Urlaub nehmen wenn Laden geschlossen ist?

Hallo ihr alle,

hab mal ne allgemeine Frage.
Darf der AG den AN Urlaubstage abziehen, wenn das Geschäft geschlossen ist?

Also Beispiel:
Ein Azubi hat an einem Dienstag Schule. Der Laden ist dienstags geschlossen. Nun hat der Azubi Schulfrei. Und der AG zieht im einen Urlaubstag ab für den freien Dienstag?

Geht das?

Lieben Dank für eure Antworten.

LG
Nuff

Der AG darf grundsätzlichn vorschreiben, wann Urlaub zu nehmen ist, muss sich allerdings an Regeln halten, siehe Bundesurlaubsgesetz.

Wenn der AN als Azubi jedoch einen vollen Schultag hat, müßte der m.E. als Arbeitstag zählen.

Grüße

Holygrail

Wenn der AN als Azubi jedoch einen vollen Schultag hat, müßte
der m.E. als Arbeitstag zählen.

Tut es doch auch. Es ging hier doch um schulfreie Tage.

Gruß

Azubi könnte überprüfen an welchen Tagen er zur normalen Arbeit laut Ausbildungsvertrag eingetragen ist. Zum Beispiel Mo bis Freitag , oder Mo, Di bis Samstag.

Azubi könnte wenn an 5 Tagen die Woche gearbeitet wird zur Berufsschule 1 Tag z.B. pro Woche freigestellt werden ohne Urlaubsabzug

Azubi könnte wenn laut Ausbildungsvertrag Laden am Dienstag in der Regel geschlossen hat und er z.B. deshalb mehr Stunden täglich /mehr wie 8 ohne Pausen oder z.B. am Samstag dafür arbeitet keinen Urlaubsabzug bekommen.

Wenn Azubi in der Regel 5 Tage Woche hat mit Berufsschule könnte sein dass ein Urlaubstag abgezogen wird, da ansonsten der Nachweis über die Gesamtzeit der Ausbildung nicht stimmen würde

D. Nuhr

Wenn Azubi in der Regel 5 Tage Woche hat mit Berufsschule
könnte sein dass ein Urlaubstag abgezogen wird, da ansonsten
der Nachweis über die Gesamtzeit der Ausbildung nicht stimmen
würde

Das ist einfach Quatsch mit Soße.

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Hallo,

Ein Azubi hat an einem Dienstag Schule. Der Laden ist
dienstags geschlossen. Nun hat der Azubi Schulfrei. Und der AG
zieht im einen Urlaubstag ab für den freien Dienstag?

Geht das?

Nein, das geht so nicht. Die Zeit in der BS ist schlicht Arbeitszeit, für die der Azubi ja nur vomn AG freigestellt wird (bzw. freigestellt werden muss ). Ansonsten müsste er (der Azubi) arbeiten. ‚‚darf‘‘ er aber nicht, da Chefe am DI geschlossen hat. Dafür kann aber Azubi nichts. Also hat Azubi an besagtem DI ganz normal frei, wie Chefe auch. Nix Urlaub.

Alles klar?

MfG

Nein, das geht so nicht. Die Zeit in der BS ist schlicht
Arbeitszeit, für die der Azubi ja nur vomn AG freigestellt
wird (bzw. freigestellt werden muss ). Ansonsten müsste
er (der Azubi) arbeiten. ‚‚darf‘‘ er aber nicht, da Chefe am
DI geschlossen hat. Dafür kann aber Azubi nichts. Also hat
Azubi an besagtem DI ganz normal frei, wie Chefe auch. Nix
Urlaub.

Alles klar?

MfG

Gibt es dafür irgendwie und irgendwo einen Gesetzestext? Dann wäre mein Referat gerettet. VIELEN DANK schon einmal im Voraus!

Gibt es dafür irgendwie und irgendwo einen Gesetzestext?

Nicht direkt.

Das die Zeit (auch) Arbeitszeit ist, könnte man wohl herleiten aus

http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44160.htm und http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44164.htm

Ganz normale Schließung unter der Woche (hat man oft … z.B. bei Friseuren, die dafür samstags geöffnet haben o.ä.). Und wenn dann die AN/Azubis jedesmal Urlaub nehmen müssten, wenn der Laden regulär zu ist, wäre ihr Urlaub schnell aufgebraucht.

Keine Garantie auf Richtigkeit! IANAL

Hallo,

Tut es doch auch. Es ging hier doch um schulfreie Tage.

Nein, AN hat an einem Dienstag Schule, Laden ist geschlossen, AG zieht Urlaub ab, die Frage war, ob das erlaubt ist.

Grüße

Holygrail