Hallo, ich möchte gern wissen, ob es wirklich so ist, dass man nach einer Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot und anschl. Elternzeit noch „Resturlaub“ bekommt? Wenn ja, wie wird der berechnet, bei welcher Stelle kann ich mich hierzu erkundigen? Danke für Eure Antworten!
Bist du denn wieder arbeiten? Also aus deiner Elternzeit zurück? Warte die erstmal ab, meist wirst du gleich am ersten Tag gekündigt. War bei mir und vielen anderen so. Ansonsten informier dich in der Personalabteilung deiner Firma.
Danke, ich arbeite aber in einer kleinen Praxis. Mein Chef wird sich mit diesen Dingen auch nicht auskennen, meine Elternzeit geht ohne Urlaub noch bis Aug.12 und so wie ich hörte kann man den Urlaub nur unmittelbar im Anschluss an die Elternzeit nehmen!??
Bist du denn wieder arbeiten? Also aus deiner Elternzeit
zurück? Warte die erstmal ab, meist wirst du gleich am ersten
Tag gekündigt. War bei mir und vielen anderen so. Ansonsten
informier dich in der Personalabteilung deiner Firma.
Hallo,
Du hast normalen Urlaubsanspruch und Dein Resturlaub wird von Deiner Personalstelle berechnet.
Gruß
Hallo, dazu weiß ich als freiberufliche Hebamme leider nichts.
Alles Gute.
Ja, es ist tatsächlich so, dass Dir Resturlaub zusteht.
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html
Die Sache hat leider nur einen Haken. Resturlaub muß im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Ein Übertrag auf die ersten 3 Monate des Folgejahres ist nur in Ausnahmefällen und auf Antrag hin zulässig.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Das betrifft aber nur Mütter, die nicht oder nur kurz in Elternzeit gehen und demnach nach 8 Wochen Mutterschutz ihren Resturlaub aus dem Beschäftigungsverbot nehmen.
§ 5 Abs. 1 fällt weg, da der Arbeigeber gewährt hätte, Du nur nicht da warst.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Also theoretisch bekommst Du ihn, praktisch nicht. Leider
LG Silke
In unserer Firma war das so, dass du deinen Urlaub in einem Kalenderjahr nehmen musst, ansonsten verfällt er. Wenn du nun für das Jahr 2012 noch Urlaub hast, dann kannst du natürlich auch den Urlaub direkt nach der Elternzeit ranhängen. Natürlich muss der Chef zustimmen.
Hallo, versuche es mal mit dem Mutterschutzgesetz. Könnte sein, dass da etwas dazu steht. Oder eben Arbeitsamt mal fragen. Familienzentrum… Sozialarbeiter des Gesundheitsamts, wären auch noch eine Möglichkeit.
LG
Kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Diesbezüglich hab ich keine Ahnung. Hoffentlich bekommst du genügend andere Antworten.
Lieder kann ich in diesem Fall nicht weiterhelfen.
Tut mir leid, ich bin kein Experte.
Alles Gute
Hallo,
würde vermuten, dass das richtig ist, schließlich hattest du ja in dem Jahr, in dem du schwanger geworden bist (und das Beschäftigungsverbot bekommen hast) Urlaubsanspruch - zumindest für die Zeit, in der du gearbeitet hast. Wenn du diesen Urlaub noch nicht genommen hast, müsste er dir nach der Schwangerschaft und Elternzeit eigentlich noch zustehen.
Ist aber leider nur eine Vermutung. Wer dir da genau weiter helfen kann, weiß ich leider nicht. Hoffe, dir kann jemand anderes helfen.
Lieben Gruß
Schmunzl