abrechnung erscheint. Kommt in der Regel sowas bei 60% - 63% dessen raus, was man normalerweise für einen geleisteten Arbeitstag (Stunden x Lohn) erhalten würde.
Was sich durch diese Regelung sehr sehr nachteilig auf den AN auswirkt, ist die Tatsache, daß am Ende des Monats nicht das übliche Geld aufs Konto kommt. 4 Wochen Urlaub machen oder so, ist da nicht drin! Das Gehalt was nach dem Urlaub kommt ist allerhöchstens 2/3 dessen, was man sonst bekommt.
Das ist einer der Gründe warum einige Arbeitnehmer in dieser Branche sich nicht leisten können, einen Urlaub von länger als 2 Wochen anzutreten. Sprich man muss a) für den Urlaub und b) den Monat nach dem Urlaub sparen, will man nicht darben.
Und bei dem lächerlichen Tariflohn in dem Wach und Sicherheitsgewerbe ist das nur s c h l e c h t möglich!

Das AN-Recht auf Erholung wird in diesem Sinne um ein Erhebliches beschnitten.

Nun musst du mal herausfinden, welche Klauseln denn in Deinem Falle angewendet werden. Aber ne Idee konnte ich Dir vielleicht geben.

khosana

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Das Problem ist gelöst- DANKE!
Hallo khosana,

danke für Deine Antwort. Ich habe noch mal in den AVR nachgelesen, nachdem ich hier im Forum eine entsprechende Hilfe bekommen habe und das Problem inzwischen lösen können.
Im von mir geschilderten Fall ist das etwas anders, ein Tagessatz (Stundensoll) errechnet sich aus dem Wochensoll und das gilt dann auch für Urlaub oder Krank.
Und um hier noch bekannt zu geben, was rausgekommen ist: das freie Wochenende bleibt frei! Kein Stundenabzug oder Urlaubstag!

Danke nochmal an alle Helfenden!

LG Doreen

Hallo Doreen,

Danke nochmal an alle Helfenden!

Gern geschehen :smile: und es ist nett, dass du dich nochmal meldest. Kommt nicht so oft vor, dass man nochmal von den Fragestellern hört, wie sich Probleme gelöst haben.

MfG