Urlaub schreiben ohne wissen des arbeitnehmers bei schlecht wetter

Hallo zusammen

Ich bin im Straßensanierungsbereich tätig und aufgrund der Witterung, die wir zurzeit haben, können wir noch nicht wieder voll tätig werden.
Da ich mit 54 Restüberstunden vom letzten Jahr in den März gegangen bin, wurde mir von Seiten des AG gesagt das erstmal die, die weniger oder gar keine Überstunden mehr haben in die Firma kommen sollen.
Laut Forderung meines Chefs musste ich jeden Tag anrufen und fragen, ob ich am nächsten Tag kommen soll oder nicht.
Am 03.03 diesen Jahres wurde ich gebraucht und musste beim Stunden schreiben zum Feierabend feststellen das mir für den 01 und 02 März einfach Urlaub geschrieben wurde ohne das Ich davon wusste.
Auf nachfrage wurde mir gesagt das im März kein schlecht Wetter mehr geschrieben werden darf und mein Resturlaub statt der Überstunden des Vorjahres geschrieben werden müssen.

Nun zu meiner Frage
Ist es denn rechtens mir Urlaub zu schreiben ohne das Ich davon weiß und ich tags zuvor immer fragen muss, ob ich am nächsten Tag gebraucht werde?

Mit freundlichen Grüßen Normen

So einfach kann der Arbeitgeber Ihnen nicht
vorschreiben, Urlaub zu nehmen. Das könnte er nur, wenn
dringende betriebliche Belange dies erforderlich machen.
(wobei betriebliche Belange nicht genau definiert sind)

Ansonsten gilt:
Nach §7 Abs.1 Bundesurlaubsgesetz sind bei der
zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Wünsche des
Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
Nach § 7 Abs.2 ist der Urlaub zusammenhängend zu
gewähren, wenn nicht betriebliche Belange eine Teilung
des Urlaubs erforderlich machen.

Ob es eine rechtliche Regelung gibt, ob Sie Ihren Chef
anrufen müssen um zu Fragen ob Arbeit da ist weiß ich
leider nicht.
Aber bei mir in der Firma ist es so das wir die Leute
anrufen wenn Arbeit da ist.

Grüße himbeer24

Na das ich meinen Urlaub mit den zeitlichen Interessen der Firma abgleichen soll, stört mich eigentlich weniger.

Nur halt Urlaub zu haben ohne es zu wissen, hinterher in der Firma zu erfahren das man grad welchen genommen hatte und während dessen auf Rufbereitschaft zu bleiben schon.

Grüße Normen

hallo sledge0376,
vielen dank für die anfrage, aber leider kann ich diese nicht beantworten. ich persönlich würde im personalbüro bzw. beim betriebsrat nachfragen oder vielleicht sogar beim handwerkskammer. auch mal den arbeitsvertrag genauer durchlesen, ob da ein entsprechender hinweis steht. ich selber kann mir nicht vorstellen, daß man einfach so, ohne vorher informiert zu werden, überstd. in urlaub umwandelt.schließlich soll ein jahresurlaub der erholung dienen. ich hoffe für sie, daß ihnen hier jemand korrektere antwort geben kann.
ihnen alles gute und es kommt ja auch wieder besseres wetter!!
herzlichst gabsy :smile:)

An allen erstmal ein großes Danke für die Antworten.

Das Problem mit dem willkürlichen Urlaubsschreiben meines Ag hat sich erfolgreich aufgeklärt.

Ich hab ne schriftliche Abmahnung bekommen mit der Begründung den Weisungen meines Chefs nicht folge geleistet zu haben da ich mich gewehrt hab nach meinem Urlaub von meinem Urlaub zu erfahren. :smile:

Nach 16 Arbeitsjahren die erste Abmahnung zu bekommen ist doch gar nicht mal so ein schlechter Schnitt, wenn ich mich so im Internet um schau.

Allen ein angenehmes bevorstehendes Wochenende

Grüße Normen