Wenn man nur Samstags arbeitet.
Und es würde für einen in dieser Woche Urlaub eingetragen worden sein-ist das rechtens?
Geht um den Einzelhandel
Vielen Dank für die Hilfe
Wenn man nur Samstags arbeitet.
Und es würde für einen in dieser Woche Urlaub eingetragen worden sein-ist das rechtens?
Geht um den Einzelhandel
Vielen Dank für die Hilfe
Tut mir leid, da kann ich Dir leider nicht helfen. Sorry
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Hallo tigermausblau,
leider verstehe ich Deine Frage nicht ganz. Habe die mal so interpretiert : Du arbeitest nur samstags und dieser Samstag fällt auf einen Feiertag (ist ja am 1. Mai der Fall…), dann hast Du selbstverständlich frei, da es sich um einen gestzlichen Feiertag handelt, und Urlaub wird, ebenso selbstverständlich, nicht in Anspruch genommen. D. h.: es wird kein Urlaustag von Deinem Urlaubsanspruch abgezogen !
Hoffe, Dir geholfen zu haben.
Gruß.
Johannes
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tut mir leid, aber da ich nicht im einzelhandel arbeite kann ich das nicht beantworten… ich verstehe die frage leider auch nicht wirklich.
LG