Hallo,
Laut Arbeitsvertrag wurde eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden und einen Anspruch auf 28 Urlaubstage festgelegt.
Die Arbeitszeit verteilt sich auf montags und mittwochs jeweils 6 Stunden und freitags 3 Stunden.
Wenige Wochen nach Arbeitsbeginn eröffnet die Chefin, dass sie bei allen Teilzeitmitarbeitern ein Modell zugrunde legt, das die wöchentlichen Arbeitsstunden gleichmäßig auf 5 Tage verteilt - unabhängig von den tatsächlichen Arbeitszeiten.
15 Stunden Wochenarbeitszeit verteilen sich demnach „theoretisch“ auf 5 Tage á 3 Stunden.
(Im Arbeitsvertrag gibt es keinerlei Angaben zu den Arbeitszeiten.)
Dieses Modell hat zur Folge in Bezug auf
Urlaub:
Für eine komplette Urlaubswoche müssen 5 Urlaubstage genommen werden (was ja o.k. ist). Wird allerdings nur an einem Mo oder Mi Urlaub genommen, entstehen jeweils 3 Minusstunden, die nachgearbeitet werden müssen (laut dieses Modells werden an diesem Tag ja „theoretisch“ nur 3 Stunden gearbeitet, „praktisch“ aber 6 Stunden freigenommen).
Bei Urlaub von Mo-Mi, müssen 3 Urlaubstage genommen werden (obwohl es ja tatsächlich nur 2 Arbeitstage wären) und überdies 3 Minusstunden nachgearbeitet werden (die anderen 3 werden vom Urlaubsdienstag ausgeglichen).
Da in HH z.B. die Sommerferien an einem Mi enden, muss, um keine Minusstunden entstehen zu lassen, am Donnerstag auch noch Urlaub genommen werden (obwohl man ja wieder zur Verfügung stünde), es müssen also für 2 tatsächliche Arbeitstage 4 Urlaubstage genommen werden.
Krankheit:
Bei krankheitsbedingten Fehltagen an einem Mo oder Mi entstehen trotz Krankschreibung ebenfalls jeweils 3 Minusstunden, die nachgearbeitet werden müssen.
Feiertage:
Fällt ein Feiertag auf einen 6 Stunden-Arbeitstag, fallen ebenfalls 3 Minusstunden an.
Da in diesem Jahr mit Ostermontag, Pfingstmontag, 3. Oktober und 2. Weihnachtstag 4 Feiertage auf einen Montag fallen, entstehen so alleine 12 Minusstunden. Zwar wird der Himmelfahrtsdonnerstag (der ja gar kein Arbeitstag wäre) mit 3 Stunden gegengerechnet, es bleiben aber dennoch durch die Feiertage insgesamt 9 Stunden nachzuarbeiten.
Mit Feiertagen und Krankheitstagen (auch der Kinder) wären am Jahresende schnell 2 Wochen zusammen, die unentgeltlich nachzuarbeiten wären.
Ist diese Regelung rechtlich haltbar?
Ich habe von solch einer Regelung noch nie gehört, finde sie ziemlich befremdlich - wenn auch aus Arbeitgebersicht nachvollziehbar, da vorteilhaft - und empfinde insbesondere die Feiertagsregelung als unverhältnismäßige Benachteiligung (ein Wechsel auf andere Wochentage ist nicht möglich).
Für jeden Rat vielen Dank im Voraus!