Urlaub nehmen nach Kündigung?!?

Hallo,
Ich bin seit 1.11.2009 im Betrieb angestellt. Seit diesem Tag sind wir schon unterbesetzt an AN. Freundin vom Chef,sozusagen die „chefin“ ist noch immer mit anwesend, aber hilft nur manchmal!!
So…ich habe zum 15.7.2010 gekündigt! Für mich gelten die gesetzlichen Bestimmungen!
Daher habe ich Anspruch auf 24 Tage Urlaub!
Ich möchte jetzt aus mehreren Gründen meinen Urlaub sofort antreten, ein Hauptgrund ist das schlechte Verhalten der Kollegin u.„Chefin“ mir gegenüber, da ich gekündigt habe. (leider nicht nachweisbar vor Gericht - Mobbing)
Meine Frage nun: Kann er mir den Urlaub verweigern? Denn eigentlich dringend betriebliche Gründe liegen ja nicht vor, da wir ja nicht plötzlich unterbesetzt sind, sondern schon seit fast 8 Monaten.
Zudem kann ja die „Chefin“ mitarbeiten!

Wie gesagt ich möchte den Urlaub UNBEDINGT nehmen,da ich hier nicht mehr bleiben möchte!
Was meint ihr dazu?
Bitte um schnelle Antwort!!
DANKE…

Du hast anspruch auf Urlaub laut Gesetz, er kann aber verweigern mit dem Grund das ihr unterbesetzt seit und er Dich brauch aber du kannst dagegen natürlich auch Widersprechen.
Ich habe selbst ein kosmetikstudio und hatte auch mal den Fall, aber ich habe natürlich gesagt damals das sie den urlaub nehmen kann.

Ich kann da ja widersprechen mit dem Fall, dass wir ja schon seit dem Anfang meines AV unterbesetzt sind!
Als Grund kann er ja eigentlich nicht mehr damit kommen, sonst könnte er ja auch sagen, nein du darfst nicht kündigen,wir sind zu wenige hier! ^^
oder?

ja du kannst es aufjedenfall versuchen , ich drück dir daumen. er muss es ja laut gesetzt machen!
sage ihm doch am montag bescheid deswegen .

Hallo,

Kündigung ist Kündigung, da kann Ihnen die Situation eigentlich ganz egal sein, nehmen Sie mit was Ihnen zusteht, ich würde auch nicht verzichten.

Marco

hallo lady
da kann i dir nit helfen
arbeitsrecht ist ein böhmisches dorf für mich
gruß

Lt. Bundesurlaubgsgesetz gilt: Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. Wenn der Arbeitgeber hinreichende Gründe geltend macht, dass er den Urlaub vor Auslaufen der Kündigungsfrist nicht mehr gewähren kann, würde dieser Absatz greifen. Natürlich kannst Du dagegen klagen, ist aber nicht ganz leicht.
Notfalls kann beim Arbeitsgericht der Erlaß einer einstweiligen Verfügung beantragt werden, mit der der Arbeitsgeber zur Urlaubsgewährung verpflichtet wird.

Daher habe ich Anspruch auf 24 Tage Urlaub!

Hallo Halinka,
ich bin leider kein Experte für Arbeitsrecht, sondern nur für Arbeitsschutzrecht, welches nur einen speziellen Teil des Arbeitsrechtes betrifft.
Wenn Du keinen besseren Experten fndest, so würde meine Antwort lauten, dass Du nur für 13 Tage Urlaubsanspruch hast, da Du bei 24 tagen im Jahr jeden Monat 2 Tage Anspruch erwirbst. Der ganze Anspruchserwerb spielt nur dann keine Rolle, wenn Du nicht vorher kündigst.
Da Urlaub nehmen aber nur im Einvernehmen und nicht einseitig willkürlich geht, ist es das Recht des Arbeitgebers darauf zu bestehen, dass Du bis zum letzten Tag arbeitest, wenn Du nicht langfristig (z.B. zu Jahresbeginn) bereits Urlaub eingereicht und bestätigt (schriftlich) bekommen hast und auch noch einen Urlaubsplatz fest gebucht hast.
Diese Antwort wird Dich sicher nicht freuen. Aber, auch wenn ich Dir dazu nicht raten kann, so lässt sich Mobbing nachdem man gekündigt hat auch umkehren. So können plötzlich wichtige Dateien aus Versehen gelöscht, eine wichtiger Brief nicht abgeschickt, Arbeit verweigert oder ein Kunde verprellt werden. Auch soll es vorgekommen sein, dass ganz plötzlich eine z.B. psychische Krankheit wie akute Schlaflosigkeit wegen Mobbing im Betrieb auftritt und man dadurch längere Zeit nicht mehr arbeitsfähig ist.
Aber wie gesagt, dazu möchte ich keinesfalls raten, da es entdeckt und bestraft werden kann.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
MfG
Stefan

Hi,

nee, Du kannst nicht den Urlaub verlangen! Da musst Du nun wohl durch!

Ich würde Dir folgendes empfehlen. Spiele mit offenen Karten. Sage Deinem Chef/Chefin die Gründe für die Kündigung. Du wärest derzeit ein nervliches Wrack, möchtest allerdings aus Pflichtbewußtsein nicht krankschreiben lassen, sondern gerne Deinen Dir zustehenden Resturlaub nehmen!

Wenn Dein Chef, dem nicht zustimmt, ist er blöde!

Viel Erfolg

Daniel

Hi Halinka,
erstmal alles Gute zu dem Schritt und ich hoffe du wirst in Zukunft mehr Glück haben.
Was sicherer ist als den Urlaub einzureichen ist:
Lasse dich unwiderruflich freistellen!!! Das darf dir dein Arbeitgeber nicht verweigern und es reicht wenn du angibst, dass du die Zeit zur Stellensuche benötigst.
Der Arbeitgeber muss dir dein Gehalt in dieser Zeit weiter zahlen. Ich habe so meine Kündigungsfrist von 4 Wochen überbrückt, weil es bei mir genauso war: unmöglich, da noch einen Schritt reinzusetzen! Eine Vorlage schicke ich dir gerne per Mail (für die Freistellung).
Wenn du lieber den Schritt gehen willst dir Urlaub zu nehmen musst du damit rechnen dass dein Arbeitgeber NEIN sagt - und das auch darf! Er hat ein Recht dir den Urlaub dann auszuzahlen -.- Sag Bescheid wenn du noch was wissen willst :smile:

So einfach ist das nicht! Der Chef genehmigt den Urlaubswunsch oder auch nicht. Die Frage, unterbesetzt oder nicht, liegt auch nicht in der Entscheidung des Arbeitnehmers. Daher versuche Dich gütlich zu einigen; das ist immer noch der beste Weg!
Viel Glück dabei!