Urlaub machen, obwohl Hartz-IV-Empfänger und Privatinsolvenz (Wohlverhaltensphase)

Darf man Urlaub machen, wenn man Hartz-IV-Empfänger ist oder sich in der Privatinsolvenz (Wohlverhaltensphase) befindet?

Ist es möglich, dass die Behörden wie zum Beispiel das Jobcenter eventuell die Kosten für den Urlaub übernehmen kann?

Hallo!

selbstverständlich haben auch ALG I und II Empfänger das Recht auf Urlaub( m.E. nach 21 Tage und nicht gleich von Beginn an)
Sie müssen ihn nur rechtzeitig beim Jobcenter anmelden, weil sie grundsätzlich für das Amt erreichbar sein müssen, wenn Angebote oder Maßnahmen reinkommen.

Geld für den Urlaub gibt’s natürlich nicht extra. Das muss man aus dem schon gezahlten Geld finanzieren, also über einige Zeit ansparen.

Die Kombination ALG II und Insolenz hat damit nichts zu tun.

MfG
duck313