Urlaub stornieren

Hallo

Weis nicht genau wo ich posten soll deshalb versuche ich das jetzt hier.
Also wir haben im Dezember für dieses Jahr im Juli Sommerurlaub gebucht. Eine private Ferienwohnung. Nun können wir uns das Finanziell nicht leisten und wollten den Urlaub Stornieren. Der Vermieter teilte nun mit das wenn kein nachmieter gefunden wird wir dann trotzdem dem vollen Preis zahlen müssen. Es stand nigens etwas von Reise rücktritskosten versicherung und auch sonst nichts im falle einer stornierung. Ist das dann korrekt das wir den vollen Preis zahlen müssten?

Hallo
ich würde das mal als korrekt sehen!
Denn, was kann der Vermieter dafür, das ihr eine FWohnung mietet und dann kein Geld für euren Urlaub habt?
Man hätte ja auch jeden Monat etwas zurück legen können, denn der Urlaub kommt ja nicht überraschend auf euch-oder?

Gruus

Hi,
richtig ist das schon.
Ihr könntet aber versuchen, ‚Ersatz‘ zu finden, also die Wohnung für die gebuchte Zeit im Internet oder anderswo anzubieten. Vorausgesetzt, der Vermieter ist damit einverstanden.

Vielleicht habt ihr ja Glück und es hat jemand Interesse.

gruss, isabel

Hi Michaela,

100% Stornogebühr bei einer Stornierung über vier Wochen vor Reiseantritt sind eine ziemlich heftige Sache. Lagen Dir bei Buchung tatsächlich keine AGB´s vor und wurden die auch nicht mit der Reisebestätigung mitgeschickt?

bye
Rolf

Nein ich habe gestern nochmal die website angeschaut da ist absolut nichts zu finden von AGBs und in der bestätigung ist auch nichts drin.

Hi,

übliche Konditionen sind:

Bei einem Rücktritt
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens € 40,-
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 45%
vom 6. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 75%
Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 90%

Für Anreise Juli wärst Du also bei 15%. Biete dem Vermieter doch mal an, diese 15% zu bezahlen da sie „üblich“ sind (es gibt aber auch Vermieter die bis 45 Tage vorher 25 % verlangen). Wenn er darauf nicht eingeht, bitte ihn um einen Nachweis daß er Dir die AGB´s zugeschickt hat und um die AGB´s selbst.

Wenn er keine AGB´s hat, teilst Du ihm freundlich mit dass Du dann auch nur eine übliche Rücktrittsgebühr zu zahlen bereit bist und dass Du Dich zur Ermittlung dieser Gebühr an seinen (des Vermieters) örtlichen Fremdenverkehrsverband wenden wirst. Das tust Du dann auch und fragst dort freundlich nach ob man Dir helfen kann.

Wenn das nichts hilft, kannst Du es darauf ankommen lassen und warten was der Vermieter macht (bezahlt hast Du hoffentlich noch nicht alles, oder?) oder Du marschierst gleich zum Rechtsanwalt, was allerdings die Kosten eher auffrisst als dass es Dir etwas erspart.

bye
Rolf

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Hallo

Man hätte ja auch jeden Monat etwas zurück legen können, denn
der Urlaub kommt ja nicht überraschend auf euch-oder?

Ich bin nicht Michaela, aber hätte da mal ne Frage: Du hast noch nie deinen Job verloren, oder? (Nach dem Motto: der Urlaub kommt nicht überraschend, da lange im vorneherein gebucht, aber evtl. der Jobverlust…)

Gruß,
Christiane

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Hallo Christiane,
doch hab ich auch schon mal!
Aber wenn ich eine Reise buche, dann hab ich das Geld auch zusammen, bzw. lege jeden Monat etwas zurück!

Gruss

Hi,

Aber wenn ich eine Reise buche, dann hab ich das Geld auch
zusammen, bzw. lege jeden Monat etwas zurück!

Na ja, so was meinte ich eben. Man hat einen Job, seit über 10 Jahren, bucht nen Urlaub Monate vorher, legt also jeden Monat Geld dafür zurück und plötzlich ist der Job weg von heut auf morgen und man benötigt das zurückgelegte Geld für wichtigere Dinge.

Nichts für ungut,
Gruß,
Christiane

[MOD] es reicht … o.w.t.
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