Hallo,
Ein Haus soll mit neuen Balkonen- samt neuen Fliesen auf diesen- saniert werden.
Ursprünglich sollten diese Arbeiten in der Mitte des Jahres stattfinden- durch viele Eigentumswohnungen und Umplanungen wurde der Termin auf den kompletten August verlegt.
August =Ferienzeit…Urlaubszeit…man will in Urlaub fahren.
Der Mieter einer Wohnung will nun in der Zeit in Urlaub fahren…nach Aussage des Vermieters soll aber ein Schlüssel vorhanden bleiben-- für den Fall der Fälle…und weil die Balkontür innen den Griff abmontiert bekommen soll.
Das Problem- der Mieter will einfach keinen Fremden in der Wohnung rumspaziert haben!
Meine Frage-- hat der Mieter-- der niemals gefragt wurde, ob es einen Zeitrahmen gibt, der ihm passt- das REcht den Schlüssel zu verweigern?
Inwieweit hat der Vermieter das Recht- mit einem eigenen Schlüssel eigenmächtig dann die Wohung zu betreten?
Alle vorhandenen Schlüssel für die Wohung hat der Mieter-- vom Vermieter kam die Aussage, daß es er sich in 2 Tagen sowieso einen Schlüssel nachmachen lassen kann…der Mieter würde sich wohl sehr „anstellen“, was das Betreten von Fremden in der Wohnung beträfe.(Vermieter fand es wohl recht seltsam, daß einer der Schlüssel nicht in seinen Händen geblieben ist)
Welche Recht- hat der Mieter…oder auch nicht??
Es geht nicht um den Umstand, daß man die Umbauarbeiten behindern will oder extra sabotieren-- nur um Urlaub und Schlüssel…keine Absprachen und das Betreten der Wohnung durch einen Fremden.
Das mögliche NAchmachen des Schlüssels vom Vermieter…
kitty