Hallo Ihr,
auf Ende Dezember wurde dem AN gekündigt. Ihm wurde freigestellt, sofort zu gehen, da er lt. AG jede Menge Urlaub habe. Er hat zwar nicht so viel, dass es bis Ende Dezember reicht, ist aber trotzdem gegangen.
Nun ist meine Frage, ob der AG deswegen anteilig das 13. Gehalt abziehen kann, da der AN ja nun länger Urlaub genommen hat als ihm zusteht. Zum Zeitpunkt der Kündigung war dies dem AG vermutlich gar nicht bekannt. Es geht um 5 Tage.
Für eine Antwort bin ich dankbar.
Grüße, Paula
Hallo,
Ihm wurde
freigestellt, sofort zu gehen, da er lt. AG jede Menge Urlaub
habe. Er hat zwar nicht so viel, dass es bis Ende Dezember
reicht, ist aber trotzdem gegangen.
Und warum hat er den AG (nachdem ers vermutlich im nachhinein festgestellt hat?) nicht gefragt, was mit den Tagen ist, die vom Urlaub nicht abgedeckt sind?
Mir fallen jetzt nur 2 Varianten ein:
- der AG war der [fälschlichen] Meinung, dass der AN mehr Urlaub hat und sich nur versehentlich großzügig gezeigt
- dem AG war klar, dass der Urlaub nicht reicht und er hat sich bewusst großzügig gezeigt mit der „Freistellung“
Wenn die Freistellung nicht schriftlich erfolgte, wäre es interessant zu wissen, was der AG genau gesagt hat zum AN.
Nun ist meine Frage, ob der AG deswegen anteilig das 13.
Gehalt abziehen kann, da der AN ja nun länger Urlaub genommen
hat als ihm zusteht. Zum Zeitpunkt der Kündigung war dies dem
AG vermutlich gar nicht bekannt.
Dann sollte man das mit dem AG abklären. Auch wenn die Gefahr besteht, dass der dann sagt „Also, wenn das so ist, dann möchte ich, dass Sie die 5 Tage noch arbeiten.“.
Bezüglich des 13. Gehalts, kommts drauf an, was dazu vereinbart ist. Bis jetzt seh ich noch keinen Zusammenhang zum 13. Gehalt.
MfG