Urlaub: Sommer Maximal 2 Wochen?

Hallo
Ein großer Betrieb mit 200 Mitarbeitern (verschiedene Abteilungen).
Im Sommer möchten viele Natürlich Urlaub haben und es entsteht dadurch viel Arbeit für die Vorgesetzten da sie die Arbeitspläne umstellen müssen.
Daher beschließen diese, nur noch maximal 2 Wochen Urlaub während der Sommerferien zu genehmigen (außerhalb dieser können gerne 3 Wochen genommen werden).
Ist so etwas erlaubt? Ich meine, gerade in den Sommerferien möchte man ja gerne mal in den Urlaub fahren und da sind 14 Tage ja oft knapp bemessen (sofern man nicht Direkt von der Arbeit an den Urlaubsort und von dort zurück an den Arbeitsplatz fahren möchte).

Vielleicht weiß jemand ja darüber etwas und kann etwas dazu sagen (der Betriebsrat konnte bisher nicht gefragt werden, da diese im Moment nicht im Haus sind, gehe aber davon aus, das diese das abgesegnet haben).

Vielen Dank

Gruß
Taki

Hallo auch,

lt. Bundesurlaubsgesetz muss der Arbeitgeber 2Wochen zusammenhängenden Urlaub gewähren und kann auch auf zusammenhängende 2Wochen Urlaub bestehen.

Alles andere ist „Goodwill“

Gruss Angus

Hallo

lt. Bundesurlaubsgesetz muss der Arbeitgeber 2Wochen
zusammenhängenden Urlaub gewähren und kann auch auf
zusammenhängende 2Wochen Urlaub bestehen.

Alles andere ist „Goodwill“

Nein!

Oft mißverstanden. Der AG hat mindestens 2 Wochen am Stück zu gewähren. Primär ist er aber gehalten den Urlaub am Stück zu gewähren, (Zitat BUrlG:smile: es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Das hat nix mit „Goodwill“ zu tun! Offensichtlich haben wir es hier mit einem AN zu tun, der mehr Urlaub am Stück haben will. Dann können jetzt nur noch dringende betriebliche Gründe oder die Urlaubswünsche anderer AN dem entgegenstehen!

Erwähnte ich schon „dringende“?

dringende
dringende
dringende
dringende
dringende
dringende
nicht „goodwill“
dringende
dringende
dringende
dringende
dringende

Gruß,
LeoLo

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hallo.

Daher beschließen diese, nur noch maximal 2 Wochen Urlaub
während der Sommerferien zu genehmigen (außerhalb dieser
können gerne 3 Wochen genommen werden).
Ist so etwas erlaubt?

nein (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html absatz 1 und 2).
mit der begründung „sonst hat die verwaltung zuviel arbeit“ schon gar nicht.

nach dem wortlaut im gesetz müßte sogar generell der gesamte urlaub zusammenhängend genommen werden dürfen.

aber die „wünsche des arbeitnehmers“ sind nur „zu berücksichtigen“. das heißt nicht, daß der chef alles genehmigen muß, was der arbeitnehmer gerne hätte.

wenn z.b. alle im juli drei wochen urlaub wollen, könnte ein ordentlicher betrieb kaum aufrechterhalten werden. hier hat das interesse des arbeitgebers vorrang.

gruß

michael

Oft mißverstanden. Der AG hat mindestens 2 Wochen am Stück zu
gewähren.

ähm…hatte ich auch so geschrieben

Primär ist er aber gehalten den Urlaub am Stück zu
gewähren,

ähm…hatte ich auch so geschrieben

(Zitat BUrlG:smile: es sei denn, daß dringende
betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende
Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.

Gruß

joo

Das hat
nix mit „Goodwill“ zu tun! Offensichtlich haben wir es hier
mit einem AN zu tun, der mehr Urlaub am Stück haben will.

alles was darüber hinausgeht ist „Goodwill“
Ein AN hat nur Anspruch auf die 2Wochen zusammenhängenden Urlaub…nicht mehr und nicht weniger!

Dann
können jetzt nur noch dringende betriebliche Gründe oder die
Urlaubswünsche anderer AN dem entgegenstehen!

„dringende betriebliche Gründe“ was anderes zählt nicht und ist nur abhängig vom „Goodwill“ bzw. vom Gerechtigkeitssinn des Vorgesetzten!

Gruß

Oft mißverstanden. Der AG hat mindestens 2 Wochen am Stück zu
gewähren.

ähm…hatte ich auch so geschrieben

Nein, hast Du nicht. Von „mindestens“ steht bei Dir nix. Dieses Wort ist aber für diese Vorschrift unverzichtbar

Primär ist er aber gehalten den Urlaub am Stück zu
gewähren,

ähm…hatte ich auch so geschrieben

Nein, hast Du nicht. Du hast geschrieben, daß alles andere als 2 Wochen am Stück „Goodwill“ ist und das ist hier (§ 7 BUrlG) sachlich falsch.

(Zitat BUrlG:smile: es sei denn, daß dringende
betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende
Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.

Du solltest Dich mal mit der umfangreichen Kommentierung und Rechtsprechung zur Definition des Begriffes der „dringenden betrieblichen Belange“ auseinandersetzen. Die ist Dir offensichtlich unbekannt.
Als Beispiel ein arbeitsrechtlicher Standardkommentar, ErfK/Dörner, § 7 BUrlG Rn 18 (ist zwar 9. Aufl. 2009, aber da hat sich in diesem Punkt nix wesentliches seitdem geändert):
_„Von dringenden betriebl. Belangen ist nicht bereits auszugehen, wenn die Berücksichtigung des vom Kläger geäußerten Urlaubswunsches zu Störungen im Betriebsablauf führt. Diese treten regelmäßig beim Fehlen eines Mitarbeiters auf. Sie sind hinzunehmen und durch entspr. Vorhalt von Personal auszugleichen (Leinemann/Linck Rn. 39).“_Hier kommt es nunmal auf exakte Begrifflichkeit an und nicht auf Meinen, Glauben, Fühlen.
Alles, was Du weiterführend zu Deiner Rechtfertigung geschrieben hast, ist grottenfalsch an der Grenze zum groben Unsinn, was dann zusammenfassend zu diesem Deinem Grundirrtum führt:

Ein AN hat nur Anspruch auf die 2Wochen zusammenhängenden
Urlaub…nicht mehr und nicht weniger!

Gruß

&Tschüß

Wolfgang

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Hallo

Hallo

(der Betriebsrat konnte bisher nicht gefragt werden, da
diese im Moment nicht im Haus sind, gehe aber davon aus, das
diese das abgesegnet haben).

Woher willst Du das wissen ? Wäre nicht das erste Mal, daß ein AG seinen BR derart hintergeht oder aber dessen Mitbestimmungsrechte falsch interpretiert. Fragen kostet nix.

Vielen Dank

Gruß

&Tschüß

Taki

Wolfgang

Hallo,

Diese treten regelmäßig beim Fehlen eines Mitarbeiters
auf. Sie sind hinzunehmen und durch entspr. Vorhalt von
Personal auszugleichen (Leinemann/Linck Rn. 39).

Da musste ich lachen, aus eigener Erfahrung im Betrieb. Letztes Jahr gab es Probleme mit zuwenig Personal während der Sommerferien. Firma stellte im Herbst 2 zusätzliche Kräfte ein, Problem gelöst? Denkste. Auch die neu eingestellten Mitarbeiter bestehen jetzt auf Urlaub in den Sommerferien. (Kinder etc.) An den Engpässen hat sich nichts geändert.

Gruß vonsales