Einen guten Abend,
ich habe folgende Frage:
Herr X hat einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen jährlich. Im Januar und Februar ist Herr X krank, arbeitet im März und April und kündigt zum 30. April.
Welchen anteiligen Urlaubsanspruch Hat Herr X? Spielt die Krankheit im Januar/Februar bei der Berechnung eine Rolle?
Für alle Antworten dankt schon mal
Frank
Einen guten Abend,
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Herr X hat einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen jährlich. Im
Januar und Februar ist Herr X krank, arbeitet im März und
April und kündigt zum 30. April.
Welchen anteiligen Urlaubsanspruch Hat Herr X?
4/12.
28 : 12 x 4 = 9,33 = 9 Tage
Spielt die
Krankheit im Januar/Februar bei der Berechnung eine Rolle?
Nein
Für alle Antworten dankt schon mal
Frank
&Tschüß
Wolfgang
Hallo.
Welchen anteiligen Urlaubsanspruch Hat Herr X?
4/12.
28 : 12 x 4 = 9,33 = 9 Tage
Wenn ich mich recht erinnere, gilt diese anteilige Berechnung nur für den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Für die darüber hinaus gehenden Urlaubstage kann vertraglich eine andere Regelung vorgesehen sein.
Sebastian.
Hallo Wolfgang
Herr X hat einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen jährlich. Im
Januar und Februar ist Herr X krank, arbeitet im März und
April und kündigt zum 30. April.
Welchen anteiligen Urlaubsanspruch Hat Herr X?
4/12.
28 : 12 x 4 = 9,33 = 9 Tage
Das BUrlG sieht keine Abrundungen vor.
9,33 sind also nicht 9 sondern 9,33.
Gruß,
LeoLo