Urlaub - Kündigung

In Bezug auf unten im Forum gestellte Frage möchte ich eine Zusatzfrage stellen.

Meine Schwester hat zum 31.7. nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit die betriebsbedingte Kündigung erhalten.

Sie hat bis dahin noch anteilig 9 Tage Urlaub.

Durch eine Erkrankung liegt sie über den 31.7. hinaus im Krankenhaus.

Was passiert jetzt mit dem Resturlaub, muss der von der Firma ausbezahlt werden?

Oder ist dieser Urlaub auf den neuen Job übertragbar? (ich denke nicht)

Wenn er nicht ausbezahlt wird und meine Schwester sollte bis Jahresende arbeitslos bleiben, verfällt der Anspruch dann ersatzlos?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Rene

Hallo.

Sie hat bis dahin noch anteilig 9 Tage Urlaub.

– Was heißt anteilig? Wieviele Tage stehen ihr laut AV, TV zu? Wieviele hat sie schon übernommen? Was steht in AV, TV bzgl Urlaub und Kündigung im lfd Kalenderjahr?

Was passiert jetzt mit dem Resturlaub, muss der von der Firma
ausbezahlt werden?

– Ja. Allerdings erst bei Gesundung. Sollte vor dem 31.03. nächsten Jahres keine Gesundung stattfinden (was wir ja nicht hoffen wollen), verfällt er.

Oder ist dieser Urlaub auf den neuen Job übertragbar? (ich
denke nicht)

– Auch möglich. Allerdings nur in der Höhe, in der auch dort Anspruch entsteht. Pro vollen Monat 1/12 des Jahresanspruchs. Manche AG sehen das allerdings nicht so gerne, wenn man viel Urlaub mit ins neue Beschäftigungsverhältnis mitbringt.

Wenn er nicht ausbezahlt wird und meine Schwester sollte bis
Jahresende arbeitslos bleiben, verfällt der Anspruch dann
ersatzlos?

– Ja.

Gruß,
LeoLo