Urlaub und aufhebungsvertrag im öffentlichen diens

hallo,

ich bin noch im öffentlichen dienst tätig, habe aber zum 1.7 einen neuen vertraG in aussicht. wenn ich meine kündigungsfrist einhalte und den urlaub abziehe ( noch 12 tage), ist das ja alles so klar geregelt.
wie ist das nun mit einem aufhebungsvertrag? zu wann kann ich da gehen? absprachesache? was ist mit meinem urlaub?
der neue arbeitgeber würde mich dann gerne schon mitte juni sehen? müsste ich dann zum 15.6 kündigen, das ich meinen urlaub dann nehme und dann die neue stelle antreten kann`?
ich bin mir darüber total unklar udn brauche hilfe.
lieben gruß
annette

Hallo, Annette,

die Besonderheit eines Aufhebungsvertrages ist, dass sich beide Vetragsparteien nicht an irgendwelche Fristen halten müssen und auch sonst alle Modalitäten frei vereinbaren können. So auch beispielsweise die Sache mit dem Urlaub.

Gruß W.