habe eine frage ich habe Donnerstags und Freitags 6 Stunden Schule.
Ich will mir die 2 Tage Urlaub nehmen und mein Ausbilder will mir 2 Tage dafür abziehen. Schule gilt doch als Arbeitszeit oder ? und eigentlich sollte mir nur 1 Tag berechnet werden. Oder sehe ich das Falsch ?
Das siehst du leider falsch. Weil die Schulzeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Somit ist dort auch ein 1:1 Verhältnis was die Urlaubstage angeht. Die einzige chance die du hast ist auf Kulanz vom Arbeitgeber zuhoffen, oder Ü- Std abzufeiern.
Gruß
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danke für die schnelle antwort. Gerade weil es 1:1 gezählt wird warum sollen mir dann 2 Tage abgezogen werden ?
Ich gehe zur Schule und dann habe ich Urlaub. Schule dann Urlaub.
Wenn das so gerechnet werden würde warum gehe ich dann nach der Schule keine 8h arbeiten ?
Das siehst du leider falsch. Weil die Schulzeit als
Arbeitszeit angerechnet wird. Somit ist dort auch ein 1:1
Verhältnis was die Urlaubstage angeht. Die einzige chance die
du hast ist auf Kulanz vom Arbeitgeber zuhoffen, oder Ü- Std
abzufeiern.
Willst du denn nach der Schule Urlaub oder komplett??
Ich will nach der Schule Urlaub haben und nicht für 2 Stunden in den Betrieb gehen. Ich habe Donnerstag und Freitag Schule und müßte dannach jeweils 2 Stunden arbeiten also in 4 Stunden insgesamt und ich soll mir für 4 Stunden 2 Tage urlaub nehmen wo doch Schule arbeitszeit ist ?
Hi Benny,
Fakt ist, dass du, selbst wenn du in der Woche Urlaub hättest, trotzdem zur schule musst!
Darum sind die Arbeitgeber angehalten worden, in der Ferienzeit Urlaub möglichst zu genehmigen.
was nach der Schule mit dem Azubi pasiert, ist Sache des Arbeitgebers. Laut Vertrag beträgt deine Arbeitszeit z.B. 8 Stunden. Hast du jetzt aber nur 6 ZEITstunden Schule, ist dem Arbeitgeber frei zu entscheiden, besonders gerne,wirds gemacht, wenn die Auftragslage eng ist, oder sowas, ob der Azubi danach noch zur Arbeit kommen muss.
Ich an deiner Stelle würde in den sauren Apfel beissen und die beiden Tage mitnehmen, weil zur Schule musst du so oder so.
hth
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Das darf eigentlich nicht sein, nach 5 Schulstunden bist Du von der Arbeit freigestellt!!!
Allerdings kannst Du Dir an Berufsschultagen kein Urlaub nehmen. Von einem Schultag kann nur der Berufsschuldirektor befreien und das wird er nur aus gutem Grund tun.
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Das darf eigentlich nicht sein, nach 5 Schulstunden bist Du
von der Arbeit freigestellt!!!
Hallo Uwe, das trifft auf Jugendliche zu (Jugendarbeitsschutzgesetz), aber der Fragesteller ist nicht mehr Jugendlicher.
@Benjamin, die Problematik ist die (und ich hab sie nicht gemacht!): Urlaub gibt es laut Gesetz (Bundesurlaubsgesetz) nicht stundenweise, sondern nur in ganzen Tagen, also ist das was dein Arbeitgeber verlangt völlig korrekt. Überstunden „abbummeln“ (falls du welche hast und diese abbummeln kannst), wäre also da die bessere Alternative. Aber vielleicht habt ihr ja schon eine andere Lösung gefunden in der Zwischenzeit.
Hallo Uwe, wenn ein Tarifvertrag gilt und wenn sowas dort geregelt sein sollte, dann ist es was anderes, aber falls es in „eurem“ Tarifvertrag eine solche Regelung geben sollte, kannst du nicht automatisch davon ausgehen, dass das auch bei allen anderen gilt.
Gibt es keine Regelung dieser Art (TV, Azubi-Vertrag, Betriebsvereinbarung), dann gilt das Gesetz und das verbietet einen volljährigen Azubi grundsätzlich nicht, nach der Berufsschule noch zu arbeiten.
wie es auch meiner Antwort zu entnehmen ist, bin ich kein Jurist.
Ich bin Berufsschullehrer an einer gewerblichen Berufsschule mit etwa 1500 Auszubildenden, von denen meines Wissens niemand nach der Berufsschule noch zur Arbeit muß. Daher finde ich eine Regelung, in der ein Auszubildender nach der Berufsschule noch zur Arbeit muß, ziemlich ungewöhnlich.
MfG
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Gibt es keine Regelung dieser Art (TV, Azubi-Vertrag,
Betriebsvereinbarung), dann gilt das Gesetz und das verbietet
einen volljährigen Azubi grundsätzlich nicht, nach der
Berufsschule noch zu arbeiten.
Daher finde ich
eine Regelung, in der ein Auszubildender nach der Berufsschule
noch zur Arbeit muß, ziemlich ungewöhnlich.
Hallo Uwe, ich habe nichts geschrieben davon, dass ein (volljähriger!) Azubi nach der Schule noch zur Arbeit muss , sondern dass es das Arbeitszeitgesetz nicht verbietet. Im Berufsbildungsgesetz steht lediglich, dass der Azubi u.a. für die Schule freizustellen ist. Da findet man auch nichts, dass er für den Schul tag (komplett) freizustellen ist. http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/ausbildung/bbi… (§ 15)
Bei Berufsschultagen, die bis ca. 14/15 Uhr gehen, macht das sicher incl. Fahrzeit zur Firma auch keinen Sinn, den Azubi da noch „in die Pflicht zu nehmen“.