Urlaub nicht bewilligt

Hallo,

heute habe ich erfahren, dass mein für Ende Februar geplanter Resturlaub (4,5 Tage) nicht bewilligt wird, obwohl meine Vertretung da ist. Argument meines Chefs: Ich solle doch eine Woche vorher Urlaub nehmen, wenn er auch im Urlaub ist, denn letztes Jahr war Chaos, als ich im Urlaub war und er im Büro… Aber ich möchte mit Mann und Freunden in Ski-Urlaub mit einem Busunternehmen fahren. Selbst 2 x ansprechen und ein Vermittlungsversuch meines anderen Chefs haben nichts ergeben. Ich arbeite als Sekretärin in einer Anwaltskanzlei, sehr selbständig. Also das ist die Belohnung…!Kann mir jemand Tipps geben, wie ich mich jetzt verhalten soll? Kann er den Urlaub mit diesen Gründen einfach ablehnen? (Arbeite im Notariat, nicht Arbeitsrecht…).Bin für jeden Tipp dankbar.

Gruß E.K.

Hallo Elke,

nachfolgend zwei links die hierzu umfassende Informationen enthalten:
http://focus.msn.de/D/DB/DBX/DBX37/dbx37.htm
http://www.forum.de/de/forum/karriere/expertentipp/a…

Viele Grüsse
Eve*

Hallo.

Zwei Gegenfragen vorab:

1.) Wieviele AN arbeiten dort?

2.) Wärst Du willens zum ArbG zu gehen und Dein Recht einzuklagen?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

zu 1.) 8
zu 2.) Ich glaube nicht. Aber der Gedanke hat was…Ich glaube, dann würde mein Chef aber eine Herzattacke bekommen…

Gruß Elke

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Hallo Eve,

Danke für die Links. Wirklich interessant. Aber ich würde wahrscheinlich immer über diese Hürde stolpern:

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Hallo Elke,

da stimme ich Dir zum Teil zu - und in Folge wer klagt schon gerne seinen Urlaub gerichtlich ein? Trotzdem würde ich nochmal den Versuch unternehmen ein vernünftiges Gespräch zu führen.

Wie Du weißt gibt es ja passende und unpassende Zeitpunkte. Versuch es einfach noch einmal und bewahre vor allem Ausgeglichenheit - auch wenn’s schwer fällt:wink:

Ich drücke Dir die Daumen!

Liebe Grüsse
Eve*

Hallo

Dann trennen wir mal Theorie und Praxis.

Zuerst die Theorie: Mit der Begründung kann Dein AG dein Urlaubsverlangen nicht ablehnen. Allerdings könnte er sich im Streitfalle neue Argumente ausdenken, wo schwer zu sagen ist, ob er damit durchkommt. Letzteres scheint - und damit kommen wir zum praktischen Teil - aber irrelevant, denn Dein Recht wirst Du einzuklagen versuchen müssen, wenn eine Einigung außergerichtlich nicht möglich scheint. Das möchtest Du bekanntlich nicht und wirst demnach Dich einfach ärgern müssen. Natürlich kannst Du noch einmal versuchen, im Gespräch eine Einigung zu erzielen.

Gruß,
LeoLo

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