Folgender fiktiver Fall:
AN arbeitet als geringf. Beschäftigte (Putzstelle). Sie arbeitet mit einer Kollegin abwechselnd, Kollegin arbeitet aber Vollzeit. In dem Betrieb muss aus Hygienegründen täglich gereinigt werden. Sie ist also mehr oder weniger die Vertretung für die Kollegin an Wochenenden, im Urlaub oder bei Krankheit.
Beschäftigt wird sie quasi auf Abruf, es gibt keine feste Vereinbarung, wie viele Stunden sie pro Monat macht.
AN arbeitet immer 3 Stunden pro Tag, zwischen 1 und 10 Tage pro Monat.
Für den Urlaub spricht AN sich mit Kollegin ab. Bei Krankheit der AN arbeitet natürlich dann auch die Kollegin.
AN erhält für den Urlaub kein Geld, auch bei Krankheit nicht.
AG begründet es einfach, dass die Stelle auf Abruf ist und nur bei Leistung auch gezahlt wird.
Stehen der AN LFZ im Krankheitsfall und Urlaub zu?
Wie würde berechnet werden? Hab mal gehört, es gibt dann den Schnitt der letzten 13 Wochen.
Falls AN länger als 6 Wochen krank ist, würde dann die Krankenkasse zahlen?
Letzte Frage: wenn AN die Stelle derzeit nicht verlieren will, kann sie dann irgendwann, wenn sie eine andere Stelle hat, das evtl. zu Unrecht zurückbehaltene Geld rückwirkend einfordern?
Es gibt ja eine Entscheidung, dass ein AN bei zu geringer, sittenwidriger Bezahlung evtl. noch für die letzten 3 Jahre die Differenz einfordern kann.
Danke für Eure Antworten.
Grüße
Holygrail