Urlaub nach Elternzeit

Hallo,
ich bin seit Mitte August nach einem Jahr elternzeit wieder arbeiten.habe im Oktober eine Woche urlaub beantragt,diese ohne Probleme genehmigt bekommen und auch genommen…jetzt,nach meinem urlaub, kommt die persochefin und meinte mir würde der urlaub noch gar nicht zustehen,erst nach 6 Monaten,da ich ja „neu“ angefangen habe…wieso genehmigt sie mir dann erst den urlaub und kommt wie die „alt fastnacht“ hinterher?!? Ich bin seit 2010 vollzeit angestellt (36 Std) und nach meiner elternzeit arbeite ich 30 Std. 
im Internet habe ich nix finden können wies mit Urlaubsanspruch nach der elternzeit ist…ich hoffe es kann mir jemand helfen.Irgendein schreiben oder Paragraph oä den ihr ihr zeigen kann bzw. für mich,dass ich weiß dass sie im Recht ist.

im voraus vielen Dank für die Hilfe :smile:

Hallo,

es ist eine unausrottbare Legende, daß Urlaub „verdient“ werden muß.
Im ungekündigten Arbeitsverhältnis entsteht der Urlaubsanspruch in vollem Umfang. Das ist eine logische Weiterentwicklung des § 4 BUrlG durch die Rechtsprechung.
Eine „Persochefin“ sollte eigentlich einen einschlägigen Kommentar zum BUrlG vorrätig haben, in dem sie das ggfs. nachlesen kann, es gehört aber eigentlich zum Grundwissen.
Bei Erziehungszeit kann der Urlaub für jeden vollen Monat um 1/12 gekürzt werden.
Im vorliegenden Fall wären somit 7/12 (Jan.-Juli) zu kürzen, der verbleibende Anspruch steht ab dem ersten Tag der Wiederaufnahme der Arbeit in vollem Umfang zur Verfügung des AN.

Danke für die Antwort. Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich keine 6 Monate warten bis ich den Urlaub „offiziell“ nehmen kann…aber:gibt es das irgendwo schriftlich? Im BUrlG par.4 steht ja „Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.“ Ich bin ja sozusagen zurück gekommen und habe keinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Es ist nur mündlich mit der Chefin besprochen,dass ich 30 stunden in der Woche arbeite.

Das Arbeitsverhältnis besteht während der Elternzeit weiter.
Während der Elternzeit kann der AG nicht einmal kündigen (lassen wir Ausnahmen wie Insolvenz u.ä. mal außen vor)
Es wird sogar noch schöner: Urlaub den man vor der Elternzeit nicht nehmen konnte verfällt nicht und wird übertragen.
Man darf während der Elternzeit arbeiten.

Einfach mal das BEEG lesen.

Die Personalchefin sollte begründen aufgrund welches Gesetzes sie zu der irrigen Annahme kommt man müsse den Urlaubsanspruch neu erwerben.
Von einer neuen Probezeit hat sie hoffentlich nicht auch noch gesprochen?

Krümelchen