Urlaub schriftlich genehmigt , dann

… kurzfristig hat der vorgesetzter den urlaub widerrufen , darf er das ?

Hallo

… kurzfristig hat der vorgesetzter den urlaub widerrufen ,
darf er das ?

Im Prinzip darf er das im Rahmen seines Weisungsrechts. Da aber auch der Erholungsurlaub des Arbeitsnehmers besonderem Schutz unterliegt muss im Einzelfall abgewägt werden.

Würde zB ein großes Projekt scheitern, weil der Urlauber der einzige ist, der den richtigen Knopf drücken kann und die geplante Vertretung plötzlich ausfällt - also ein Notfall - wäre ein Rückruf oder eine Urlaubsstreichung möglich, sonst nicht. In der Praxis kommen diese Fälle recht selten vor, die rechtliche Hürde ist hoch. Zusätzlich muss der Arbeitgeber natürlich noch durch die Streichung/Rückruf entstandenen Kosten zahlen.

Grüße,
.L

Brett Arbeitsrecht wäre besser…

… kurzfristig hat der vorgesetzter den urlaub widerrufen ,
darf er das ?

http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2007/ur…

ebenfalls ohne Anrede oder gar Gruß

Falsch

Hallo

… kurzfristig hat der vorgesetzter den urlaub widerrufen ,
darf er das ?

Im Prinzip darf er das im Rahmen seines Weisungsrechts.

Das ist grundsätzlich falsch. Der AG hat sein Weisungsrecht mit der Gewährung des Urlaubs ausgeschöpft.

Grüße,

Kopfschüttelnd ob so viel elementarem Nichtwissen

.L

Wolfgang

1 Like