Urlaub trotz laufendem Verfahren

Hallo alle zusammen!

Angenommen jemand hat einen Urlaub geplant z.b. nach Grossbritanien oder in die USA.

Wenn derjenige nun vor dem Urlaub so doof gewesen wäre noch was in 'nem Laden mitgenommen zu haben und dabei erwischt worden wäre dann hätte er ja jetzt quasi ein Verfahren am Hals.

Wie sähe es denn nun mit dem Urlaub aus?

Durch das laufende Verfahren wäre ja warscheinlich noch kein Eintrag im Führungszeugnis vorhanden.

Was würde denn an den entsprechenden Grenzen überhaupt überprüft?

Soviel ich weiß wird an der britischen Grenze der Personalausweis eingescannt. Welchen Zweck erfüllt das denn? Einfach nur damit die überprüfen können wie oft man eingereist ist, ob der Ausweis echt ist oder haben die wirklich Zugriff auf deutsche Daten?

Ich habe irgendwo schon gelesen das die in Amerika zum Beispiel keinen Zugriff auf derlei Dinge haben.

Wäre nett wenn jemand Zeit hätte das hier zu diskutieren.

Wenn derjenige nun vor dem Urlaub so doof gewesen wäre noch
was in 'nem Laden mitgenommen zu haben und dabei erwischt
worden wäre dann hätte er ja jetzt quasi ein Verfahren am
Hals.

Wenn eine Anzeige vorliegt, dann ganz bestimmt

Wie sähe es denn nun mit dem Urlaub aus?

Der ist sicher sehr schön.

Durch das laufende Verfahren wäre ja warscheinlich noch kein
Eintrag im Führungszeugnis vorhanden.

Das Führungszeugnis hat nichts mit dem Urlaub zu tun

Was würde denn an den entsprechenden Grenzen überhaupt
überprüft?

Ob man gesucht wird.

Soviel ich weiß wird an der britischen Grenze der
Personalausweis eingescannt. Welchen Zweck erfüllt das denn?

Damit die ICAO-Zeile mit den Personaldaten ausgelesen werden kann.

Einfach nur damit die überprüfen können wie oft man eingereist
ist, ob der Ausweis echt ist

Auch das.

oder haben die wirklich Zugriff
auf deutsche Daten?

Nein

Mal als Hinweis:
Wenn man für die deutsche Justiz nicht erreichbar ist, dann könnte ein U-Haftbefehl erlassen werden (könnte, muss aber nicht), wenn schon ein rechtskräftiger Strafbefehl oder eine Verurteilung vorliegt und man folgt der Haftsantrittsladung nicht oder zahlt die Geldstrafe nicht, auch dann kann ein HB erlassen werden.
Und dann kann schon mal passieren, dass der Urlaub an der Grenze schnell zu Ende ist.
Also immer schön drauf achten, dass keine „offenen Rechnungen“ zuhause liegen bleiben. Die deutsche Justiz setzt sich durch, vergessen wird nichts.

Gruss

Iru

Danke erstmal Iru.

Also aber wenn jetzt kein Haftbefehl vorliegen würde dann hätte man also auch keine Probleme über die Grenze zu kommen?

Wird man bei Ladendiebstahl überhaupt vor Gericht geladen? (Hab da mal was von Schnellverfahren gelesen aber auch das das ganze Prozedere bis zu drei Monate dauern kann)

Wenn die Tat jetzt zum Beispiel in einer anderen Stadt passiert wäre als die in der derjenige wohnt wäre das doch sicherlich auch recht schwer mit den Zeugen (Laden-Mitarbeiter, Polizei).

Wäre nett wenn du (oder jemand anderes) da nochmal drauf eingehen würdest.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]