Hallo ihr Experten,
nehmen wir mal folgenden Fall an:
Ein Mann hat für den 1.3.2001 einen Urlaub geplant und gebucht.
1,5 Wochen vorher reißt er sich eine Sehne in der Schulter an.
Er wird krank geschrieben BIS Ende Februar, der Arzt sagt, er könne das ja im Urlaub auskurieren. Würde er aber krank geschrieben werden, würde er ja rein theoretisch die Krankheitstage, die durch den Arzt bescheinigt sind „zurück bekommen“, stimmt das?
Laut § 9 BUrlG gilt das für Krankheiten während des Urlaubs. Gilt das aber auch für Krankheit, die VOR dem Urlaub beginnt?
Und ist es die Pflicht des Arztes diesen Mann auch krank zu schreiben?
Oder darf er das verweigern und sagen er solle es im Urlaub auskurieren?
Bitte wenn möglich mit rechtlichen Verweisen antworten.
Danke