Hallo,
ein Arbeitgeber sagt zu seinem Arbeitnehmer, daß er 2 Tage zuhause bleiben soll, ohne das der Arbeitnehmer Urlaub beantragt oder Urlaub haben möchte. Dem Arbeitnehmer ist es aber nicht möglich, in die Frima zu fahren, da er mit dem Arbeitgeber zusammen im Aussendienst beschäftigt ist und deswegen, um an diesen beiden Tagen arbeiten zu können, mind. 200 Kilometer zum Kunden (u. AG) fahren müsste. Wie verhält es sich nun, kann der Arbeitgeber für diese beiden Tage Urlaub abziehen?
Vielen Dank für die Antwort.
Gruß M.
Hallo fürstenbrunnen,
ein Arbeitgeber sagt zu seinem Arbeitnehmer, daß er 2 Tage
zuhause bleiben soll, ohne das der Arbeitnehmer Urlaub
beantragt oder Urlaub haben möchte.
Und warum soll der AN zu Hause bleiben?
Wie verhält es
sich nun, kann der Arbeitgeber für diese beiden Tage Urlaub
abziehen?
Kommt drauf an.
MfG
Hallo,
Warum soll der AN zu Hause bleiben?
Der AN soll zu Hause bleiben, weil der AG ihm kündigen will (am liebsten fristlos, aber der AN hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, das ist aber auch nicht die Frage) und ihn deshalb wohl nicht mehr dabei haben möchte. Ich denke der AG möchte so noch den Urlaubsanspruch abbauen.
Wie verhält es
sich nun, kann der Arbeitgeber für diese beiden Tage einfach Urlaub
abziehen?
Noch eins, der AN ist trotz Aussendiensttätigkeit fest Angestellt, also keine freiberufliche Tätigkeit.
das ist aber auch nicht die Frage)
Nun ja, so ganz unwichtig ist das auch wieder nicht. Es hätte ja auch sein können, dass der besorgte AG gemeint hätte „Bevor Ihr Vorjahresurlaub am 31.3. verfällt, machen Sie jetzt mal besser noch die 2 Tage Urlaub.“
Wie verhält es
sich nun, kann der Arbeitgeber für diese beiden Tage einfach
Urlaub abziehen?
Wenn er den Arbeitnehmer freistellt, könnte er das schon unter Anrechnung von noch vorhandene Urlaub machen. Was wurde dem Arbeitnehmer denn konkret gesagt? Gibt es zu der Freistellung was schriftliches? Und was ist, wenn die 2 Tage um sind? Soll er dann wieder auf Arbeit kommen?
MfG
Wenn er den Arbeitnehmer freistellt, könnte er das schon unter
Anrechnung von noch vorhandene Urlaub machen. Was wurde dem
Arbeitnehmer denn konkret gesagt? Gibt es zu der Freistellung
was schriftliches? Und was ist, wenn die 2 Tage um sind? Soll
er dann wieder auf Arbeit kommen?
Die Freistellung wurde per SMS mitgeteilt und wenn die 2 Tage um sind, soll ein Treffen im Büro stattfinden. Der AG möchte den AN am liebsten zum 1.04.06 los werden und das ohne Kündigung und bei einem bestehenden festen Arbeitsverhältnis.
Der AG möchte
den AN am liebsten zum 1.04.06 los werden und das ohne
Kündigung und bei einem bestehenden festen Arbeitsverhältnis.
So ganz ohne Kündigung geht das aber nicht. Es sei denn der AN lässt sich darauf ein einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wozu der AN nicht gezwungen ist.