Urlaub oder kein Urlaub?

Hallo Experten,

  1. wenn ein Arbeitnehmer eines Filialunternehmens vor Eröffnung der eigenen Filiale seitens des Arbeitgebers einige Tage „Erholungsurlaub“ bekommt, obwohl der Arbeitnehmer diesen nicht beantragt hatte und der Arbeitgeber dies nur tut, weil er keine Arbeit für den Arbeitnehmer hat, wie wird das dann bewertet?
    Können diese Tage mit dem offiziellen Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers verrechnet werden?

  2. Müssen auf den Gehaltsabrechnungen immer die korrekten, noch verbleibenden Urlaubstage aufgeführt sein?

Danke und Gruß

Bori

Hallo Experten,

  1. wenn ein Arbeitnehmer eines Filialunternehmens vor
    Eröffnung der eigenen Filiale seitens des Arbeitgebers einige
    Tage „Erholungsurlaub“ bekommt, obwohl der Arbeitnehmer diesen
    nicht beantragt hatte und der Arbeitgeber dies nur tut, weil
    er keine Arbeit für den Arbeitnehmer hat, wie wird das dann
    bewertet?
    Können diese Tage mit dem offiziellen Urlaubsanspruch des
    Arbeitnehmers verrechnet werden?

Grundsätzlich nein, wenn der AN beschäftigt werden will und dies auch dem AG beweisbar kundtut gem. § 615 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
Es kann aber aufgrund von Regelungen eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung abweichende Regelungen geben.

  1. Müssen auf den Gehaltsabrechnungen immer die korrekten,
    noch verbleibenden Urlaubstage aufgeführt sein?

a. Auf der Lohnabrechnung muß nicht zwingend der Urlaubsanspruch aufgeführt sein.
b. Was allerdings auf der Lohnabrechnung steht, muß auch stimmen.

Danke und Gruß

Bori

&Tschüß
Wolfgang

Komisch… gemäss BUrlG legt immer noch der AG fest wann Urlaub gemacht wird und es sind lediglich die Wünsche des AN angemessen zu Berücksichtigen.

Ob da dein BGB Paragraph gilt?

Gespannt HighQ

Komisch… gemäss BUrlG legt immer noch der AG fest wann
Urlaub gemacht wird und es sind lediglich die Wünsche des AN
angemessen zu Berücksichtigen.

Aber nicht, wenn der AG den AN in ‚‚Zwangsurlaub‘‘ schickt, weil er für ihn keine Arbeit hat.

Ob da dein BGB Paragraph gilt?

Ja, genau der gilt in so einem Fall.

Hallo,

danke für die Antworten, aber ich habe den Paragraphen im BGB nicht ganz verstanden…

Wäre in dem Fall, dass der Arbeitgeber keine Arbeit für den Arbeitnehmer hat und ihn deshalb beurlaubt, dieser U. auf den Jahresurlaub anzurechnen oder nicht?
Gruß
Bori

Hallo,

Wäre in dem Fall, dass der Arbeitgeber keine Arbeit für den
Arbeitnehmer hat und ihn deshalb beurlaubt, dieser U. auf den
Jahresurlaub anzurechnen oder nicht?

Diese Frage wurde eigentlich bereits am 9.4.2009 um 14:22 Uhr von Wolfgang beantwortet.

Nein, der Urlaub darf nicht angerechnet werden.

MfG