Urlaub Teilzeitbeschäftigung und Dienstplan

Hallo, ich habe mal ein paar Fragen:

Urlaubsanspruch:
Ein AN (40 J.) hat eine Tätigkeit (Teilzeitstelle, Hotel, 5Tage á 6h/Woche) am 09.06. aufgenommen, während der Probezeit wurde eine eintägige Kündigungsfrist vereinbart.
Nun möchte der AN am 23.07. kündigen.
Gibt es eine andere Urlaubsregelung (Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen/Monat bei Vollzeit) für Teilzeit-AN?

Wenn nein, zu welchem Datum müßte er kündigen, wenn ihm Urlaub zustünde?
Wenn ich richtig gerechnet habe, ausgehend von einem 30-Tage-Monat, stehen dem AN 0,083 Urlaubstage/ Tag zur Verfügung. Im speziellen Fall also 1 voller Monat x 2,5 Urlaubstage und 14 Tage x 0,083 (=1,162 Urlaubstage).
Bei Aufrundung: Unterliege ich einem Denkfehler oder hätte der AN am 23.07. seinen letzten AT, wird bis zum 27.07. bezahlt und muß demnach zum 28.07. kündigen?

Dienstplan:

Im speziellen Fall hat dieser AN an EINEM Arbeitstag gesagt bekommen, daß er in den nächsten 2 Tagen frei hat, nicht aber, wann er danach zu erscheinen hat. Am darauffolgenden Tag bekam er eine e-mail mit dem Dienstplan für die nächsten 7 Tage nach den freien Tagen. Am ersten AT verschwand der Chef urplötzlich in den Urlaub (Nur er macht den Dienstplan!). Der AN arbeitete daraufhin 5 Tage und ging dann in seine 2 freien Tage, ohne wieder zu wissen, was danach ist. Der AN bat an seinem 2. freien Tag in einer e-mail um seinen Dienstplan ab dem nächsten Tag. Daraufhin bekam er den Dienstplan für 2 Tage mit der Anmerkung, daß er am nächsten Tag bei Schichtbeginn die nächste 7-Tage-Planung bekäme.
Ich meine, daß das bei Aushilfskräften durchaus üblich ist, wenn Not am Mann ist (deshalb ja Aushilfe) sich von einem zum nächsten Tag zu hangeln, aber bei Festkräften?
Auf die Frage des AN’s vor Vertragsabschluß, wie lange im Voraus der Dienstplan feststeht, antwortete man 1 Monat!.
Nach 2 Wochen Firmenzugehörigkeit lag immer noch kein Monats-Dienstplan vor und auf Nachfrage: „Der Dienstplan sei zu kompliziert zu gestalten, als das man ihn ständig ändern kann, wenn mal jemand krank wird!“ Wie jetzt? Es gibt dort 2 Festangestellte (einer davon war in den letzten 10 Jahren nicht krank, der andere ist o.g. AN), 1 Juniorchef und 1 Seniorchef, die in diesem Dienstplan stehen und bis jetzt wären nur spontane Urlaube des Junior- und/ oder des Seniorchefs Anlass für Änderungen in einer Monatsplanung gewesen.
Wann und für welchen Zeitraum im Voraus muß dem AN ein Dienst-/Schichtplan vorliegen? Herrschen eigene Gesetze in Familienbetrieben?

Wenn Ihr nur zu einer der Fragen eine Antwort hat, wäre mir schon sehr geholfen.

Bei einem Angestelltenverhältnis ist die wöchentliche Arbeitszeit und der Urlaubsanspruch vertraglich geregelt. Man nimmt die Urlaubstage im Jahr, teilt sie durch 12 und weiß dann, wie viele Urlaubstage pro Monat zu berechnen sind. Angenommen, jemand hat 30 Urlaubstage im Jahr, fängt 09.06. an zu arbeiten, dann hat er für den Monat Juni einen Urlaubsanspruch von 1,75 Tagen(anteilmäßig für diesen Monat). Da ab der 5 hinter dem Komma immer aufgerundet wird, folgt daraus ein Anspruch von 2 Tagen. Sollte derjenige dann zum 31.07. kündigen, hat er insgesammt einen Anspruch von 5 Tagen für beide Monate. Man könnte ja die Kündigung zum Ende des Monats aussprechen und mitteilen, dass man ab dem 27. seinen Urlaub in Anspruch nimmt. Oder man kündigt sofort und verweist auf den auszuzahlenden Urlaub, der muß dann aber für den Monat Juli wieder anteilig berechnet werden.

Jedenfalls würde ich da so schnell als möglich verschwinden:smile:
Gruß
barbarainkoeln

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Hallo,

Man nimmt die Urlaubstage im Jahr, teilt sie durch 12 und weiß
dann, wie viele Urlaubstage pro Monat zu berechnen sind.

Soweit ist es noch richtig.

Angenommen, jemand hat 30 Urlaubstage im Jahr, fängt 09.06. an
zu arbeiten, dann hat er für den Monat Juni einen
Urlaubsanspruch von 1,75 Tagen(anteilmäßig für diesen Monat).

Und da wirds schon falsch. Es geht nämlich nicht nach Kalendermonaten sondern nach ‚‚vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses‘‘.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Sollte derjenige dann zum
31.07. kündigen, hat er insgesammt einen Anspruch von 5 Tagen
für beide Monate.

Nö, hat er nicht, da er insgesamt nur einen vollen Monat gearbeitet hat und daher nur 1/12 Anspruch hat. Bei 30 Tagen wäre das 30/12 = 2,5 aufgerundet also 3 Tage.

Oder man kündigt sofort und verweist
auf den auszuzahlenden Urlaub, der muß dann aber für den Monat
Juli wieder anteilig berechnet werden.

Da muss gar nichts neu berechnet werden, weil man nicht mehr als 1 vollen Beschäftigungsmonat zusammenbekommt.

MfG

Hallo,

Man nimmt die Urlaubstage im Jahr, teilt sie durch 12 und weiß
dann, wie viele Urlaubstage pro Monat zu berechnen sind.

Soweit ist es noch richtig.

Angenommen, jemand hat 30 Urlaubstage im Jahr, fängt 09.06. an
zu arbeiten, dann hat er für den Monat Juni einen
Urlaubsanspruch von 1,75 Tagen(anteilmäßig für diesen Monat).

Und da wirds schon falsch. Es geht nämlich nicht nach
Kalendermonaten sondern nach ''vollen Monat des

Bestehens des Arbeitsverhältnisses’’.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Sollte derjenige dann zum
31.07. kündigen, hat er insgesammt einen Anspruch von 5 Tagen
für beide Monate.

Nö, hat er nicht, da er insgesamt nur einen vollen Monat
gearbeitet hat und daher nur 1/12 Anspruch hat. Bei 30 Tagen
wäre das 30/12 = 2,5 aufgerundet also 3 Tage.

Oder man kündigt sofort und verweist
auf den auszuzahlenden Urlaub, der muß dann aber für den Monat
Juli wieder anteilig berechnet werden.

Da muss gar nichts neu berechnet werden, weil man nicht mehr
als 1 vollen Beschäftigungsmonat zusammenbekommt.

MfG

Da ist mit Verlaub Quatsch. Der Urlaubsanspruch eines Monats berechnet sich prozentual, wenn man nicht am 1. das Arbeitsverhältnis begonnen hat und/oder nicht am letzten das Arbeitsverhältnis beendet ist. Der im Link angeführte Text widerspricht dem in keiner Weise. Sorry:frowning:

Da ist mit Verlaub Quatsch.

Das ist nicht Quatsch, sondern gesetzlich geregelt.

Der Urlaubsanspruch eines Monats
berechnet sich prozentual, wenn man nicht am 1. das
Arbeitsverhältnis begonnen hat und/oder nicht am letzten das
Arbeitsverhältnis beendet ist.

Aha. Und das ist wo geregelt?

Der im Link angeführte Text
widerspricht dem in keiner Weise. Sorry:frowning:

Doch. Das Gesetz sagt nämlich gar nichts zu Kalendermonaten, sondern nur zu vollen Beschäftigungsmonaten. Und nur wenn ein Beschäftigungsmonat voll ist gibts ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Wenn kein voller Beschäftigungsmonat erreicht wird, gibts nichts.