Hallo
Meine Frage: Hat ein Arbeitnehmer das Recht auf Urlaub während der Sommermonate?
Im konkreten Fall wurden vom AN wegen einer Reise zwei Wochen Urlaub im April benötigt.
Er teilte dies der Urlaubsplanung fristgerecht im Oktober mit.
Im Januar wurde dem AN dann folgendes Angebot unterbreitet: Eine Bewilligung für die gewünschten Wochen im April,der restliche Urlaub sei aber, „als Gegenleistung“ in den Monaten Februar,November und Dezember zu nehmen.
Der AN willigte ein weil der Urlaub ein Geschenk und somit schon gebucht war,aber ist so eine „Erpressung“ überhaupt rechtens?
Es handelt sich um eine Firma mit ca 2000 Mitarbeitern,die betriebsreichsten Monate sind Juli,August und September.
Dem ist noch hinzuzufügen das im Moment reihenweise neue MA, mit einer Betriebszugehörigkeit von maximal einem Jahr und ebenfalls ledig und kinderlos,in den Urlaub gehen.
Gibt es zu diesem Thema eine Rechtsgrundlage?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe
Hallo also in §7 Abs1 BUrlG steht:frowning:1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Der AG kann nicht sagen das ich NUR an Brückentage Urlaub nehmen kann ich habe Anspruch auf 2 Wochen am Stück
Ich bin mir nicht ganz sicher aber man darf glaub ich 6 Monate auf den Urlaub warten und hat dann rechtlich Anspruch
Hallo,
grundsätzlich hat ein AN zunächst einmal Anspruch darauf,seinen Erholungsurlaub frei zu disponieren.
Demgegenüber steht aber auch der Anspruch des AG auf einen geregelten Betriebsablauf.
Man denke dabei nur an zum B. Saison-Betriebe,wie Hotels auf den Nordsee-Inseln …oder aber Großbetriebe ,die in den Sommerferien ihre Werke schließen.
Daher ist zu prüfen,ob es Regelungen im
-Arbeitsvertrag
-Tarifvertrag
-Betriebsvereinbarung
dazu gibt.
Sollte es dort keine Regelungen geben,gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Sozial-Auswahl).
Das bedeutet,das zum B. im Sommer zuerst die AN mit
Schulpflichtigen Kindern
ihren Urlaub zugeteilt bekommen während der Schulferienzeit.
In der übrigen Zeit sind dann alle anderen AN einschließlich der Singles mit ihren Urlaub dran.
Unter Umständen schon
Hi!
Meine Frage: Hat ein Arbeitnehmer das Recht auf Urlaub während
der Sommermonate?
Pauschal?
Nein!
Der AN willigte ein weil der Urlaub ein Geschenk und somit
schon gebucht war,aber ist so eine „Erpressung“ überhaupt
rechtens?
Das hat mit Erpressung mal so gar nichts zu tun.
Es handelt sich um eine Firma mit ca 2000 Mitarbeitern,die
betriebsreichsten Monate sind Juli,August und September.
Was dann die betrieblichen Gründe aus §7 BUrlG zumindest begründen könnte.
Gibt es zu diesem Thema eine Rechtsgrundlage?
Ja, das genannte Gesetz.
Es sind zu wenig Details bekannt, um eine Antwort geben zu können, aber als Musterbeispiel für vorgeschriebene Urlaubszeit sei der Beruf des Lehrers genannt.
Gruß
Guido
Urlaub nur in den Schulferien
Hi!
Als Beispiel fallen mir da die Lehrer ein. Deren Urlaub wird vom Arbeitgeber ja auch weitgehend festgelegt.
Die allgemeinen Regelungen aus dem Arbeitsrecht wurden ja schon genannt. Ich würde mal suchen nach Tarifvereinbarungen oder Dienstanweisungen, betrieblichen Regelungen.
Dort könnte z.B. stehen, dass ein bestimmter Prozentsatz des Urlaubs vom Arbeitgeber festgelegt werden darf (durch Betriebsurlaub z.B. oder für Stoßzeiten).
Grüße
kernig
Hi,
Einfach den Betriebsrat fragen, der in einem Betrieb dieser Größenordnung bestehen dürfte.
Wenn nicht, schnell einen gründen, sich wählen lassen, und dann selbst mit dem AG eine sinnvolle Lösung für alle vereinbaren.^^
Liebe Grüße
Dan