ich möchte mich hier gern vorher informieren, bevor etwas schief läuft, denn ich bin auf dem Gebiet des Arbeitsrechts nicht sonderlich gut bewandelt.
Der Arbeitsvertrag gilt für 6 Monate, es stehen 12 Urlaubstage für die Nebenbeschäftigung zur Verfügung.
Kann man trotz Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des 3. Monats alle Urlaubstage beanspruchen oder nur 6 der 12?
Hätte er aber schon alle 12 genommen und dann gekündigt, dann wäre eine Rückforderung ausgeschlossen gewesen, wenn nicht eine andere tarifliche Regelung Anwendung findet.
schlussfolgere ich dann richtig, dass die Wartezeit nach http://bundesrecht.juris.de/burlg/__4.html
dann nicht als erfüllt gilt, wenn das Arbeitsverhältnis genau zum Ablauf dieser 6 Monate beendet wird?
Also ist es wieder dieses kleine unscheinbare Wörtchen „nach“ welches richtig interpretiert werden muss.
Also ist es wieder dieses kleine unscheinbare Wörtchen „nach“
welches richtig interpretiert werden muss.
Richtig, wie so oft im Leben kommt es auf die „kleinen Dinge“ an
Wobei das auch unerheblich ist, weil der AN, selbst wenn er die Wartezeit erfüllt hätte, nach § 5 Abs. 1 C BurlG ja in der ersten Hälfte des Jahres ausgeschieden wäre, und auch dadurch nur Anspruch auf Teilurlaub gehabt hätte.
Wobei das auch unerheblich ist, weil der AN, selbst wenn er
die Wartezeit erfüllt hätte, nach § 5 Abs. 1 C BurlG ja in der
ersten Hälfte des Jahres ausgeschieden wäre, und auch dadurch
nur Anspruch auf Teilurlaub gehabt hätte.
Danke für deine Aufklärung! Rein verständnistechnisch habe ich leider trotzdem immer wieder Mühe damit, die juristischen Formulierungen zu verstehen, bzw. richtig zu deuten
Jetzt wo du es so ausdrückst, klingt es logisch. Was mich allerdings irritiert.
Der § lautet: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Das AV bestand ja 6 Monate. Es wurde nur nicht über diese 6 Monate hinaus weitergeführt.
Nun kann man das ja auch so verstehen: Besteht das AV 6 Monate lang, erwirbt man dadurch den Anspruch auf den gesamtem Jahresurlaub.
Würde da stehen: Wird das AV über 6 Monate hinaus fortgeführt, hat der AN einen Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Jahresurlaub, wäre es für mich jedenfalls eindeutiger.
Egal, es ist halt wie es ist und ich habe eben meine Leseschwäche.
Das ist alles Übungssache. Hatte anfangs auch meine Probleme damit, aber irgendwann lernt man, gerade auf die kleinen Worte zu achten…
Um das Ganze noch ein bisschen eindeutiger zu formulieren: Das Arbeitsverhältnis muss praktisch mindestens 6 volle Monate bestehen. Dauert es einen Tag länger, hat man Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub (sofern man in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet). Bis einschließlich 6 Monate hat man nur Anspruch auf 1/12.
Dein Formulierungsvorschlag klingt gut, ist aber problematisch weil die Formulierung dann nicht mehr mit dem Ausscheiden in der ersten und zweiten Jahreshälfte konform ist. Aber generell muss ich dir recht geben, die Formulierungen machen einem das Leben manchmal etwas schwer…
Das ist alles Übungssache. Hatte anfangs auch meine Probleme
damit, aber irgendwann lernt man, gerade auf die kleinen Worte
zu achten…
Ich bin fleißig dabei *gg*
Dein Formulierungsvorschlag klingt gut, ist aber problematisch
weil die Formulierung dann nicht mehr mit dem Ausscheiden in
der ersten und zweiten Jahreshälfte konform ist.
Stimmt, jetzt wo ich es lese… :http://bundesrecht.juris.de/burlg/__5.html
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
c)wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
…ergibt sich daraus, dass die Wartezeit gemäß § 4 zwar erfüllt ist, und daher der volle Jahresurlaub erworben wurde, aber wiederum entfällt, sofern er innerhalb dieser erfüllten Wartefrist von 6 Monaten (1.Jahreshälfte)aus dem AV ausscheidet.
Genau das ist das Problem, warum „man“ einige §§ nicht versteht. Sie müssen im Zusammenhang mit weiteren §§ betrachtet und gedeutet werden.
Aber generell
muss ich dir recht geben, die Formulierungen machen einem das
Leben manchmal etwas schwer…