Hallo!
Angenommen in einem Geschäft im Einzelhandel fällt in einer Abteilung der Angestellte mit den meisten Stunden (40h/Woche) durch Krankheit unerwartet langfristig aus. Kann nun dem Minijobber, der direkt im Anschluss an den Beginn der Krankheit seinen Jahresurlaub genommen und schon gebucht hat, der Urlaub gestrichen werden, mit der Begründung, die Stunden des Kollegen müssten kompensiert werden (im Geschäft weitere AN, darunter ein weiterer Minijobber, zwei Tilzeitler und ein Vollzeitler)? Wieviele Überstunden könnten auf den Minijobber zukommen (8h/Woche)? Gibt es da eine gesetzliche Höchstgrenze? Oder ist der AG verpflichtet, jemanden dort abzustellen/einzustellen, der den großen Stundenberg (teilweise) übernimmt?
Liebe Grüße,
die Lidscha
Also der Gesunde Menschenverstand sollte dem Geschäftsführer schon sagen, dass er erst Überstunden verteilt, Leute holt die vor Ort in Urlaub sind und erst dann Leute aus dem gebuchten Urlaub holt, denn die Kosten für die Stornierung der Reservierung muss er tragen.
Ob es noch Regelungen wegen des Minijobs gibt, bezweifel ich, nur du kannst ihn daran hindern dich kurzfristig auf Steuerkarte oder gar Vollzeit anzustellen. Sofern er es legal regeln will. Auf Überstunden ansparen würde ich mich in dem Fall nicht unbedingt einlassen, sofern von einer längeren Krankheit auszugehen ist. Denn wenn du normal nur 8 Std arbeitest, kannst du auch nur 8Std die Woche abbummeln und dann fehlt wieder einer im Laden und muß ersetzt werden. Das wird zum Teufelskreis.
Schöne Grüße Susanne