Urlaub/Krankheit/Feiertage bei Teilzeit?

Hallo,

Laut Arbeitsvertrag wurde eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden und einen Anspruch auf 28 Urlaubstage festgelegt.
Die Arbeitszeit verteilt sich auf montags und mittwochs jeweils 6 Stunden und freitags 3 Stunden.

Wenige Wochen nach Arbeitsbeginn eröffnet die Chefin, dass sie bei allen Teilzeitmitarbeitern ein Modell zugrunde legt, das die wöchentlichen Arbeitsstunden gleichmäßig auf 5 Tage verteilt - unabhängig von den tatsächlichen Arbeitszeiten.
15 Stunden Wochenarbeitszeit verteilen sich demnach „theoretisch“ auf 5 Tage á 3 Stunden.
(Im Arbeitsvertrag gibt es keinerlei Angaben zu den Arbeitszeiten.)

Dieses Modell hat zur Folge in Bezug auf

Urlaub:
Für eine komplette Urlaubswoche müssen 5 Urlaubstage genommen werden (was ja o.k. ist). Wird allerdings nur an einem Mo oder Mi Urlaub genommen, entstehen jeweils 3 Minusstunden, die nachgearbeitet werden müssen (laut dieses Modells werden an diesem Tag ja „theoretisch“ nur 3 Stunden gearbeitet, „praktisch“ aber 6 Stunden freigenommen).
Bei Urlaub von Mo-Mi, müssen 3 Urlaubstage genommen werden (obwohl es ja tatsächlich nur 2 Arbeitstage wären) und überdies 3 Minusstunden nachgearbeitet werden (die anderen 3 werden vom Urlaubsdienstag ausgeglichen).
Da in HH z.B. die Sommerferien an einem Mi enden, muss, um keine Minusstunden entstehen zu lassen, am Donnerstag auch noch Urlaub genommen werden (obwohl man ja wieder zur Verfügung stünde), es müssen also für 2 tatsächliche Arbeitstage 4 Urlaubstage genommen werden.

Krankheit:
Bei krankheitsbedingten Fehltagen an einem Mo oder Mi entstehen trotz Krankschreibung ebenfalls jeweils 3 Minusstunden, die nachgearbeitet werden müssen.

Feiertage:
Fällt ein Feiertag auf einen 6 Stunden-Arbeitstag, fallen ebenfalls 3 Minusstunden an.
Da in diesem Jahr mit Ostermontag, Pfingstmontag, 3. Oktober und 2. Weihnachtstag 4 Feiertage auf einen Montag fallen, entstehen so alleine 12 Minusstunden. Zwar wird der Himmelfahrtsdonnerstag (der ja gar kein Arbeitstag wäre) mit 3 Stunden gegengerechnet, es bleiben aber dennoch durch die Feiertage insgesamt 9 Stunden nachzuarbeiten.

Mit Feiertagen und Krankheitstagen (auch der Kinder) wären am Jahresende schnell 2 Wochen zusammen, die unentgeltlich nachzuarbeiten wären.

Ist diese Regelung rechtlich haltbar?
Ich habe von solch einer Regelung noch nie gehört, finde sie ziemlich befremdlich - wenn auch aus Arbeitgebersicht nachvollziehbar, da vorteilhaft - und empfinde insbesondere die Feiertagsregelung als unverhältnismäßige Benachteiligung (ein Wechsel auf andere Wochentage ist nicht möglich).

Für jeden Rat vielen Dank im Voraus!

Hallo,

die gesetzliche Grundlage (BUrlG)
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html
kennt nur volle Urlaubstage, die Anzahl der abgeleisteten Stunden interessiert nicht.
Daher können durch Urlaubstage grundsätzlich keine Minusstunden entstehen.
Für die Entgeltfortzahlung (§ 4) und Feiertage (§ 2) gilt das sog. Lohnausfallprinzip des EFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html
Auch dadurch können und dürfen prinzipiell keine Minusstunden entstehen.

Für beide Ansprüche gilt ebenfalls, daß keine fiktive Arbeitszeitregelung zugrunde gelegt werden darf, sondern nur die idR gearbeiteten Tage. Der AG darf also keine 5-Tage-Woche unterstellen, wenn tatsächlich nur 3 Tage/Woche gearbeitet wird.
Hier liegt nämlich nach der Fallschilderung evtl. das Problem für den AG: Ein Anspruch auf 28 Urlaubstage bei 3-Tage-Woche ist außergewöhnlich und scheint mir darauf hinzudeuten, daß der AG beim Arbeitsvertrag geschlampt hat, was die Urlaubsberechnung und/oder die Festlegung der Arbeitstage betrifft.
Aber aus dieser Kiste muß der Ag anders 'rauskommen - zB mit einer Änderungskündigung.
Der hier geschilderte Fall wäre jedenfalls ein gefundenes Fressen für jeden Fachanwalt.

&Tschüß
Wolfgang

daß der AG beim Arbeitsvertrag geschlampt hat, was die
Urlaubsberechnung und/oder die Festlegung der Arbeitstage
betrifft.

Das ist der entscheidende Satz.
Der AN muss in seinen Arbeitsvertrag gucken, wie dort die wöchentliche Arbeitszeit geregelt ist.

Gruß
Torben

… wie gesagt, im Arbeitsvertrag sind keine Angaben zu den Arbeitszeiten gemacht.

Im Bundesurlaubsgesetz finde ich leider nichts Konkretes zu den Feiertagen.

Vielen Dank für eure Antworten!