hallo habe folgendes problem und konnte bislang keine antwort darauf finden, so dass ich es mal auf diesem weg versuche.
anfang diesen jahres war ich arbeitslos gemeldet und habe dann ab dem 10.4. urlaub beantragt.
bis zum fr 2.5. (sollte mich erst am mo, 5.5. zurueckmelden), also 3 wochen bezahlt und zwei tage auf eigene kappe. dies
wurde auch von meinem arbeitsvermittler genehmigt. am 2.5. habe ich
dann das arbeitsamt morgens angerufen und ihnen mitgeteilt, ich habe
jemanden kennengelernt, wolle daher laenger im ausland bleiben und
man solle mich daher aus dem leistungsbezug abmelden. ging auch
reibungslos. nun bin ich nach fast 6,5 monaten ausm ausland wieder
zurueck und habe nach erneuter arbeitslosmeldung einen brief vom
arbeitsamt erhalten ich haette vom 10.04. bis zum 30.04.
Arbeitslosengeld zu Unrecht bezogen, da ich erklärt habe, mich
mehr als drei aber weniger als sechs wochen im ausland aufzuhalten und dies nicht
gegeben gewesen sei. eine verfügbarkeit liege daher ab dem 10.04. nicht vor.
kennt sich da jemand aus. der urlaub war doch genehmigt und habe ich nicht das recht mich jederzeit aus dem leistungsbezug abzumelden. am telefon als ich mich abgemeldet habe hat mich natürlich auch keiner darauf aufmerksam gemacht.
vielen dank schon mal im voraus, wie schon gesagt habe selbst nichts
dazu im internet gefunden.
gruesse, stefan