Urlaub nach BGB oder BundesUrlG ?

Mein ehemaliger AG meint, laut Bundesurlaubsgesetz steht mir für den Monat, in dem ich ausgeschieden bin (endete am 20.) kein Urlaubstag mehr zu, da nur volle Monate berechnet werden ! Stimmt das ? Bin für jede Hilfe dankbar ! Merci

in einem ähnlich gelagerten Fall (es ging um die Berechnung von Urlaubsanspruch bei außerplanmäßigem Beginn einer Ausbildung) hat die Handwerkskammer den Jahresurlaub durch 12 Monate geteilt. Das Ergebnis mit den Monaten (unter Berücksichtigung des angefangenen Monat) multipliziert und das Ergebnis kaufmännisch gerundet. D. h. bei kleiner 0,4 Tage fällt der Tag weg und bei 0,5 und größer gibt es einen vollen Tag.