Nicht der Arzt entscheidet…
…zumindest nicht auf der AU
Hi!
es ist völlig unwichtig, ob der Mitarbeiter zwischendurch ein
paar Tage arbeiten kommt oder Urlaub nimmt. Die
Lohnfortzahlung von 6 gilt „pro Krankheit“. Wenn der
Mitarbeiter also 6 Wochen krank ist, dann eine Woche gesund
urlaubt (was sehr blöd aussieht) und danach wieder sechs
Wochen krank ist, kommt es darauf an, ob der Arzt das als neue
Krankheit (Erstbescheinigung auf gelben Zettel) oder als
dieselbe Krankheit (Folgebescheinigung) ankreuzt.
Nee - man könnte ja den Arzt wechseln.
Abgesehen davon scheint es keinen Arzt zu geben, der Folgebescheinigung ankreuzt, wenn da auch nur ein einziger Tag zwischen liegt.
Ausschlaggebend ist die Information der Krankenkasse, ob es sich um eine Erkrankung handelt, die „in einem ursächlichem Zusammenhang“ mit der Vorerkrankung steht und somit anrechenbar ist.
Es ist aber keine Garantie, dass die Lohnfortzahlung dann
automatisch weiterläuft. Einerseits gibt es Ärzte, die schon
mal fehlerhaft Erstbescheinigung ankreuzen. Andererseits gibts
aber auch Mitarbeiter, die meinen das dadurch umgehen zu
können, indem sie einfach zu einem anderen Arzt gehen, der die
Vorgeschichte nicht kennt und „neu“ krank schreibt.
Oops, erst lesen, dann antworten - sorry!
Aber ich lösche jetzt nicht, sondern lasse meine Antwort stehen, da ich sie eh schon getippt habe *g*
auch der Arbeitgeber hat Möglichkeiten, wenn er an der
ernstlichen Erkrankung zweifelt (MdK)
In 20 Jahren habe ich da irgendwie noch nicht wirklich „Erfolge“ erzielen können.
Komisch ist nur, dass noch so Kranke nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schlagartig gesunden, wenn sie dadurch Resturlaub ausgezahlt bekommen…
@Guido: Diese Antwort erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
Wenn Du es ergänzen kannst oder berichtigen musst, bitte gern.
Och, wenn Du mich schon aufforderst *g*
LG
Guido