Hallo, ich habe mal ein paar Fragen:
Urlaubsanspruch:
Ein AN (40 J.) hat eine Tätigkeit (Teilzeitstelle, Hotel, 5Tage á 6h/Woche) am 09.06. aufgenommen, während der Probezeit wurde eine eintägige Kündigungsfrist vereinbart.
Nun möchte der AN am 23.07. kündigen.
Gibt es eine andere Urlaubsregelung (Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen/Monat bei Vollzeit) für Teilzeit-AN?
Wenn nein, zu welchem Datum müßte er kündigen, wenn ihm Urlaub zustünde?
Wenn ich richtig gerechnet habe, ausgehend von einem 30-Tage-Monat, stehen dem AN 0,083 Urlaubstage/ Tag zur Verfügung. Im speziellen Fall also 1 voller Monat x 2,5 Urlaubstage und 14 Tage x 0,083 (=1,162 Urlaubstage).
Bei Aufrundung: Unterliege ich einem Denkfehler oder hätte der AN am 23.07. seinen letzten AT, wird bis zum 27.07. bezahlt und muß demnach zum 28.07. kündigen?
Dienstplan:
Im speziellen Fall hat dieser AN an EINEM Arbeitstag gesagt bekommen, daß er in den nächsten 2 Tagen frei hat, nicht aber, wann er danach zu erscheinen hat. Am darauffolgenden Tag bekam er eine e-mail mit dem Dienstplan für die nächsten 7 Tage nach den freien Tagen. Am ersten AT verschwand der Chef urplötzlich in den Urlaub (Nur er macht den Dienstplan!). Der AN arbeitete daraufhin 5 Tage und ging dann in seine 2 freien Tage, ohne wieder zu wissen, was danach ist. Der AN bat an seinem 2. freien Tag in einer e-mail um seinen Dienstplan ab dem nächsten Tag. Daraufhin bekam er den Dienstplan für 2 Tage mit der Anmerkung, daß er am nächsten Tag bei Schichtbeginn die nächste 7-Tage-Planung bekäme.
Ich meine, daß das bei Aushilfskräften durchaus üblich ist, wenn Not am Mann ist (deshalb ja Aushilfe) sich von einem zum nächsten Tag zu hangeln, aber bei Festkräften?
Auf die Frage des AN’s vor Vertragsabschluß, wie lange im Voraus der Dienstplan feststeht, antwortete man 1 Monat!.
Nach 2 Wochen Firmenzugehörigkeit lag immer noch kein Monats-Dienstplan vor und auf Nachfrage: „Der Dienstplan sei zu kompliziert zu gestalten, als das man ihn ständig ändern kann, wenn mal jemand krank wird!“ Wie jetzt? Es gibt dort 2 Festangestellte (einer davon war in den letzten 10 Jahren nicht krank, der andere ist o.g. AN), 1 Juniorchef und 1 Seniorchef, die in diesem Dienstplan stehen und bis jetzt wären nur spontane Urlaube des Junior- und/ oder des Seniorchefs Anlass für Änderungen in einer Monatsplanung gewesen.
Wann und für welchen Zeitraum im Voraus muß dem AN ein Dienst-/Schichtplan vorliegen? Herrschen eigene Gesetze in Familienbetrieben?
Wenn Ihr nur zu einer der Fragen eine Antwort hat, wäre mir schon sehr geholfen.