Urlaub nehmen, bevor der Anspruch erworben wurde

10 Tage Urlaub werden benötigt, gebucht vor Antritt einer neuen Stelle (mündlich vereinbarter Arbeitsbeginn hat sich verzögert, ohne Schuld der AN).

Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt des Urlaubs sind etwa 4 Tage, sie wird dann 2 1/2 Monate gearbeitet haben, musste den Urlaub für Dezember 25 aber jetzt noch im Dezember nehmen, dem wurde von ihr zugestimmt, obwohl sie wusste, dass sie nicht hätte zustimmen müssen.

Ist es rechtlich möglich, das zu machen, voraus gesetzt, der AG ist einverstanden, also, darf er einverstanden sein, geht sowas? (Man geht auf beiden Seiten- und das vertraglich fest gelegt- fest davon aus, dass die AN bis 30.11 dort arbeiten wird.)

Kann es Schwierigkeiten geben, selbst wenn beide Seiten zustimmen?

Die AN soll also Dezember Urlaubstage in Anspruch nehmen, auf die sie gar keinen Anspruch hat, richtig?
Diese zuviel gegebenen Urlaubstage sollen dann vom Jahresurlaub 2026 abgezogen werden?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man derart „Minus-Urlaubstage“ durchsetzen kann.

Wird dann 2026 noch der gesetzliche Mindestanspruch auf Urlaub (24 Tage bei einer Sechstagewovhe, also 4 Wochen) möglich sein?

Die saubere Umsetzung wäre meiner Meinung nach das Gewähren von unbezahltem Urlaub.

Sie hat am 1.12.25 angefangen. Hat für den Dezember Ansprüche, von denen sich Chef wünscht, dass die nicht mit in 2026 genommen werden und sie hat zugestimmt, 25 ist damit ausgeglichen.

Sie hat 6 Wochen Urlaubsanspruch. Und will alle diese Tage für 26 in 26 nehmen. Also ja, wird möglich sein.

Es waren für Mitte Februar die 10 Tage = 2 Wochen Urlaub gebucht. Da hat sie aber mit Januar und halbem Februar Anwesenheit noch keine 10 Urlaubstage “erarbeitet” und sie möchte vom Jahresurlaub 2026 diese 10 Tage nehmen, davon eben einen guten Teil im voraus und natürlich dann im Laufe des Jahres nicht über die 30 vereinbarten Tage kommen.

Wir fragen uns nun, ob so etwas rechtlich möglich ist, wenn AG und AN sich einig sind. Und gehen davon aus, dass AG grundsätzlich nichts dagegen hat aus verschiedenen Gründen.

Hintergrund so einer Planung war, dass sie aus Gründen, die beim AG lagen mit Dezember später begonnen hat, als zunächst eigentlich mündlich vereinbart war und genau die 10 Urlaubstage bis Februar zusammen gehabt hätte, wäre alles wie geplant gelaufen. Und nun hat sie später begonnen plus auf Wunsch des Chefs ihren Urlaub aus 25 noch 25 genommen.

Hallo,

grundsätzlich muss Urlaub zwar nicht „verdient“ werden, der komplette Jahresurlaubsanspruch im ungekündigten Arbeitsverhältnis entsteht am 01.01. jeden Jahres in voller Höhe und kann auch gleich „genommen“ werden. Das gilt grundsätzlich auch für befristete Arbeitsverhältnisse.

Es gibt aber ein „Aber“, das im geschilderten Fall wohl greift. Gem. § 4 BUrlG
§ 4 BUrlG - Einzelnorm
gibt es bei einem neuen Arbeitsverhältnis eine Wartezeit von 6 Monaten. Das bedeutet, daß der AG die Genehmigung von Urlaub in dieser Zeit verweigern kann, aber nicht verweigern muss.

Nein - außer das Arbeitsverhältnis wird doch früher beendet - falls das bei diesem befristeten Arbeitsverhältnis ausdrücklich optional gem. § 15 Abs 3 und 4 TzBfG
§ 15 TzBfG - Einzelnorm vereinbart wurde.

&tschüß
Wolfgang

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Praktische Antwort: Ich habe noch nie erlebt, dass ein AG sich da quer stellt, wenn man einen gebuchten und nicht stornierbaren Urlaub, der den aktuellen Urlaubsanspruch übersteigt, offen und möglichst früh kommuniziert. Ob direkt im Bewerbungsgespräch, sei mal dahin gestellt, aber früh.

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Ich hatte gehofft, dass es genau so wäre. Dass es möglich ist, voraus gesetzt, AG ist wohlwollend. Was der Fall zu sein scheint.

Ich danke Dir herzlich!

Auch Dir besten Dank. So pragmatisch hatte ich auch gedacht, habe aber fast keinerlei Erfahrung mit fest angestellten Arbeitsverhältnissen, also keine Ahnung. Hier geht es um ein Familienmitglied und unser beider Herz hängt an diesem Urlaub :smiling_face: .

Wenn vernünftige Menschen aufeinander treffen und rechtlich keine absolute Gründe dagegen sprechen (hier nicht der Fall), ist alles möglich. Ein wenig gegenseitiges Vertrauen voraus gesetzt. Und das sollte vorhanden sein, wenn man ein Arbeitsverhältnis anstrebt. Man kommuniziert solche Dinge frühzeitig und offen, und zeigt damit gleich, dass man nicht zu denjenigen gehört, die ihrem AG bei erst bester Gelegenheit ein Ei an die Schiene nageln.

Habe so meine aktuelle Stelle mit zwei Wochen bezahltem Urlaub begonnen, weil die Einstellung nicht später erfolgen konnte, der Familienurlaub mit teurer Fernreise aber schon Monate zuvor gebucht worden war.

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Genau, das war meine Unsicherheit. Zum Glück nun unbegründet.