Liebe Experten,
unter Jobs & Karriere wurde meine Frage leider nicht beantwortet, nun versuche ich es hier nochmals!
Ich arbeite im Einzelhandel und bekomme ein Fixgehalt + Provision
in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich im Urlaub nur dieses Fixgehalt bekomme! Ist es nun tatsächlich so, dass ich in diesen Zeiten (Urlaub/Krank) nur mein Fixum bekomme???
Bei meiner Suche im Internet hab ich was mit „die letzten 13 Wochen anteilig“ gefunden, leider konnte ich damit nicht sehr viel Anfangen!
Einen Termin beim Anwalt habe ich, trotzdem oder gerade deshalb wäre ich für Antworten sehr dankbar!
Vielen Dank im voraus
Grüßle,- Julia
Hallo.
unter Jobs & Karriere wurde meine Frage leider nicht
beantwortet
Komisch. Auf meinem Monitor erscheint da direkt unter Deiner Frage eine Antwort von Bianca Ruehl.
Das Gesetz sagt:
BUrlG § 11 Urlaubsentgelt
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.
=> Du siehst, die Provision (und ich gehe mal keck davon aus, daß es sich um eine Umsatzbeteiligung handelt) ist dort nicht herausgenommen worden, wird also berücksichtigt.
Eventuell lohnt aber auch ein Blick in den Tarifvertrag, soweit einer Anwendung findet. Dort können die Bemessungsgrundlagen anders geregelt sein.
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
Komisch. Auf meinem Monitor erscheint da direkt unter Deiner
Frage eine Antwort von Bianca Ruehl.
Na gut, auf meinem auch, ich dachte nur, dass mir jemand tatsächlich antworten könne, mit deiner Antwort konnte ich schon mehr anfangen!
=> Du siehst, die Provision (und ich gehe mal keck davon
aus, daß es sich um eine Umsatzbeteiligung handelt) ist dort
nicht herausgenommen worden, wird also berücksichtigt.
Das ist doch mal eine Aussage!
Gruß,LeoLo
Danke,- Grüßle,- Julia