Einen guten Abend,
ich habe folgende Frage:
Herr X hat einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen jährlich. Im Januar und Februar ist Herr X krank, arbeitet im März und April und kündigt zum 30. April.
Welchen anteiligen Urlaubsanspruch Hat Herr X? Spielt die Krankheit im Januar/Februar bei der Berechnung eine Rolle?
Für alle Antworten dankt schon mal
Frank