Urlaub trotz Krankheit?

Nochmal guten Morgen!

Folgender fiktiver Fall:

Person Z, in einem festen unbefristeten Arbeitsvertrag stehend, ist im Oktober 2005 erkrankt. Zu diesem Zeitpunkt hat er noch mehrere Tage Jahresurlaub zu beanspruchen. Er ist allerdings so schwer erkrankt, daß er erst im Juni 2006 wieder arbeitsfähig ist. Nun fällt ihm plötzlich sein Resturlaub aus dem letzten Jahr wieder ein, den sein Chef ganz dezent unter den Tisch hat fallen lassen und den er auch nicht wieder hervorzukramen gedenkt. Nun die Frage: Darf der Chef das? Ist der Urlaub tatsächlich verfallen? Und wie verhält es sich mit dem Jahresurlaub für 2006?

Danke schonmal, LG, Cora

Moin, moin.

[…]

hervorzukramen gedenkt. Nun die Frage: Darf der Chef das? Ist
der Urlaub tatsächlich verfallen? Und wie verhält es sich mit
dem Jahresurlaub für 2006?

Der Urlaub aus 2005 ist verfalllen - Urlaub ist im Kalenderjahr zu nehmen (in Ausnahmefällen bis zum März des Folgejahres). Nach März ist Maus aus. Für 2006 entsteht wieder ein regulärer Urlaubsanspruch.

§7(3) Bundesurlaubsgesetz http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/burl…

Gruß Eillicht zu Vensre

Moin, moin.

Der Urlaub aus 2005 ist verfalllen - Urlaub ist im
Kalenderjahr zu nehmen (in Ausnahmefällen bis zum März des
Folgejahres). Nach März ist Maus aus. Für 2006 entsteht wieder
ein regulärer Urlaubsanspruch.

Hallo nochmal,

Ja, soweit klar, ABER: der Urlaub konnte ja nicht genommen werden! Der AN war ja krank! Es kann ja wohl niemand erwarten, daß er im Dezember zum Arzt sagt: Hör mal, ich hab noch Resturlaub, schreib mich mal gesund, ich komm dann wieder, wenn mein Urlaub rum ist… Oder? Der AN war von 10/05 bis 05/06 durchweg ohne Unterbrechung krank und hatte gar keine Möglichkeit, den Urlaub (der fiktiv für Dezember 2005 geplant war) in Anspruch zu nehmen! Muss der Chef das nicht in irgendeiner Art und Weise ausgleichen???

LG, Cora

Hallo nochmal,

Auch.

Ja, soweit klar, ABER: der Urlaub konnte ja nicht genommen
werden! Der AN war ja krank! Es kann ja wohl niemand erwarten,
daß er im Dezember zum Arzt sagt: Hör mal, ich hab noch
Resturlaub, schreib mich mal gesund, ich komm dann wieder,
wenn mein Urlaub rum ist… Oder? Der AN war von 10/05 bis
05/06 durchweg ohne Unterbrechung krank und hatte gar keine
Möglichkeit, den Urlaub (der fiktiv für Dezember 2005 geplant
war) in Anspruch zu nehmen!

Meinte ich genau so verstanden bereits beim ersten Mal gehabt zu haben.

Muss der Chef das nicht in rgendeiner Art und Weise ausgleichen???

Ja, das muss er nicht. Siehe auch meinen vorherigen Link. Einschränkend sei gesagt, dass tarifvertraglich etwas anderes vereinbart sein kann.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo nochmal,

Auch hallo,

Ja, soweit klar, ABER: der Urlaub konnte ja nicht genommen
werden! Der AN war ja krank!

Wie Ellicht ganz richtig geschrieben hat, hat genau dieses Problem den Gesetzgeber nicht interessiert. Das kannst Du beklagen oder als ungerecht ansehen, aber es ändert nichts an der Rechtslage. Die einzige Ausnahme, die im Gesetz definiert ist, ist das Nichterreichen der 6-Monats-Frist für Neueingestellte. Les’ Dir halt mal den § 7 Abs. 3 durch. Alles andere ist am 31.03. verfallen, wenn nicht ein gültiger Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag längere Fristen zugunsten des AN vorsieht.

&Tschüß

Wolfgang

Danke für die Antworten. War ja klar, daß der AN wieder mal der Dumme ist… deutsche Gesetze… tzzz

Bin ich froh, daß das ein fiktiver Fall ist und nicht mich betrifft… ;o)

LG, Cora

Hallo

Danke für die Antworten. War ja klar, daß der AN wieder mal
der Dumme ist…

Ähm, laß mich mal zusammenfassen: der AG hat (hier) knapp 10 Monate die Arbeitsleistung des AN nicht abrufen können, hat mindestens 6 Wochen davon Lohnfortzahlung betrieben und soll jetzt am besten noch 2 Jahresurlaube finanzieren? Also sagen wir mal 2 Monate noch mal ohne echte Gegenleistung dem AN den Lohn zahlen…??? Bisweilen ist das bei entsprechender vertraglicher Grundlage auch so. Nicht nur, daß ich der Meinung bin, der AG ist da vornehmlich der Dumme, bisweilen finde ich diese Erwartungshaltungen der AN unglaublich…

deutsche Gesetze… tzzz

Deutsche Einstellung… tzzz

Gruß,
LeoLo

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Hallo lieber LeoLo!

  1. Woher willst du wissen, daß ich Deutsche bin?
  2. Kannst du dich vielleicht mal in den (fiktiven) AN versetzen? Dieser hat durch seine Krankheit (bestimmt keine Grippe oder Faulenzia) sowieso schon Einbußen ohne Ende, denn nach der 6-Wochen-Frist der Lohnfortzahlung besteht ggü. der KK nur ein geringerer Anspruch auf Krankengeld. Er wäre nämlich gern arbeiten gegangen, konnte dies aber leider nicht. Und nun wird er sozusagen für die Krankheit nochmal abgestraft. Außerdem bin ich der Meinung, daß solche Fälle durchaus als Unternehmerrisiko bezeichnet werden können. Außerdem ging es in diesem Fall nicht um einen kompletten Jahresurlaub, sondern um ganze 8 Tage… Und es hatte nichts mit einer „Erwartungshaltung“ zu tun, sondern war eine ganz normale Frage.
  3. Ich vermute mal, du hast mein „augenzwinkerndes“ Smily ganz großzügig übersehen… selbst das „tzz“ war nicht ernst gemeint.
  4. Merke: Nicht jeder, der lange krank ist, ist ein arbeitsfauler Schmarotzer…

So long, Cora

PS: Sorry, ich komme gerade von einer wirklich stressigen Nachtschicht bei einem extrem unsozialen Chef und dann lese ich hier noch von den armen AG´s… das habe ich heute gerade noch gebraucht -.-

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ähm - und?
Hi!

  1. Kannst du dich vielleicht mal in den (fiktiven) AN
    versetzen? Dieser hat durch seine Krankheit (bestimmt keine
    Grippe oder Faulenzia) sowieso schon Einbußen ohne Ende, denn
    nach der 6-Wochen-Frist der Lohnfortzahlung besteht ggü. der
    KK nur ein geringerer Anspruch auf Krankengeld.

Sorry, aber dagegen kann man sich absichern! Wem das gesetzliche Krankengeld nicht reicht, soll eine private Absicherung abschließen!

Und nun wird er sozusagen für die Krankheit nochmal
abgestraft.

Er weird nicht abgestraft, er fällt in das gesetzlich verankerte soziale Netz (zum Glück!).

Außerdem bin ich der Meinung, daß solche Fälle
durchaus als Unternehmerrisiko bezeichnet werden können.

Das KANN nur jemand schreiben, der keine Ahnung davon hat, wie bspw. kleinere Unternehmen an durch Krankheit verursachte Kosten zu knacken haben!

  1. Merke: Nicht jeder, der lange krank ist, ist ein
    arbeitsfauler Schmarotzer…

Das wurde hier auch nirgends geschrieben!

LG
Guido

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Hallo LeLo,

und soll
jetzt am besten noch 2 Jahresurlaube finanzieren?

Na den von 2006 muss er ja. (was schon erwähnt wurde)

Urlaubsanspruch erwirbt der AN ja trotz Krankschreibung für das laufende Kalenderjahr.

MfG