Hallo zusammen. ich bin jetzt Ende August exakt 6 Wochen arbeitsunfähig-Lungenentzündung mit mehrwöchigem Krankenhausaufenthalt. Ich möchte direkt an meine AU meinen ( geplatzten) 3-wöchigen Sommerurlaub, der eigentlich schon genehmigt war, dranhängen. Dieses wird verweigert mit dem Hinweis, ich müsse erst bei unserem Betriebsarzt vorstellig werden, der die Tauglichkeit für die Arbeit und auch für einen anstehenden Urlaub zu bescheinigen habe.Bitte mal um Meldungen…
Hallo,
das sind eigentlich zwei Fragen:
- Darf der Arbeitgeber Sie zum Betriebsarzt schicken? Es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag steht. Meist ist dies möglich, wenn es einen Anlass dazu gibt (z.B. längere Arbeitsunfähigkeit).
- Was geschieht mit einem bereits bewilligten Urlaub, wenn der Arbeitnehmer zwischendurch arbeitsunfähig war? Ein bewilligter Urlaub ist verbindlich. Der Arbeitgeber kann ihn nicht widerrufen. Sicherheitshalber sollten Sie sich von Ihrem Hausarzt bestätigen lassen, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit beendet ist.
Gruß
Martin
Hallo,
leider bin ich für diese Frage die falsche Ansprechperson … sorry!
Viel Erfolg weiterhin.
Hallo frankmichael,
das ist bei Langzeitkranken auch bei mir so gewesen und ist aus meiner Sicht auch in Ordnung.
Es ist dann für beide Seiten eine saubere Sache.
Gruß
Cress
In wie fern der Arbeitgeber berechtigt ist, sowas anzuordnen, weiß ich nicht aber wenn du tatsächlich wieder hergestellt bist, sollte doch der Gang zum Betriebsarzt kein Problem sein. Außerdem könnte man dort ja noch argumentieren, dass man den Urlaub als zusätzliche Erholungsphase (von der Krankheit) nutzen will, um danach gestärkt und fit wieder an die Arbeit gehen zu können.
Nach einer Entscheidung des LAG Bremen vom 01.09.2009, Az: 2 Sa 111/08 sit der Urlaub von Arbeitgeber zu genehmigen, wenn er bereits vorher genehmigt war.
Hallo,
diese Aussage ist nicht korrekt. Allerdings kann der AG bei Zweifel die Arbeitsfähigkeit durch seinen Betriebsarzt beurteilen lassen.
Ihre AU aber beurteilt alleine durch Genehmigung der behandelnde Arzt und (wichtig) die Krankenkasse.
Diese Genehmigung sind unbedingt vor Urlaubsbeginn wichtig.
Bei Zweifel kann der AG (ohne Diagnosenennung) dort nachfragen.
Dies ist keine Beratung, nur meine Meinung zu Ihrer Frage.
TK
Ich empfehle Ihnen, der Forderung Ihres Arbeitgebers nachzukommen. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Sie können ohne die Zustimmung des Arbeitgebers nicht einfach Ihren Urlaub an die AU anschliessen.
Viele grüsse
H.-J.Brockerhoff
Nein dem ist nicht so. Eher das Gegenteil. Zwecks weiterer Genesung ist auf Wunsch, dem Arbeitnehmer im Anschluß an eine AU, Urlaub zu gewähren.
Eine Vorstellung beim Betriebsarzt bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers!
Mein Tipp, kostenlosen Rechtsschutz der Gewerkschaften nutzen. (Wenn Mitglied)
Hallo frankmichael,
wenn es keine Festlegungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen gibt, ist der Gang zum Betriebsarzt an eine Zustimmung des Arbeitnehmers (also Sie) gebunden.
Der genehmigte Urlaub hat Bestand, wobei ich eine Klärung ob der U. so genommen wird wie beantragt mit dem Arbeitgeber vornehmen würde.
Eine Vorstellung beim Betriebsarzt bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers! Sollte aber nach Beendigung einer AU auch kein Problem für Sie sein.
Hilfreich ist bei Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber der Gang zum Betriebrat und die Mitgliedschaft bei einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft (U.a. Anspruch auf Rechtsberatung)
Gruß