Hallo,
ich habe folgende Frage:
meine Kollegin möchte kurzfristig 2 Wochen Urlaub nehmen, da ihre Mutter krank ist und zu Hause Hilfe dringend braucht.
Unser Chef hat einen „Aufstand“ gemacht, da der Urlaub nicht vorher angemeldet war. („Das wissen Sie doch nicht erst seit gestern, das muß man vorher planen.“) Dazu sei gesagt, daß der Urlaubsplan für die Abteilung immer schon im November für das komplette nächste Jahr feststeht, lediglich 10 der 30 Tage dürfen auf dem Plan fehlen und variabel eingesetzt werden. Diese 10 Tage hatte meine Kollegin dieses Jahr noch nicht und wollte sie nun nehmen.
Nachdem sie ihm ihre Lage erklärt hatte, und daß sie sich das sicher nicht selber so ausgesucht hat, meinte unser Chef, er würde es sich überlegen, kam dann 10 Minuten später zu ihr und sagte, sie könne eine Woche haben, dann müsse sie eine Woche arbeiten kommen und könnte dann wieder eine Woche haben.
Sein Argument war, „Ich kann nicht alle auf einmal gehen lassen“. Ich bin in der 10köpfigen Abteilung die einzige die fehlt, ich kann es auch leider nicht ändern da ich am Montag meinen Welpen ins Haus bekomme und ihn dann zur Stubenreinheit erziehen muß. Normalerweise ist es so, daß man gehen kann wenn die betreffende Vertretung einverstanden ist und das Urlaubsformular abzeichnet, dies ist hier geschehen. Es ist auch sonst in der Abteilung noch nie vorgekommen daß jemand seinen Urlaub nicht bewilligt bekam; nur bei dieser einen Kollegin schon 2 Mal, jetzt also zum 3. Mal. Bisher hat sie es hingenommen, jetzt möchte und kann sie das auch gar nicht.
Hier nun endlich meine Frage:
Welche Konsequenzen drohen ihr, wenn sie die beiden angbotenen Wochen nimmt und sich zwischendrin krankschreiben läßt?
Sie war das ganze Jahr noch nicht krankgeschrieben und gehört auch sonst nicht zu den „Blau-Machern“, aber gerade in diesem Fall wäre es ja offensichtlich…
Danke für euren Rat!
Sandra